Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3521 16.10.2014 (Ausgegeben am 17.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Fonds Sexueller Missbrauch Kleine Anfrage - KA 6/8490 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem 1. Mai 2013 ist der von der Bundesregierung gegründete Fonds „Sexueller Missbrauch“ aktiv. 50 Millionen Euro hat der Bund bereitgestellt, die Bundesländer sollen sich in derselben Höhe beteiligen. Bisher haben nur Mecklenburg-Vorpommern und Bayern eine Anteilsfinanzierung geleistet. Das Fondsvolumen beträgt derzeit 58,64 Millionen Euro. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Der Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits - und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ vom 30. November 2011 spricht von einem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs in allen Bereichen. Der Bund kam dieser Forderung mit der Einrichtung des „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ im Umfang von 50 Millionen Euro nach. Für die Opfer in öffentlichen Einrichtungen sind die Länder und Kommunen bzw. die jeweiligen Träger zuständig. 1. Existiert für die Bundesländer eine Zahlungsverpflichtung ihrer Anteile oder hat der Bund lediglich die Bitte geäußert, dass die Länder sich finanziell beteiligen mögen? Für die Bundesländer existiert keine Zahlungsverpflichtung. 2 2. Aus welchen Gründen hat sich Sachsen-Anhalt bisher nicht an der Finan- zierung beteiligt? Ist beabsichtigt, dies nachzuholen, und falls ja, wann? Die Landesregierung unterstreicht die Notwendigkeit der Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs entsprechend den Ergebnissen des Runden Tisches. Gleichwohl sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ insbesondere die haushalterischen Auswirkungen zu klären und damit die finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Dieser Aspekt ist auch bei den andauernden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern von Bedeutung. Insgesamt gilt, die vorhandenen Regelsysteme auszugestalten. Die Landesregierung steht daher zu der Forderung der Jugend- und Familienministerkonferenz, das Gesundheitssystem und das Opferentschädigungsgesetz auf Weiterentwicklungsnotwendigkeiten hin zu überprüfen und an die Bedürfnisse der von sexueller Gewalt Betroffenen anzupassen . 3. Wie werden die jeweiligen Landesanteile an der Finanzierung ermittelt und in welcher Höhe müsste sich Sachsen-Anhalt finanziell beteiligen? Nach den ursprünglichen Planungen des Bundes sollte der Fonds ein Volumen von 100 Millionen Euro umfassen, 50 Millionen Euro seitens des Bundes und 50 Millionen Euro seitens der Länder. Die Aufteilung für die Länder wurde nach dem Königsteiner Schlüssel geplant.