Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3534 21.10.2014 Hinweis: Die Antwort zu Frage 2 wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beach- ten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 21.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reduzierung des Leistungsangebots im SPNV des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8512 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Medienberichten sowie Informationen der Nahverkehrsgesellschaft SachsenAnhalt (NASA) werden aufgrund von Finanzierungsproblemen eine Reihe von Bahnstrecken im Land Sachsen-Anhalt ausgedünnt bzw. gänzlich eingestellt. Genaue Informationen sind in diesem thematischen Kontext, auch im Hinblick auf Zeithorizonte, hingegen nicht gegeben. Zwar wurden durch eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Holger Hövelmann (Drs. 6/2459) bereits einige relevante Sachverhalte abgefragt, allerdings ist davon auszugehen, dass diese vor einem Jahr gegebenen Antworten keinen ausreichenden aktuellen Bezug besitzen. Daher wäre es wünschenswert bei der Beantwortung nachfolgender Fragen auf die Antworten in der Drs. 6/2459 einzugehen und Abweichungen zu begründen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: In der Vorbemerkung werden verschiedene Sachverhalte angesprochen. A) Einerseits prüft das Land Sachsen-Anhalt auf Basis der Festlegungen des ÖPNV-Planes fachplanerisch den Bestand der Bedienung von Stationen und Strecken. Diese Frage wird bezüglich von Stationen auch in der Drs. 6/2459 abgehandelt. 2 B) Andererseits wird aktuell in der Öffentlichkeit über eine Reihe weiterer Kürzungsüberlegungen diskutiert. Anlass hierfür ist die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung , die auch den in der Aufstellung befindlichen Doppelhaushalt 2015/2016 betrifft. Darüber hinaus ist eine Strategie für den Fall zu entwickeln , dass es im Ergebnis der Neuverhandlung des Regionalisierungsgesetzes zur Reduzierung der Mittelausstattung des Landes durch den Bund kommen sollte. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bahnstrecken im Land Sachsen-Anhalt sollen bis zum Ende des Jahres 2017 abbestellt werden? Auf welchen Bahnstrecken erfolgt bis zum Ende des Jahres 2017 eine Reduzierung des Leistungsangebots und in welcher Form (Ausdünnung von Takten etc.) findet dies konkret statt? Welche Haltepunkte sollen bis zum Ende des Jahres 2017 aufgegeben werden? Bitte differenziert aufführen. Eine Einstellung von SPNV-Leistungen ist aktuell für folgende Strecken entschieden :  Merseburg - Schafstädt zum 13.12.2014  Lutherstadt Wittenberg - Bad Schmiedeberg zum 31.12.2014  Klostermansfeld - Wippra zum 13.04.2015. Darüber hinaus werden im Sinne der Vorbemerkung B die Abbestellung folgender SPNV-Leistungen bzw. die Schließung von Stationen erwogen: Abbestellung der Bedienung des SPNV auf Strecken:  Stendal - Tangermünde,  Bernburg - Calbe (Saale) Ost (- Magdeburg),  Merseburg - Querfurt und  Weißenfels - Zeitz. Einstellung von Linien bei Beibehaltung der Streckenbedienung durch weiter vorhandene Linien, die ggf. fahrplantechnisch angepasst werden:  Magdeburg - Oschersleben,  Stendal - Salzwedel und  Aschersleben - Halberstadt. Eine Schließung von Stationen ist aktuell entschieden für:  Blumenberg (nach Abschluss Streckenausbau Magdeburg - Halberstadt ),  Meßdorf (nach Abschluss Streckenausbau Stendal - Salzwedel)  Klebitz (13.12.2014). Für eine Anzahl weiterer Stationen (siehe Drs. 6/2459) läuft derzeit ein Prüfverfahren , weitere Entscheidungen wurden noch nicht getroffen. 3 Sofern weitere Linien eingestellt werden, wird die Schließung folgender Stationen empfohlen:  Beyendorf,  Dodendorf,  Langenweddingen,  Hedersleben-Wedderstedt,  Steinfeld,  Kläden,  Brunau-Packebusch und  Pretzier 5. Welche Alternativen zu den Abbestellungen der Bahnlinien wurden geprüft? Angesichts der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung ist die vollständige oder teilweise Abbestellung einzelner, sehr wenig nachgefragter Strecken alternativlos , insbesondere wenn Investitionen in die Infrastruktur anstehen, die angesichts geringer Nachfrage volkswirtschaftlich vor dem Steuerzahler nicht verantwortbar sind. Dies gilt auch für den Fall, dass es zu keinen Kürzungen in der Regionalmittelausstattung durch den Bund kommt. Bei der Auswahl von Kürzungsmaßnahmen im SPNV sind Leistungen zu identifizieren , die in ihrer Gesamtwirkung die Attraktivität und Nachfragewirksamkeit des Bahn-Bus-Landesnetzes am wenigsten beeinträchtigen. Optimierungsziele waren dabei  eine verbleibende möglichst hohe Gesamtnachfrage im Land,  eine weiterhin angemessene Anbindung der zentralen Orte gemäß Landes- entwicklungsplan durch Bahn- oder Busangebote,  eine Berücksichtigung bereits vorhandener Busangebote, die in die Gestaltung von Ersatzangeboten einbezogen werden könnten,  die Berücksichtigung ggf. noch ausstehender Nachfrageeffekte aus möglichen Angebotsverbesserungen,  eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Tourismus und  eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Güterverkehrs. Ein weiteres Kriterium für die Auswahl sind die Verkehrsangebote im Land mit einer Nachfrage von unter 300 bis 500 Reisendenkilometer je Kilometer Betriebslänge (Rkm/km BL). Hierbei besteht die Grundannahme, dass diese Verkehrsangebote auch mit dem Bus vergleichsweise wirtschaftlich und auch attraktiv erbracht werden können, sofern nicht örtlich besondere Bedingungen bestehen. Weiterhin wird das RE-Netz ergänzende Linien identifizieren, die gering nachgefragt sind und die einerseits durch weitere Zwischenhalte im RE-System ersetzt werden können, wobei allerdings andererseits auch begleitend die Schließung von Stationen notwendig ist. Kriterium für die Auswahl der zu schließenden Stationen ist hier ein geringes Nachfrageniveau, sowie eine streckenspezifische Höchstzahl der durch RE mitzubedienenden Halte, welche sich aus einer maximalen Reisezeit der RE ergibt. 4 Schließlich sind auch Ausdünnungsmaßnahmen in weiterhin bestehenden Linien umzusetzen. Ausdünnungsmaßnahmen sind insofern kritisch, als dass sie das verbleibende Angebot hinsichtlich seiner Attraktivität verschlechtern, damit die Nachfrage sinkt und außerdem meist sich auch die Wirtschaftlichkeit des verbleibenden Angebotes verringert, weil die eingesetzten Fahrzeuge einen geringeren Einsatzkoeffizienten aufweisen.