Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3539 21.10.2014 (Ausgegeben am 22.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuwendungen und Aufträge des Landes an das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer Kleine Anfrage - KA 6/8508 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage Nr. 1: Hat das Land seit dem Jahr 2011 (mittelbar) Zuwendungen an das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer aufgebracht? Wenn ja, bitte Haushaltstitel und Zuwendungshöhe für jedes Jahr getrennt angeben . Durch das Land Sachsen-Anhalt erfolgt keine direkte Zahlung an das FÖV Speyer. Das Land bringt mittelbar im Rahmen der multilateralen Finanzierung der Länderanteile gemäß § 5 der „Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. - Ausführungsvereinbarung WGL (AV-WGL)“ anteilige Zuwendungen für das FÖV Speyer auf. Der Anteil geht in die Umlageberechnung über alle Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) ein und wird mit den Zahlungsverpflichtungen anderer Länder für die Einrichtungen in Sachsen-Anhalt verrechnet. Für Sachsen-Anhalt ergibt sich regelmäßig eine Erstattung von den Ländern. Die daraus erwarteten Einnahmen sind im Landeshaushalt bei Kapitel 06 03 Titel 232 03 veranschlagt. Frage Nr. 2: Beinhaltetet der Titel 0302 632 01 (Zuweisungen des Landes für die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer) auch Mittel für das FÖV in Speyer? Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte für jedes Jahr seit 2011 getrennt ausweisen. Aus dem Titel 632 01 im Kapitel 03 02 - Allgemeine Bewilligungen - wird die Kostenbeteiligung des Landes an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften 2 geleistet. Direkte Zahlungen an das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) erfolgen aus dem Einzelplan 03 nicht. Frage Nr. 3: Hat das Land seit dem Jahr 2011 (mittelbar) Aufträge an das FÖV in Speyer vergeben? Wenn ja, bitte Auflistung über Auftragsinhalt und Auftragskosten getrennt nach Ressorts angeben. Es wurden keine Aufträge mittelbar an das FÖV vergeben. Frage Nr. 4: Wie beurteilt die Landesregierung die negative Evaluation sowie die Einstellung der Finanzierung des FÖV durch die Leibniz-Gemeinschaft? Das FÖV Speyer wird als Mitglied der WGL durch den Bund und die Länder gemäß AV-WGL gemeinsam gefördert. Alle sieben Jahre erfolgt eine Überprüfung, ob die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. Der Senat der WGL hat im Ergebnis der diesjährigen externen Evaluierung eine Beendigung der Förderung empfohlen, da die wissenschaftliche Leistung insgesamt nicht überzeugen konnte. Im Ausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) konnte kein Einvernehmen zu der Empfehlung erreicht werden. Daher wird eine Entscheidung über die Beendigung der Förderung voraussichtlich in der GWK am 30. Oktober 2014 getroffen. Frage Nr. 5: Hat die Einstellung der Finanzierung des FÖV durch die Leibniz-Gemeinschaft (mittelbar) finanzielle Auswirkungen für das Land Sachsen-Anhalt? Bei Beendigung der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern greifen die Regularien gemäß § 6 AV-WGL. Der von Bund und Ländern geförderte Gesamtplanfonds für die Leibniz-Einrichtungen ist davon nicht berührt.