Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3542 21.10.2014 (Ausgegeben am 22.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Bindungswirkung von Gebietsänderungsverträgen (III) Kleine Anfrage - KA 6/8515 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage Bindungswirkung von Ge- bietsänderungsverträgen (II) - Drucksache 6/3408 vom 9. September 2014 listet das Ministerium für Inneres und Sport insgesamt 29 Gebietsänderungsverträge auf, in denen eine Festschreibung von Steuerhebesätzen bis mindestens 31. Dezember 2014 vereinbart worden ist. In welchen dieser Fälle wurden seit Wirksamwerden der Gebietsänderung Realsteuerhebesätze erhöht? 2. In welchen der Fälle aus Frage 1 geschah dies aufgrund von Hinweisen bzw. durch Anordnung der Kommunalaufsichtsbehörden? Die Antworten zu den Fragen 1 und 2 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Einheitsgemeinde/ Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde Gebietsänderungsvertrag Festschreibung der Hebesätze ja/nein Festschreibung bis Realsteuerhebesätze nach Wirksamwerden der Gebietsänderung erhöht? ja/ nein Wenn Spalte 6 ja, geschah dies aufgrund von Hinweisen bzw. durch Anordnung der Kommunalaufsichtsbe - hörden? 1 2 3 4 5 6 Stadt Weißenfels GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Markwerben in die Stadt Weißenfels ja bis zum 31.12.2014 nein 2 Stadt Weißenfels GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Langendorf in die Stadt Weißenfels ja bis zum 31.12.2016 nein Stadt Weißenfels GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Uichteritz in die Stadt Weißenfels ja bis zum 31.12.2016 nein Gemeinde Molauer Land (Verbandsgemeinde Wethautal) Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Abtlöbnitz , Casekirchen, Leislau, Molau Abtlöbnitz - nein (Festsetzung der Hebesätze für dieses Gebiet sollte durch den Gemeinderat der neuen Gemeinde Molauer Land erfolgen ); für die übrigen Gemeinden - ja bis zum 31.12.2019 nein Stadt Osterfeld (Verbandsgemeinde Wethautal ) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Heidegrund in die Stadt Osterfeld ja bis zum 31.12.2019 ja nein Stadt Osterfeld (Verbandsgemeinde Wethautal ) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinden Goldschau und Waldau in die Stadt Osterfeld ja bis zum 31.12.2019 ja nein Gemeinde Balgstädt (Verbandsgemeinde Unstruttal) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Größnitz in die Gemeinde Balgstädt ja bis zum 30.06.2018 nein Gemeinde Gleina (Verbandsgemeinde Unstruttal) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Ebersroda in die Gemeinde Gleina ja bis zum 30.06.2019 nein Gemeinde Gleina (Verbandsgemeinde Unstruttal) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Baumersroda in die Gemeinde Gleina ja bis zum 30.06.2019 nein Stadt Freyburg (Unstrut ) (Verbandsgemeinde Unstruttal) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Pödelist in die Stadt Freyburg (Unstrut ) ja bis zum 30.06.2019 nein Stadt Freyburg (Unstrut ) (Verbandsgemeinde Unstruttal) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Schleberoda in die Stadt Freyburg (Unstrut) ja bis zum 30.06.2019 nein Stadt Freyburg (Unstrut ) (Verbandsgemeinde Unstruttal) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Weischütz in die Stadt Freyburg (Unstrut) ja bis zum 30.06.2019 nein 3 Stadt Freyburg (Unstrut ) (Verbandsgemeinde Unstruttal) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Zeuchfeld in die Stadt Freyburg (Unstrut ) ja bis zum 30.06.2019 ja nein Gemeinde Wetterzeube (Verbandsgemeinde DroyßigerZeitzer Forst) Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Breitenbach , Haynsburg, Wetterzeube ja, aber nur für die ehemalige Gemeinde Wetterzeube bis zum 31.12.2014 ja nein Gemeinde Kretzschau (Verbandsgemeinde DroyßigerZeitzer Forst) Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Döschwitz, Grana , Kretzschau ja bis zum 31.12.2019 nein Stadt Lützen Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Großgörschen , Starsiedel , Rippach, Poserna, Muschwitz und Stadt Lützen ja bis zum 31.12.2019 ja ja, Im Jahr 2011 wurde die Reduzierung der Gewerbesteuer abweichend zum Gebietsänderungsver - trag (GÄV) auf 240 v.H. beschlossen; hierzu wurde Anfrage an das MI LSA gestellt ; dieses bestätigte diese Abweichung als Einzelfallentscheidung ; Anhebung sollte wiederum auf Maß des GÄV erfolgen , soweit es die Haushaltslage erfordert . Am 28.05.2013 wurde erneut eine Hebesatzsatzung beschlossen ; demnach wurden Hebesätze wieder auf GÄV-Festlegung angepasst und den ursprünglichen Festlegungen des GÄV entsprochen. Stadt Eckartsberga (Verbandsgemeinde An der Finne) Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Burgholzhausen , Tromsdorf und der Stadt Ekkartsberga ja bis zum 31.12.2014 nein Stadt Bad Bibra (Verbandsgemeinde An der Finne) Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Altenroda , Golzen, Thalwinkel und der Stadt Bad Bibra ja bis zum 31.12.2014 ja nein Gemeinde LanitzHassel -Tal (Verbandsgemeinde An der Finne) Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Möllern und Taugwitz ja bis zum 31.12.2014 nein 4 Gemeinde Kaiserpfalz (Verbandsgemeinde An der Finne) Gemeindeneubildungsvertrag zwischen den Gemeinden Bucha, Memleben, Wohlmirstedt ja bis zum 31.12.2014 nein Stadt Zeitz GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz ja bis zum 31.12.2018 nein Stadt Zeitz GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz ja bis zum 31.12.2019 nein Stadt Zeitz GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Geußnitz in die Stadt Zeitz ja bis zum 31.12.2018 nein Stadt Zeitz GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Kayna in die Stadt Zeitz ja bis zum 31.12.2018 nein Stadt Zeitz GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Nonnewitz in die Stadt Zeitz ja bis zum 31.12.2018 nein Stadt Zeitz GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz in die Stadt Zeitz ja bis zum 31.12.2018 nein Stadt Zeitz GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Döbris in die Stadt Zeitz ja bis zum 31.12.2018 nein Stadt Naumburg (Saale) GÄV zur Eingemeindung der Stadt Bad Kösen in die Stadt Naumburg (Saale ) ja bis zum 31.12.2014 nein Stadt Naumburg (Saale) GÄV zur Eingemeindung der Gemeinde Crölpa -Löbschütz in die Stadt Naumburg (Saale) ja bis zum 31.12.2019 nein