Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3543 22.10.2014 (Ausgegeben am 23.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Bommersbach (CDU) Ausschreibungspraxis der Stelle des zukünftigen Direktors des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8440 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Stelle des Direktors des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt wurde zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum zweiten Mal ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist ist am 20. Juni 2014 abgelaufen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Warum wurde die Stelle des Direktors des Landesschulamtes ein zweites Mal ausgeschrieben? Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt an die konstitutiven Merkmale einer Stellenausschreibung sehr hohe Anforderungen, die auch vollumfänglich der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Es war in dem Ursprungsverfahren nicht auszuschließen, dass die erste Stellenausschreibung diesen Anforderungen nicht genügt und schlussendlich zu einer Wiederholung des Verfahrens geführt hätte. Aus diesem Grund hatte der Herr Ministerpräsident Bedenken gegen die Ausschreibung und diese auch in einem Schreiben unter Hinweis auf die o. a. Rechtsprechung dem Kultusministerium übermittelt. Infolgedessen wurde das laufende Verfahren zur Wahrung der Rechtssicherheit abgebrochen und die Stellenausschreibung mit einem an die geänderten Erfordernisse angepassten Stellenprofil wiederholt . 2 Herr Ministerpräsident, dem letztlich die personalrechtlichen Befugnisse in diesem Falle obliegen, hat im Übrigen dem Abbruch und der Wiederholung der Ausschreibung zugestimmt. Frage 2: Nach welchen Kriterien wurde die zweite Ausschreibung der Stelle des Direktors des Landesschulamtes formuliert? Die zweite Stellenausschreibung berücksichtigt lediglich die konstitutiven Merkmale, die den Rahmen der o. a. Rechtsprechung wahren. Frage 3: Gab es Unterschiede zwischen der ersten und zweiten Ausschreibung hinsichtlich des Anforderungsprofils an die Bewerber? Wenn ja, wie werden diese Unterschiede begründet? Die erste Ausschreibung umfasste die nachfolgenden konstitutiven Merkmale: „- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (vorzugsweise in der Pä- dagogik). - Langjährige Leitungserfahrung auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschied- lichen Bereichen der Schulaufsicht. - Nachgewiesene Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit und der erfolgreichen Imple- mentation von Innovationen. - Sehr gute Kenntnisse von Verfahrensabläufen in Schule und Verwaltung.“ Daneben wurden folgende weiteren Voraussetzungen als wünschenswert (sog. „weiche Kriterien“) benannt: „- Hervorragende Managementkompetenzen, die den komplexen Anforderungen ei- ner öffentlichkeitswirksamen Behörde entsprechen; Kommunikations- und Verhandlungsgeschick . - Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen kooperativen und aktivierenden Führungsstil auf dem Weg der Veränderung mitzunehmen, zu motivieren und das Gleichgewicht zwischen dienstlichen Erfordernissen und persönlichen Belangen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wahren. - Ausgezeichnete Moderations- und Präsentationsfähigkeiten.“ Die zweite Ausschreibung berücksichtigt die aktuelle oberstgerichtliche Rechtsprechung mit der Reduzierung auf die nachfolgenden konstitutiven Kriterien: „- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (vorzugsweise in der Pä- dagogik). - Langjährige Leitungserfahrung in der Schulaufsicht.“ Diese verbleibenden konstitutiven Merkmale wurden durch folgende weitere wünschenswerten Voraussetzungen ergänzt: „Erwartet werden darüber hinaus eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, ausgeprägte Führungs- und Kommunikationsfähigkeit sowie überdurchschnittliches Denk- und Urteilsvermögen. 3 Bei wesentlicher Gleichheit der Leistungen werden Bewerberinnen und Bewerber mit - umfassenden Kenntnissen in der Qualitätsentwicklung an Schulen, nachgewiesen durch entsprechende mehrjährige Berufserfahrung, - Kenntnissen und mehrjährigen Berufserfahrungen in der Schulverwaltung Sach- sen-Anhalt sowie - der nachgewiesenen Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit und der erfolgreichen Implementation von Innovationen bevorzugt berücksichtigt.“ Damit wurde der potentielle Bewerberkreis erweitert. Frage 4: Wie viele Bewerber gab es bei der ersten, wie viele Bewerber gibt es bei der zweiten Ausschreibung? Auf die erste Ausschreibung haben sich drei Landesbedienstete beworben; auf die zweite Ausschreibung haben sich dieselben drei Landesbediensteten beworben.