Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3544 22.10.2014 (Ausgegeben am 23.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Breitbandausbau Kleine Anfrage - KA 6/8498 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Frage Nr. 1: Über welche Versorgungsquote von mindestens 50 Mbit/sec und 30 Mbit/sec verfügt Sachsen-Anhalt und wie stellt sich dies im bundesweiten Vergleich dar? Breitbandverfügbarkeit von 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit in Sachsen-Anhalt in Prozent: Erhebung Ende 2013 Erhebung Mitte 2014 30 Mbit/s 50 Mbit/s 30 Mbit/s 50 Mbit/s 29,8 23,0 39,3 32,3 Quelle: Bericht zum Breitbandatlas Ende 2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI); Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Die Erhebungen der Breitbandverfügbarkeit von 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Ende 2013 und Mitte 2014 (s. o.) weisen einen leichten Aufwärtstrend bei der Versorgung mit Hochleistungsnetzen in Sachsen-Anhalt auf. Im bundesweiten Vergleich liegt Sachsen -Anhalt damit dennoch auf dem letzten Platz, dicht davor stehen die anderen ostdeutschen Bundesländer: 2 Erhebung Mitte 2014 30 Mbit/s in Prozent 50 Mbit/s in Prozent Sachsen-Anhalt 39,3 32,3 Thüringen 43,4 35,3 Brandenburg 44,8 35,4 Mecklenburg-Vorpommern 53,2 42,7 Sachsen 54,7 45,8 Deutschland gesamt 71,3 64,1 Quelle: Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Frage Nr. 2: Die sogenannte Digitale Agenda des Bundes sieht bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit min. 50 Mbit/sec vor. Hält die Landesregierung dennoch daran fest, diese Versorgung in Sachsen-Anhalt erst bis zum Jahr 2020 zu realisieren? Die Landesregierung ist bestrebt, das Ziel der Bundesregierung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018, auch in Sachsen-Anhalt zu realisieren. Aufgrund der hohen Rückstände in der Versorgung mit 50 Mbit/s (fast 70 Prozent der Haushalte sind bislang unterversorgt) wird der künftige Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt langfristige Ausbaumaßnahmen mit sich ziehen, die voraussichtlich bis 2018 nicht vollständig abgeschlossen sein werden. Eine Versorgung aller Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s bis 2018 ist deshalb nicht realistisch. Das genannte Ziel der Landesregierung einer flächendeckenden Versorgung mit Hochleistungsnetzen in SachsenAnhalt bis 2020 wird hingegen als realistisch betrachtet und bleibt somit bestehen. Sofern die Bundesregierung mit Sonderprogrammen, beispielsweise aus den Erlösen der Digitalen Dividende II, zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt, könnte auch Sachsen-Anhalt das Ziel des Bundes erreichen. Frage Nr. 3: Für die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke hat das Land Sachsen-Anhalt eine Richtlinie erstellt, die im Dezember 2013 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde und am 17. März 2014 in Kraft getreten ist. Welche Fördersummen wurden anhand dieser Richtlinie bisher an wen ausgereicht? Bislang wurden noch keine Fördermittel für die Umsetzung der Breitbandförderrichtlinie Sachsen-Anhalt verausgabt. Da die Operationellen Programme des ELER und des EFRE für die EU-Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 von der Europäischen Kommission noch nicht genehmigt sind, konnten im Jahr 2014 bislang keine Breitbandausbaumaßnahmen gefördert werden. Dem für den ELER zuständigen Förderressort Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt lagen bislang ebenfalls keine Anträge gem. Breitbandförderrichtlinie Sachsen -Anhalt (BBFöR LSA) vor, die aus n+2-Mitteln des ELER (2007 bis 2013) hätten bewilligt werden können. 3 Es steht allerdings zu erwarten, dass im Jahr 2014 noch ein Antrag einer Kommune gestellt werden wird. Frage Nr. 4: Wie verteilt sich die Förderung zum Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt zwischen der Förderung zur Errichtung passiver Infrastruktur und Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke und welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung daraus? In der Phase der Förderung der Breitband-Grundversorgung 2009 bis 2013 wurde ausschließlich die Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers gefördert. Seit Juli 2010 ist neben der Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke auch die Förderung passiver Infrastruktur über die Bundesrahmenregelung Leerrohre möglich. Städte und Gemeinden aus Sachsen-Anhalt haben von diesem Förderinstrument bislang keinen Gebrauch gemacht. Beide Förderprinzipien, Förderung zur Errichtung passiver Infrastruktur und Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, sollen künftig zur Anwendung kommen. Die Antragsteller müssen sich für das wirtschaftlichere Verfahren entscheiden. Seitens des Zweckverbandes-Breitband-Altmark liegt dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine Anfrage zur künftigen Förderung der passiven Breitbandinfrastruktur in den Landkreisen Stendal und dem Altmarkkreis Salzwedel vor. Frage Nr. 5: Wie viele Perspektivgespräche hat die Staatskanzlei mit welchen Unternehmen zum Breitbandausbau im Land geführt und welche Ergebnisse konnten dabei jeweils erzielt werden? Die Staatskanzlei hat insgesamt 25 Perspektivgespräche mit Telekommunikationsunternehmen und alternativen Infrastrukturinhabern geführt. Die Telekom AG war zweimal Gesprächspartner. Die Einladung zu Perspektivgesprächen nahmen außerdem an (in der Reihenfolge der zwischen Januar und Juli 2014 stattgefundenen Gespräche ): BCC Business Communication Company GmbH, Heuer & Sack GbR, Arche NetVision GmbH, MDCC Magdeburg-City-Com GmbH, Project66 - IT-Service & Design, Axians Networks & Solutions GmbH, DNS:net Internet Service GmbH, mr. net group GmbH & Co. KG, Breitbandnetz Sachsen GmbH, Vodafone GmbH, PrimaCom Berlin GmbH, KOMNEXX GmbH, HLkomm Telekommunikations GmbH, pepcom GmbH, Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, NU Informationssysteme GmbH, MDDSL Mitteldeutsche Gesellschaft für Kommunikation mbH, TeleColumbus AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, envia TEL GmbH, Dessauer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH, DEN GmbH. In den Gesprächen verständigte man sich sowohl über die NGA-Versorgungsziele des Landes Sachsen-Anhalt als auch die Breitbandausbauziele der Unternehmen. Die Unternehmensvertreter berichteten über bundesweite und regionale Kennziffern ihrer Breitband-Versorgungsangebote, favorisierte Technologien, Unternehmenskooperationen und Ausbauambitionen. Alle signalisierten ein Interesse an Investitionen in Sachsen-Anhalt, teilweise auch an einem geförderten Breitbandausbau. Seitens der Staatskanzlei konnten die Förderstrategien und –instrumente des Landes erläu- 4 tert werden. In der Regel begrüßten die Unternehmensvertreter die Absicht zur gegenseitigen Information, beispielsweise über vorhandene Infrastrukturen und anstehende Marktkonsultationen. Die Unternehmen erklärten sich bereit, den BreitbandInfrastrukturatlas Sachsen-Anhalt und die Infrastrukturkonferenzen in den Landkreisen zu unterstützen. Frage Nr. 6: Welche Investitionsschwerpunkte hat die Landesregierung für den Breitbandausbau im Land ermittelt und wie unterstützt sie diese? In den zurückliegenden Jahren seit 2009 stand der ländliche Raum in SachsenAnhalt im Fokus öffentlicher Investitionen für den Ausbau der Grundversorgung (2 Mbit/s). Am 12.03.2013 beschloss die Landesregierung den NGA-Breitbandausbau (50 MBit/s) mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung bis 2020. Mit öffentlichen Mitteln soll schwerpunktmäßig weiter in den ländlichen Raum investiert werden , aber auch in sogenannte „Gewerbe- und Kumulationsgebiete“, um die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt besser mit schnellem Internet zu versorgen. Dafür hat das Land im Operationellen Programm für die Förderperiode 2014 bis 2020 Mittel aus den Europäischen Investitions- und Strukturfonds ELER und EFRE bei der Europäischen Kommission beantragt. Im Falle einer Förderung von Investitionen kommen zwei Prinzipien in Betracht: die Förderung der Investitionskosten für den Ausbau passiver Breitbandinfrastrukturen oder die Förderung der Kosten einer Wirtschaftlichkeitslücke der Investitionskosten der Unternehmen. Die genannten Fördergegenstände werden gleichberechtigt angeboten . Auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder von im Vorfeld des Förderantrages erhobenen Daten ist das wirtschaftlichere Förderinstrument anzuwenden . Die Kommunen müssen einen Eigenanteil von 20 bis 25 Prozent entrichten . Frage Nr. 7: Welche Fördersummen wurden bei welchen Investitionsschwerpunkten jeweils eingesetzt? Im Zeitraum 2009 bis 2013 wurden für den Ausbau der Breitbandgrundversorgung, einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen, rund 32,2 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt : Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des länd- lichen Raums (ELER) 18 Mio. Euro Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz (GAK) 3 Mio. Euro Konjunkturpaket II 11,2 Mio. Euro Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur (GRW) 0,1 Mio. Euro 5 In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sollen für den NGA-Breitbandausbau aus dem ELER 70 Mio. Euro für den ländlichen Raum und aus dem EFRE 40 Mio. Euro für Gewerbe- und Kumulationsgebiete vor allem in städtischen Gebieten aufgewendet werden. Frage Nr. 8: Wie viele Infrastrukturkonferenzen hat die Staatskanzlei mit welchen Beteiligten zum Breitbandausbau im Land geführt und welche Ergebnisse konnten dabei jeweils erzielt werden? Seit April 2014 wurden in vier Landkreisen Infrastrukturkonferenzen durchgeführt: Landkreis Bördekreis, Landkreis Jerichower Land, Landkreis Harz und Landkreis Salzlandkreis. Weitere zwei Infrastrukturkonferenzen sind geplant: Landkreis Mansfeld -Südharz und Landkreis Wittenberg. Die Infrastrukturkonferenzen wurden und werden von der Staatskanzlei initiiert und gemeinsam mit den Landkreisen durchgeführt. Es nehmen Vertreter der kommunalen Verwaltungen auf Kreis- und Gemeindeebene, am regionalen Telekommunikationsmarkt operierende Unternehmen, alternative Infrastrukturinhaber (Stadtwerke, Gas-, Strom- und Wasserversorger) sowie Vertreter von Landesbehörden (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Landesstraßenbaubehörde) teil. Die Infrastrukturkonferenzen geben den Auftakt für konzertierte Maßnahmen der Landkreise zur Schließung der „weißen Flecken“ der Versorgung mit schnellem Internet. Das vom jeweiligen Landkreis beauftragte zertifizierte Breitbandberatungsunternehmen erläutert Ziel, Stand und Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchungen, die sich entweder noch in Bearbeitung befinden oder bereits abgeschlossen wurden. Die Machbarkeitsuntersuchungen sollen den Kommunen eine Entscheidungsgrundlage liefern, wie Gewerbetreibende und private Haushalte technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten an das schnelle Internet angeschlossen werden können. Die Informationen der teilnehmenden Netzbetreiber und Infrastrukturinhaber ergänzen die von den Beratungsunternehmen durchgeführte Infrastrukturanalyse. Alle Beteiligten können von dem Informationsaustausch profitieren , da künftige Investitionen besser aufeinander abgestimmt und zugleich Synergien erzeugt werden können. Frage Nr. 9: Welche Synergien wurden bei welchen Infrastrukturkonferenzen im Einzelnen erzielt? Zwar sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach § 77 a) Telekommunikationsgesetz (TKG) zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen verpflichtet und nach § 77 b) bis e) TKG sollen auch weitere Infrastrukturinhaber die Mitnutzung ihrer Infrastrukturen gestatten, doch bedarf es eines begleitenden Kommunikationsprozesses . Die zertifizierten Breitbandberatungsunternehmen sind auf die Mitwirkung der Infrastrukturinhaber angewiesen. Die Infrastrukturkonferenzen dienen der Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchungen und reichern die Angaben der Infrastrukturanalysen der zertifizierten Breitbandberatungsunternehmen an. Zu erwarten sind infolge dessen idealerweise folgende synergetische Effekte: 6 - Einsparung von Tiefbaukosten durch Leerrohrmitverlegung bei geplanten Tiefbaumaßnahmen , - Einbeziehung vorhandener Infrastrukturen von Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen , - Einbeziehung vorhandener Infrastrukturen von TelekommunikationsNetzbetreibern - Information der Netzbetreiber über die auszubauenden Marktgebiete im Rahmen von anschließenden Sondierungsgesprächen, - gezielter Breitbandausbau in Gebieten, wo nachweislich eine Unterversorgung besteht. Diese denkbaren Synergien fließen in Empfehlungen der zertifizierten Breitbandberater ein, - welche Netztopografie (FTTC, FTTB, Funk, CATV) am wirtschaftlichsten umzu- setzen ist, - wie öffentliche Mittel optimal einzusetzen sind, - welche Förderinstrumente am besten geeignet sind, - welche Verfahrensschritte einzuhalten sind. Frage Nr. 10: Wurde die Initiative „Vernetzte Gemeinschaften“ der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2014 durch Akteure in Sachsen-Anhalt genutzt? Wenn ja, welche waren dies? Die Initiative „Vernetzte Gemeinschaften“ wurde im Steuerungskreis Breitband unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Geschäftsstellen des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes vorgestellt und beraten. Die Entscheidung über eine Bewerbung um die Teilnahme an der Initiative wird von den Kommunen getroffen. Der Steuerungskreis hat Kenntnis von Interessensbekundungen, beispielsweise des Zweckverbandes Breitband Altmark, und wird den weiteren Prozess eng begleiten.