Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3552 24.10.2014 (Ausgegeben am 27.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Förderung der Digitalisierung von Programmkinos in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8538 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem 20. August 2014 ist ein neues Förderprogramm zur Digitalisierung von deutschen Kinos durch das BKM in Kraft getreten. Mit diesem Programm haben kleinere Kinos in der Fläche, für die die bisher geltenden Mindestumsatz- und Besuchergrenzen des 2013 beendeten Vorläuferprogramms nicht erreichbar waren, die Möglichkeit, Fördermittel bis Ende 2014 zu beantragen. Voraussetzung einer Förderung ist, dass das Bundesland, in welchem das Kino seinen Sitz hat, sich an der Finanzierung der betreffenden Digitalisierungsmaßnahme beteiligt. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Die Umstellung auf digitale Abspieltechnik aller bisher förderfähigen Kinos (der sog. Kriterienkinos) ist für das Land Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Bei nahezu allen Kriterienkinos in Sachsen-Anhalt konnten die Zuwendungen von der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Land Sachsen-Anhalt parallel eingesetzt werden. Dennoch sind noch nicht alle Kinos auf digitale Abspieltechnik umgestellt. Um dies zu ermöglichen, hat BKM eine Erweiterung der bisherigen Fördergrundsätze (am 20. August 2014) veröffentlicht und als eine Voraussetzung zur Inanspruchnahme jeweils unterstützende Länderprogramme gefordert. Das Land Sachsen-Anhalt wird dieses Programm durch eine Erweiterung der bisherigen Fördergrundsätze begleiten . 2 Frage 1: Welche Programmkinos im Land Sachsen-Anhalt haben den Umstieg auf Digitalisierung vollständig abgeschlossen? und Frage 2: Welche dieser Programmkinos haben für die Umstellung auf Digitaltechnik Fördermittel von Land oder Bund erhalten? Wann und in welcher Höhe? Insgesamt wurde ab 01. Juli 2011 bis 31. Januar 2014 in Sachsen-Anhalt die Umstellung von 30 Leinwänden in 16 Kinos gefördert. Dafür wurden Fördermittel des Landes im genannten Zeitraum in Höhe von insgesamt 458.774 € eingesetzt. Aus datenschutz - und wettbewerbsrechtlichen Gründen sind eine Auflistung der Kinos und die Darstellung der einzelnen Förderbeträge nicht möglich. Alle bisher geförderten Kriterienkinos haben die sich ergänzenden Fördermittel von Land, BKM und FFA erhalten. Darüber hinaus wurde die Umrüstung von weiteren 11 Sälen durch die FFA sowie von 2 Sälen durch BKM unterstützt. Frage 3: In welchen Programmkinos ist die Umstellung auf Digitaltechnik noch nicht abgeschlossen und warum? Nicht abgeschossen ist die Umstellung in Kinos, die die bisher erforderlichen Kriterien im Rahmen der Fördergrundsätze ab 01. Juli 2011 nicht erfüllen konnten (sog. Nicht-Kriterienkinos). In Sachsen-Anhalt kommen 8 Kinos mit insgesamt 12 Leinwänden in Betracht, die unter die Voraussetzungen des erweiterten Förderprogramms fallen könnten. Frage 4: Wie sieht die Landesregierung die Perspektive jener Programmkinos, die die Umstellung auf Digitaltechnik noch nicht vollständig und auf Dauer abgeschlossen haben? Ohne die Umstellung auf digitale Vorführtechnik, die bestimmte von den Verleihern geforderte Sicherheitsstandards einhält, wird das Abspiel aktueller Filme zunehmend problematisch. Frage 5: Welche Programmkinos aus Sachsen-Anhalt haben bei der FFA (Filmförderanstalt ) Bundesmittel für das diesjährige „Förderprogramm zur Digitalisierung deutscher Kinos“ beantragt? Bisher haben drei Kinos aus Sachsen-Anhalt Interesse am erweiterten Förderprogramm gegenüber der FFA geäußert. Aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Gründen ist eine namentliche Nennung nicht möglich. 3 Frage 6: Welche Kofinanzierung durch Landesmittel steht für das diesjährige „Förderprogramm zur Digitalisierung deutscher Kinos“ zur Verfügung? Bitte getrennt nach Kinos auflisten. Für die Kofinanzierung des erweiterten Förderprogramms bezüglich der NichtKriterienkinos stehen die im Haushaltsjahr 2014 nicht abgeflossenen Mittel des Kapitels 02 01 Titel 683 01 zur Verfügung. Eine getrennte Auflistung ist nicht möglich, da nicht vorhersehbar ist, welche Kinos tatsächlich einen Antrag stellen werden. Frage 7: Wie erfolgreich schätzt die Landesregierung das diesjährige „Förderprogramm zur Digitalisierung deutscher Kinos“ für die Programmkinos in Sachsen-Anhalt ein? Die mit dem Förderprogramm des BKM am 20. August 2014 veröffentlichten neuen Kriterien und Voraussetzungen lassen sich auf die Nicht-Kriterienkinos in SachsenAnhalt anwenden. Eine Antragstellung ist daher für alle bisher nicht förderfähigen Kinos möglich, wenn parallel ein Landesprogramm zur Kofinanzierung besteht. Das Land beabsichtigt daher, die Kriterien des erweiterten Förderprogramms von BKM identisch auf die Nicht-Kriterienkinos zur Anwendung zu bringen, um so die komplementäre Finanzierung durch beide Programme zu ermöglichen. Aktuell werden dafür die Voraussetzungen durch die Staatskanzlei geschaffen. Frage 8: Sieht die Landesregierung einen Förderbedarf des Bundes zur Umstellung auf Digitaltechnik für Programmkinos in Sachsen-Anhalt über das Jahr 2014 hinaus ? Wenn ja, ist dieser Bedarf beim Bund angemeldet? Das Land Sachsen-Anhalt hat im Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 Vorsorge getroffen, um die voraussichtlich in Betracht kommenden Anträge erfüllen zu können . Für das Förderprogramm des Bundes stehen lediglich im Bundeshaushalt für das Jahr 2014 Mittel zur Verfügung. Bereits am 12. Mai 2014 wurde von der Staatskanzlei der Bedarf für alle bisher noch nicht digitalisierten Leinwände in kleineren Kinos bei der FFA angemeldet. Die FFA wurde von BKM mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes ist der Abruf der Fördermittel noch in diesem Jahr. Weitere Mittel für das Jahr 2015 hat der Bund nicht vorgesehen.