Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3553 27.10.2014 (Ausgegeben am 28.10.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Hochschulpakt-Mittel Kleine Anfrage - KA 6/8524 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Die Grundsätze zur Verwendung der Hochschulpaktmittel im Land Sachsen-Anhalt sind in der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020/2. Programmphase im Land Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2011 geregelt. Frage 1: Wie wurden die in den Jahren 2011, 2012 und 2013 dem Land zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Hochschulpakt konkret verwandt? Bitte geben Sie an, in welcher Höhe Mittel davon jeder Hochschule zur Verfügung standen (nach Jahresscheiben) und wie diese Mittel an den einzelnen Hochschulen eingesetzt wurden, und zwar für jeden Einzelfall die dafür verbrachten Mittel. Bereits für die 31. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft am 13. Februar wurde die Gesamtzuweisung an Hochschulpaktmitteln an die Hochschulen des Landes für die Jahre 2008 bis 2012 mitgeteilt. 2 Die detaillierte Aufgliederung nach den Jahren 2011 bis 2013 stellt sich wie folgt dar: Hochschule 2011 2012 2013 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 4.813.197 10.203.270 15.856.075 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 3.853.975 6.822.747 10.677.180 Kunsthochschule Halle 266.273 422.752 642.148 Hochschule Anhalt 1.901.718 3.417.324 7.891.679 Hochschule MagdeburgStendal 1.877.772 3.211.517 5.258.551 Hochschule Merseburg 813.853 1.339.331 2.027.712 Hochschule Harz 1.062.981 1.722.184 2.548.676 Theologische Hochschule Friedensau 17.000 17.000 17.000 Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle 3.000 3.000 0 In den Sach- und Finanzberichten stellen die Hochschulen dar, wie sie die Mittel für die Verbesserung der Attraktivität ihrer Ausbildung und dem Hochschulmarketing, aber auch für die Verbesserung der Studienwerbung und die Erfüllung der in § 3 und § 5 der in der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020/2. Programmphase (siehe Vorbemerkung) festgelegten Sonderprogramme verwenden. Gemäß der durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (MW) an den Bund zu erbringenden Berichtspflicht zur Verwendung von Hochschulpaktmitteln berichten die Hochschulen an das MW nicht über jeden Einzelfall, sondern über grob geclusterte Projekteinheiten wie z. B. zu Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre, Maßnahmen für Marketing und Studierendenservice und zentrale Maßnahmen für ein attraktives Studienangebot. Die Länderberichte zur Umsetzung im Jahr 2011 und 2012 - Hochschulpakt 2020 GWK-Veröffentlichung Heft 32 und 39 können unter http://www.gwk-bonn.de/index.php?id=228 abgerufen werden. Der Bericht zur Umsetzung im Jahr 2013 - Hochschulpakt 2020 - wird in der Endredaktion 2014 durch die GWK zur Verfügung gestellt. Für detailliertere Angaben müssten die Hochschulen zu den Einzelfällen und die dafür verbrauchten Mittel angefragt werden. Allerdings ist das ein hoher Rechercheund Berichtsaufwand für die Hochschulen, der in der Kürze der Zeit nicht geleistet werden kann. Frage 2: Welcher Einsatz ist im Jahr 2014 für die Mittel des Hochschulpaktes geplant? Gliedern Sie die Antwort nach der gleichen Struktur wie bei Frage 1. Den Hochschulen wurden die Hochschulpaktmittel gemäß der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020/2. Programmphase im Land Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2011 für das Haushaltsjahr 2014 folgendermaßen zugewiesen: 3 Hochschule 2014 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 19.773.118,00 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg 13.622.607,00 Kunsthochschule Halle 896.744,50 Hochschule Anhalt 6.869.619,00 Hochschule Magdeburg-Stendal 7.044.223,50 Hochschule Merseburg 2.850.498,00 Hochschule Harz 3.154.900,00 Theologische Hochschule Friedensau 17.000,00 Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle 3.000,00 Gemäß Zuweisungsschreiben müssen die Hochschulen einen Sach- und Finanzbericht bis zum 1. April 2015 an das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) senden. Die Mittel sind sachgerecht gemäß Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020/2. Programmphase im Land Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2011 durch die Hochschulen zu verwenden. Zu einzelnen Projekten besteht gegenüber dem MW und auch dem Bund keine Vorabanzeige- bzw. Berichtspflicht. Frage 3: In welcher Höhe wurden bzw. werden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 Mittel des Hochschulpakts für landesspezifische Aufgaben geplant, die nicht auf die Hochschulen aufgeteilt waren bzw. sind? Um welche Aufgaben handelt es sich dabei im Einzelnen und wie hoch war jeweils in den Jahren 2011, 2012 und 2013 der Mittelabfluss für jedes dieser Vorhaben ? In den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurden Hochschulpaktmittel für die landesspezifische Ausgabe „Umsetzung von hochschulübergreifenden Projekten im Rahmen des Landeshochschulmarketings“ eingesetzt und nicht auf Hochschulen aufgeteilt. Im Jahre 2011 wurden der Hochschule Harz 56.821 Euro für hochschulübergreifende Projekte im Rahmen des Landeshochschulmarketings zugewiesen. Hiervon wurde u. a. die Anzeige im Zeit-Studienführer finanziert. Im Haushaltsjahr 2012 wurden Hochschulpaktmittel in Höhe von 226.416,93 Euro für die Zwecke eines Landeshochschulmarketings eingesetzt. Die Mittel werden u. a. ausgegeben für die Broschüre „Studieren in Sachsen-Anhalt 2012-13“, für die Kampagne „Der beste Platz für dein Talent“ (Plakate und Anzeige im Zeit Studienführer) und für die Weiterentwicklung des Landeshochschulmarketings. Im Jahr 2013 wurden für die Umsetzung und Erweiterung einer Landeshochschulmarketingkampagne „Der beste Platz für dein Talent“ gem. Festlegung in der Landesrektorenkonferenz mit Zuweisung vom 9. Dezember 2013 5.059.604 Euro aus Hochschulpaktmitteln an die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) zugewiesen . Diese sind als Anschubfinanzierung für die Landeshochschulmarketingkampagne in den Jahren 2014 bis 2018 einzusetzen. Über den Abfluss der Mittel in 2014 muss die MLU gemäß Zuweisungsschreiben zum 1. April 2015 berichten. Außerdem wurden 232,05 Euro für die Erstellung eines sog. Onlinebuttons für die Kampagne „Der beste Platz für dein Talent“ eingesetzt. 4 In den Jahren 2012 und 2013 sind jeweils 60.000 Euro an Hochschulpaktmitteln für die landesspezifische Aufgabe „Begutachtung der Hochschullandschaft SachsenAnhalt “ durch den Wissenschaftsrat verausgabt worden. Für das Jahr 2014 ist nicht geplant Hochschulpaktmittel für landesspezifische Aufgaben einzusetzen. Die Hochschulpaktmittel wurden komplett, wie unter Frage 2 angegeben , den Hochschulen zugewiesen.