Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3563 03.11.2014 (Ausgegeben am 04.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8535 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut des Runderlasses des Kultusministeriums vom 2. Juni 2014 (SVBl. LSA Nr. 7/2014, S. 104) wurden am Bezugsrunderlass „Die Arbeit der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium“ (vom 4. April 2007) Änderungen vorgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung : Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 beschränkt sich auf Angaben zu den öffentlichen Ganztagsschulen, da eine statistische Erfassung, ob und welche Ersatzschulen als Ganztagsschule organisiert werden, aus folgenden Gründen im Land Sachsen - Anhalt nicht erfolgt: Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, Art. 28 Abs. 1 LV LSA und § 16 Abs. 3 Nr. 1 SchulG LSA regeln, dass die Ersatzschule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrerinnen und Lehrer hinter den öffentlichen Schulen nicht zurückstehen dürfen. Die Genehmigung für eine Ersatzschule darf nicht erteilt werden, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit der Ersatzschule nicht erfüllt ist. Die Organisation der Ersatzschule als Ganztagsschule ist nicht Gegenstand der Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen der verfassungsrechtlichen und schulrechtlichen Prüfung der Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen. 2 Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der öffentlichen und freien Ganztagsschulen in Sachsen -Anhalt während der vergangenen drei Schuljahre entwickelt? Bitte nach Schulformen sowie nach öffentlichen und freien Schulen unterteilen und nach Modellen (voll gebunden, teilweise gebunden, usw.) ordnen. Die Anzahl der öffentlichen Ganztagsschulen hat sich in den vergangenen drei Schuljahren wie folgt entwickelt: Schulform/ Angebotsform der Ganztagsschule Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Grundschule 4 4 4 offen 1 1 1 teilweise gebunden 0 0 0 vollständig gebunden 3 3 3 Sekundarschule* 65 71 77 offen 39 42 43 teilweise gebunden 15 18 21 vollständig gebunden 11 11 13 Gymnasium 20 21 23 offen 13 14 14 teilweise gebunden 4 4 6 vollständig gebunden 3 3 3 Gesamtschule 5 5 5 offen 3 3 3 teilweise gebunden 1 1 1 vollständig gebunden 1 1 1 Gesamt 94 101 109 * ab dem Schuljahr 2013/2014 einschließlich der Sekundarschulen, die sich in Gemeinschaftsschulen umwandeln Frage 2: Wie hoch war der prozentuale Anteil der öffentlichen und freien Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2013/2014 gemessen an der Gesamtzahl der in Sachsen-Anhalt vorhandenen Schulen? Bitte nach Schulform sowie nach öffentlichen und freien Schulen unterteilen. Der prozentuale Anteil der öffentlichen Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2013/2014 gemessen an der Gesamtzahl der in Sachsen-Anhalt vorhandenen öffentlichen Schulen betrug: 3 Schulform Anteil Grundschule 0,8 % Sekundarschule* 47,3 % Gymnasium 31,3 % Gesamtschule 100,0 % * einschließlich der Sekundarschulen, die sich in Gemeinschaftsschulen umwandeln Frage 3: Wie hoch war der prozentuale Anteil der Schüler und Schülerinnen an öffentlichen und freien Schulen in Sachsen-Anhalt, die im Schuljahr 2013/2014 Ganztagsschulangebote in Anspruch nehmen konnten? Bitte nach Schulform sowie nach öffentlichen und freien Schulen unterteilen. Der prozentuale Anteil der Schüler und Schülerinnen an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt, die im Schuljahr 2013/2014 Ganztagsschulangebote in Anspruch nehmen konnten, stellt sich wie folgt dar: Quelle: Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesamtes Angebote der Ganztagsschulen gemäß § 12 SchulG LSA), Schulform Anteil Grundschule 1,5 % Sekundarschule* 50,9 % Gymnasium 27,5 % Gesamtschule 100,0 % Schulbezogene Ganztagsangebote, Schulform Grundschule (mit kooperativem Hortangebot) 98,5 % Förderschule 100,0 % *einschließlich der Sekundarschulen, die sich in Gemeinschaftsschulen umwandeln Frage 4: Wie hat sich die Anzahl der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den öffentlichen und freien Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt während der vergangenen drei Schuljahre entwickelt? Bitte nach Schulformen sowie nach öffentlichen und freien Schulen unterteilen und nach Modellen (voll gebunden, teilweise gebunden, usw.) ordnen. Die Entwicklung der Anzahl der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den öffentlichen Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt während der vergangen drei Schuljahre wird in der anliegenden Übersicht dargestellt. Frage 5: Welche Auswirkungen hat die im o. g. Runderlass vom 2. Juni 2014 vorgenommene Änderung in Punkt 4.11 des Bezugserlasses (Abminderung des Ganztagszuschlags von ursprünglich drei auf nunmehr fünf Lehrerwochenstunden )? Aus welchen Gründen wurde diese Änderung vorgenommen? 4 Die Änderung des RdErl. in diesem Punkt hat zur Folge, dass an den öffentlichen Ganztagsschulen der Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und Gymnasium je tatsächlich vorhandener pädagogischer Mitarbeiterin zwei Lehrerwochenstunden weniger als im Vorjahr zur Verfügung stehen. Damit reduziert sich der Ganztagszuschlag dieser 105 Schulen um insgesamt ca. 340 Lehrerwochenstunden . Diese Änderung wurde im Zusammenhang mit der Zielstellung vorgenommen, verstärkt außerschulische Kooperationspartner in die Gestaltung des Ganztagsangebotes einzubeziehen. Dies unterstützt eine noch engere Vernetzung mit Partnern aus der Region und die Nutzung im Schulumfeld vorhandener Potenziale. Gleichzeitig wird den Lehrkräften eine stärkere Fokussierung auf ihre originäre fachunterrichtliche Arbeit ermöglicht. Den öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I wurde deshalb mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 die Möglichkeit eingeräumt, zusätzlich zur Verfügung stehende finanzielle Mittel zielgerichtet zur Erweiterung und qualitativen Weiterentwicklung von bestehenden Ganztagsangeboten einzusetzen. Durch diese Änderung des RdErl. wurde es möglich, weitere acht Ganztagsschulen zum jetzt laufenden Schuljahr neu zu genehmigen. Frage 6: Aus welchen Gründen erfolgte bisher keine in Bezug auf den genannten Bezugsrunderlass adäquate Förderung des Ganztagsschulbetriebes an freien Schulen? Die Genehmigung einer Ersatzschule erstreckt sich auf die Schulform, den Bildungsgang mit seinen Ausprägungen, insbesondere die Zugangsvoraussetzungen, die Ausbildungsdauer, die Vollzeit- oder Teilzeitform, die Fachrichtung, den Schwerpunkt , den Ausbildungsberuf und den Abschluss, sowie auf den Standort der Schulanlage (§ 16 Abs. 3a SchulG LSA). Ganztagsschule ist keine Schulform, sondern eine Organisationsform. Sie ist deshalb nicht Gegenstand der Genehmigung einer Ersatzschule . Nur im Rahmen der Genehmigung besteht auch ein Anspruch auf Förderung nach Schulgesetz. Frage 7: Angenommen, man würde die in dem genannten Runderlass in Punkt 4.11 genannten Fördergrundsätze entsprechend den Finanzhilfeberechnungsmodalitäten des § 18a Schulgesetz LSA berücksichtigen: Wie hoch würde der „Ganztagszuschlag “ für die freien Schulen im Schuljahr 2014/2015 voraussichtlich je Schüler/in ausfallen? Bitte nach Schulformen differenzieren. Eine Berechnung einer Ganztagsförderung unter entsprechender Anwendung der Regelungen des § 18a SchulG LSA kann nicht erfolgen, weil kein verwertbares Ergebnis erzielt werden kann. Wie bereits ausgeführt, können diese Regelungen nur auf die verfassungsrechtliche Förderpflicht der Institution Privatschule aus Art. 7 Abs. 4 GG bezogen werden. In welchem Umfang Personalkosten außerhalb dieses Schutzbereiches gefördert werden sollen, ist § 18a SchulG LSA nicht zu entnehmen. 5 Frage 8: Plant die Landesregierung in absehbarer Zeit, den Ganztagsschulbetrieb an freien Schulen entsprechend den Vorgaben des o. g. Runderlasses zu finanzieren ? Falls nein, warum nicht? Im Haushaltsentwurf der Landesregierung zum Doppelhaushalt 2015/2016 konnten keine Mittel berücksichtigt werden. Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 6 Anlage zur Beantwortung der Frage 4 Anzahl der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Freistellung in der Altersteilzeit) an den öffentlichen Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt:   Schuljahr 2011/12 2012/13 2013/14 Schulform GTS Form offen teilweise gebunden vollständig gebunden offen teilweise gebunden vollständig gebunden offen teilweise gebunden vollständig gebunden Grundschule 3 13 3 12 3 11 Sekundarschule* 52 30 24 51 27 28 53 29 28 Gymnasium 16 7 13 13 7 14 12 7 13 Gesamtschule 14 9 13 6 3 12 6 3 insgesamt 85 46 50 80 40 57 80 42 55 * im Schuljahr 2013/14 einschließlich der Sekundarschulen, die sich in Gemeinschaftsschulen umwandeln