Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3564 03.11.2014 (Ausgegeben am 04.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Evelyn Edler (DIE LINKE) Dienstliche Beurteilung und Beförderung von Frauen bei den Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8537 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es werden bisher nur statistische Daten zum Frauen- und Männeranteil und über Beförderungen für die gesamte Landespolizei sowie differenziert nach den Beschäftigtengruppen (Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäftigte) erhoben. Eine Aufschlüsselung der statistischen Daten zum Frauen- und Männeranteil, zur Teilzeit, über Beurteilungen und über Beförderungen nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sowie differenziert nach Polizeibehörden und -einrichtungen wäre nur durch Einsichtnahme in die Personalakten der über 8.000 Bediensteten der Polizeibehörden und -einrichtungen möglich. Ausgehend von der letzten Polizeistrukturreform im Jahr 2008 und den Erhebungen zur Teilzeit werden die vorhandenen statistischen Daten entsprechend den Fragestellungen für den Zeitraum 2008 bis 2014 aufbereitet. 1. Gibt es seitens der Landesregierung Untersuchungen zur Beurteilungs- und Beförderungssituation von Frauen in den Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt? Wenn ja, welche, mit welchen Ergebnissen und insbesondere mit welchen Konsequenzen für die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Beurteilung und Beförderung von Frauen? Für den Fall, dass keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden, aus welchen Gründen unterblieben diese bislang? Die Beförderungssituation von Frauen in der Landespolizei Sachsen-Anhalt wird im Rahmen des gemäß § 20 Abs. 1 Frauenfördergesetz alle zwei Jahre fortzuschreibenden Frauenförderplans ausgewertet. Im jeweiligen Frauenför- 2 derplan werden vor diesem Hintergrund Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen (z. B. Entwicklung fachlicher Kompetenzen, Erhöhung des Frauenanteils auf bestimmten Dienstposten mit Führungsverantwortung) entwickelt. Behörden und Einrichtungen der Landespolizei Sachsen-Anhalt haben sich in der Vergangenheit zudem an bundesweiten Untersuchungen zur Beurteilungsund Beförderungssituation von Frauen beteiligt. Im Jahr 2011 wurde im Rahmen des von der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführten Forschungsprojektes „Beurteilungen im Polizeivollzugsdienst - Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter“ Beurteilungen im Polizeivollzugsdienst unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern analysiert. Im Jahr 2012 beteiligten sich zwei Behörden der Landespolizei an dem Forschungsprojekt „Frauen in Spitzenpositionen des Polizeidienstes und der Wirtschaft“ der Deutschen Hochschule der Polizei und der Technischen Universität Dortmund. Vergleichbare Untersuchungen nur für die Landespolizei Sachsen-Anhalt gibt es nicht. Die genannten Untersuchungen ergaben nach Auffassung der Landesregierung keine Anhaltspunkte für eine Diskriminierung von Frauen bei den Beurteilungen und Beförderungen in der Landespolizei. Die Untersuchungen wurden aber zum Anlass genommen, in der Beurteilungsstatistik zukünftig (beginnend mit der Regelbeurteilungsrunde 2014) nach Männern und Frauen zu differenzieren, um eine fortlaufende Kontrolle der Geschlechtergerechtigkeit des Beurteilungswesens im Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen. 2. Wie hoch ist der Frauenanteil bei den Beamten im Polizeivollzugsdienst sowie in der Polizeiverwaltung der Landespolizei/des Landeskriminalamtes in Sachsen-Anhalt? Bitte getrennt aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , nach Polizeivollzug und Polizeiverwaltung sowie nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre. Der Frauenanteil entwickelte sich im Polizeivollzug und unter den Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten der Landespolizei wie folgt: Polizeivollzugsbeamte/- innen Verwaltungsbeamte/ -innen in der Poli-zeiverwaltung Anzahl Frauen Frauenanteil in % Anzahl Frauen Frauenanteil in % Stand 01.01.2008 1.236 16,17 225 58,14 Stand 01.01.2009 1.214 16,20 224 59,26 Stand 01.01.2010 1.214 16,70 220 58,98 Stand 01.01.2011 1.206 17,19 218 60,39 Stand 01.01.2012 1.233 17,94 211 61,34 Stand 01.01.2013 1.267 18,73 208 61,54 Stand 01.01.2014 1.285 19,42 210 63,25 3 3. Wie hoch ist der Frauenanteil von Tarifbeschäftigten bei der Landespoli- zei/dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt? Bitte differenziert aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, nach Polizeivollzug und Polizeiverwaltung sowie nach Entgeltgruppen für die letzten zehn Jahre. Der Frauenanteil unter den Tarifbeschäftigten der Landespolizei entwickelte sich wie folgt: Tarifbeschäftigte in der Polizeiverwaltung Anzahl Frauen Frauenanteil in % Stand 01.01.2008 1.041 68,13 Stand 01.01.2009 1.010 70,24 Stand 01.01.2010 980 70,40 Stand 01.01.2011 927 70,12 Stand 01.01.2012 863 67,79 Stand 01.01.2013 843 67,82 Stand 01.01.2014 809 67,47 4. Wie hoch ist jeweils der Frauen- und Männeranteil der im Polizeivollzugs- dienst sowie in der Polizeiverwaltung der Landespolizei/des Landeskriminalamtes in Teilzeit beschäftigten Beamten? Bitte getrennt aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, nach Polizeivollzug und Polizeiverwaltung sowie nach Besoldungsgruppen für die letzten zehn Jahre. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten entwickelte sich im Polizeivollzug und unter den Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten der Landespolizei wie folgt: Polizeivollzugsbeamte/- innen (PVB) Anzahl PVB (w) in TZ Anzahl PVB (m) in TZ Anteil TZ (w) bezogen auf alle PVB (w) in % Anteil TZ (m) bezogen auf alle PVB (m) in % 2008 79 8 6,42 0,13 2009 88 11 7,16 0,18 2010 114 18 9,31 0,30 2011 131 21 10,77 0,36 2012 138 23 11,21 0,41 2013 133 10 10,52 0,18 2014 132 11 10,28 0,21 4 Verwaltungsbeamte/ -innen in der Polizeiverwaltung (VwB) Anzahl VwB (w) in TZ Anzahl VwB (m) in TZ Anteil TZ (w) bezogen auf alle VwB (w) in % Anteil TZ (m) bezogen auf alle VwB (m) in % 2008 26 1 12,09 0,66 2009 26 2 11,76 1,31 2010 35 1 16,06 0,65 2011 38 2 17,67 1,40 2012 42 2 19,81 1,49 2013 43 4 20,57 3,05 2014 42 5 20,00 4,13 5. Wie hoch ist der Frauen- und Männeranteil von Tarifbeschäftigten bei der Landespolizei/dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt, die in Teilzeit beschäftigt sind? Bitte differenziert aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , nach Polizeivollzug und Polizeiverwaltung sowie nach Entgeltgruppen für die letzten zehn Jahre. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den Tarifbeschäftigten der Landespolizei entwickelte sich wie folgt: Tarifbeschäftigte in der Polizeiverwaltung (TB) Anzahl TB (w) in TZ Anzahl TB (m) in TZ Anteil TZ (w) bezogen auf alle TB (w) in % Anteil TZ (m) bezogen auf alle TB (m) in % 2008 54 11 5,50 2,37 2009 76 18 7,84 4,00 2010 80 21 8,57 4,92 2011 87 20 9,75 4,81 2012 222 68 25,93 16,43 2013 225 65 26,85 16,13 2014 285 76 35,19 19,49 6. Wie viele Wochenarbeitsstunden sind für eine Teilzeitbeschäftigung in der Landespolizei/dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt vorgesehen und üblich? Über welchen Zeitraum wird eine Teilzeitbeschäftigung bei der Landespolizei/ dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt in der Regel ausgeübt? Der Umfang der Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit ist individuell vereinbar . Die Spanne der ermäßigten wöchentlichen Arbeitszeit liegt zwischen 16 und 38 Stunden. Bei den Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzug und in der Polizeiverwaltung liegt die ermäßigte wöchentliche Arbeitszeit vorwiegend bei 5 30 Stunden. Bei den Tarifbeschäftigten liegt die ermäßigte wöchentliche Arbeitszeit vorwiegend bei 38 Stunden. 7. Wie hoch ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten, welche wieder in den Vollzeitdienst bei der Landespolizei/dem Landeskriminalamt in SachsenAnhalt zurückkehren? Wird diese Rückkehr in die Vollzeittätigkeit unterstützt , und wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Teilzeitbeschäftigung wird grundsätzlich befristet gewährt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kehren Teilzeitbeschäftigte daher in den Vollzeitdienst zurück. Zur Unterstützung der Rückkehr von teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten in die Vollzeittätigkeit kann gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung nachträglich beschränkt oder der Umfang der zu leistenden Arbeitszeit erhöht werden, soweit zwingende dienstliche Belange dies erfordern (dienstliche Veranlassung). Eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder der Übergang zur Vollzeitbeschäftigung soll gemäß § 64 Abs. 3 Satz 2 LBG LSA zugelassen werden, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Teilzeitbeschäftigung im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen (Veranlassung auf Antrag der Beamtin oder des Beamten). Dies gilt auch für die Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen (§ 65 Abs. 4 LBG LSA). Als dienstliche Belange, die einer (vorfristigen) Erhöhung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder (vorfristigen) Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung entgegenstehen können, kommen insbesondere haushälterische Gründe in Betracht , indem die dafür benötigten Stellenanteile nicht (z. B. vor Ablauf der Befristung einer Teilzeitbeschäftigung oder bei unbefristeter Teilzeitbeschäftigung nicht sofort) zur Verfügung gestellt werden können oder die dafür erforderlichen Haushaltsmittel (sog. Personalverstärkungsmittel) nicht (umgehend) verfügbar sind. Im Bereich der Landespolizei Sachsen-Anhalt werden Anträge von Beamtinnen und Beamten auf (vorfristige) Erhöhung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder (vorfristige) Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung - auch vor dem Hintergrund der personellen Absicherung des Dienstbetriebes in den jeweiligen Dienstbereichen der Beamtinnen und Beamten - dergestalt unterstützt, als dass die für diese Maßnahmen notwendigen haushälterischen Voraussetzungen in der Regel antragsgemäß geschaffen werden können. Für Tarifbeschäftigte wird entsprechend verfahren. 8. Welche Führungspositionen können bzw. werden bei der Landespoli- zei/dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt auch in Teilzeit ausgeübt? Gibt es Führungspositionen, die Teilzeitbeschäftigten nicht offenstehen? Nach Auffassung der Landesregierung können grundsätzlich alle Führungspositionen in der Landespolizei Sachsen-Anhalt in Teilzeit ausgeübt werden. 6 9. Wird in etwaigen Leitlinien für die Beurteilung und Beförderung von Beamten /Beamtinnen und Tarifbeschäftigten bei der Landespolizei/dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt auf das Thema geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Beurteilung bzw. Beförderung eingegangen? Wenn ja, in welchen? Gemäß Nr. 9.1 Satz 1 der Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt (BRL-PVD), RdErl. des MI vom 31.03.2014 - 25.23-03002, und Nr. 9.1 der für die Polizeiverwaltung geltende Beurteilungsrichtlinie MI (BRL MI), RdErl. des MI vom 31.03.2014 - 12.21-03002/0, ist im Beurteilungsverfahren ein Maßstab anzulegen, der sich nach den Anforderungen zu richten hat, die allgemein an Beamtinnen und Beamte des gleichen statusrechtlichen Amtes oder vergleichbarer Beschäftigter zu stellen sind. Für Männer und Frauen einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe gilt damit ein einheitlicher Maßstab. Mit dem Inkrafttreten der neugefassten BRL-PVD am 1. Mai 2014 enthält die Beurteilungsstatistik (Zusammenfassung aller Ergebnisse der Gesamtbewertungen der Leistungsbeurteilungen) für den Polizeivollzugsdienst getrennte Zahlen für die die Beurteilung von Frauen und Männern sowie von Teilzeitbeschäftigten (und damit im Umkehrschluss auch von Vollzeitbeschäftigten). Gemäß Nr. 10.5 BRL-PVD dient die Beurteilungsstatistik künftig nicht mehr allein der Kontrolle der Einhaltung der Richtwertempfehlungen, sondern darüber hinaus auch der Kontrolle der Geschlechtergerechtigkeit des Beurteilungswesens. Eine vergleichbare Regelung für die Polizeiverwaltung ist nicht beabsichtigt. 10. Wird in etwaigen Schulungen für Beurteilende bei der Landespolizei/dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt auf das Thema geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Beurteilung bzw. Beförderung eingegangen? Wenn ja, in welchen? Die Behörden und Einrichtungen der Landespolizei Sachsen-Anhalt schulen ihre Beurteilenden insbesondere zum Stichtag der Regelbeurteilungen im Rahmen ihrer dezentralen Fortbildung. Die Landesregierung geht davon aus, dass in diesem Rahmen diskriminierungsfreie Beurteilungen und Beförderungen thematisiert werden. Darüber hinaus besteht für die Beurteilenden der Landespolizei die Möglichkeit das Fortbildungsangebot des Aus- und Fortbildungsinstitutes des Landes Sachsen-Anhalt zu nutzen. Dort werden zwei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema angeboten. Der Lehrgang „Dienstliche Beurteilungen der Beamten und Beschäftigten“ berücksichtigt auch beurteilungspsychologische Kriterien sowie ihre Wirkungen insbesondere hinsichtlich verschiedenster sozialer Merkmale wie etwa das Alter oder das Geschlecht der zu Beurteilenden . Der Lehrgang „Geschlechtergerechte Beurteilungen“ hat explizit das Ziel mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ausgewählte Fragen zur Vermeidung von Diskriminierung näher zu beleuchten um sicher und fehlerfrei geschlechtergerechte dienstliche Beurteilungen erstellen zu können. 11. Werden bei der Beurteilung neben der beruflichen Qualifikation auch Er- fahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen (soft skills) mit einbezogen? 7 Nein. Gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz richtet sich der Zugang zu jedem öffentlichen Amt allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Bediensteten. 12. Wie sah die Verteilung der Gesamturteile bei der Landespolizei/dem Lan- deskriminalamt in Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die unterschiedlichen Bewertungsstufen bei Teilzeit- und Vollzeitkräften in den letzten zehn Jahren aus? Bitte aufschlüsseln nach: a) Polizeivollzugsbeamtinnen, b) Polizeivollzugsbeamte, c) Polizeiverwaltungsbeamtinnen, d) Polizeiverwaltungsbeamte, e) Tarifbeschäftigte (w), f) Tarifbeschäftigte (m) sowie getrennt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen. Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor und können auch nicht mit einem vertretbaren Aufwand erhoben werden (vgl. Vorbemerkung). 13. Welche Ergebnisse sind bei einer Gegenüberstellung der Beurteilungsno- ten von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Landespolizei/dem Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt in den letzten zehn Jahren zu verzeichnen ? Bitte aufschlüsseln nach: a) Polizeivollzugsbeamtinnen, b) Polizeivollzugsbeamte, c) Polizeiverwaltungsbeamtinnen, d) Polizeiverwaltungsbeamte, e) Tarifbeschäftigte (w), f) Tarifbeschäftigte (m) sowie getrennt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen. Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor und können auch nicht mit einem vertretbaren Aufwand erhoben werden (vgl. Vorbemerkung). 14. Wie hoch ist der Anteil von Beförderungen von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei/des Landeskriminalamtes in Teilzeit in den letzten zehn Jahren? Bitte aufschlüsseln nach: a) Polizeivollzugsbeamtinnen, b) Polizeivollzugsbeamte, c) Polizeiverwaltungsbeamtinnen, d) Polizeiverwaltungsbeamte, e) Tarifbeschäftigte (w), f) Tarifbeschäftigte (m) sowie getrennt nach den Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen. Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor und können auch nicht mit einem vertretbaren Aufwand erhoben werden (vgl. Vorbemerkung). 8 15. Welche Beurteilungsnoten lagen den in Frage 14 erfragten Beförderungen jeweils zugrunde? Entfällt.