Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3566 04.11.2014 (Ausgegeben am 04.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bestandsschutz Rotmilan Kleine Anfrage - KA 6/8525 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Rotmilan (Milvus milvus) gehört zu den 19 Arten, für die Sachsen-Anhalt besondere Verantwortung trägt. Deutschland ist mit einem Anteil von mehr als 50 % der Weltpopulation Hauptverbreitungsgebiet. Ein hoher Anteil davon - etwa 15 % bzw. 2000 Brutpaare - brütet in Sachsen-Anhalt. Das bedeutendste Rotmilangebiet liegt im nordöstlichen Harzvorland. Diese Greifvogelart ist auf abwechslungsreiche und kleinteilig strukturierte Landschaften angewiesen. Die Anzahl der Brutpaare ist seit Anfang der 1990er Jahre dramatisch zurückgegangen. Als Gründe für die Bestandsrückgänge können u. a. die Intensivierung und Umstellung der Landwirtschaft angeführt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche aktuellen Informationen zur Populationsentwicklung und Schutz- bedürftigkeit liegen zum Rotmilan in Sachsen-Anhalt vor? Wie hat sich hierzulande der Bestand seit 1990 entwickelt? Aussagen zum Bestand beruhten bislang auf Schätzungen oder Hochrechnungen von Teilerfassungen, wie z. B. dem deutschlandweiten Monitoring von Greifvögeln und Eulen oder dem Projekt zum Atlas deutscher Brutvogelarten (ADEBAR). Eine detaillierte landesweite Bestandserfassung erfolgte in Sachsen -Anhalt in den Jahren 2012 und 2013. Unter der Annahme einer Fehlerquote von 5 % muss im Ergebnis von einem Bestand zwischen 1.900 und 2.100 Brutpaaren ausgegangen werden. Die Bestandsentwicklung lässt sich anhand von Modellberechnungen aus vorliegenden Erfassungen und Schätzungen errechnen. Danach kann zwischen 2 1988 und 2012 von einem durchschnittlichen Rückgang in Höhe von 2,25 % pro Jahr ausgegangen werden, wobei der jährliche Rückgang für die Jahre zwischen 1996 und 2012 bei ca. 1,8 % liegt. Auffallend sind im Vergleich deutschlandweiter Reproduktionsdaten die deutlich unter dem Durchschnitt liegenden Brutgrößen in Sachsen-Anhalt. Die für 2012 und 2013 ermittelte Fortpflanzungsziffer betrug 1,48 Jungvögel je Brut und lag damit noch unter dem niedrigsten Wert für Deutschland aus dem Jahre 1996. 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 19 88 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 Jahr In de x Bestandsentwicklung in Sachsen-Anhalt von 1988 bis 2012 (Berechnung mit TRIM, 1999 = Index 100; Datenquelle: MEROS – Monitoring Greifvögel und Eulen Europas). 2. Wie organisiert die Landesregierung das landesweite Monitoring des Rotmilans in Sachsen-Anhalt? In der Regel werden Daten auf ehrenamtlicher Basis insbesondere durch den Förderverein „Monitoring Greifvögel und Eulen Europas“ mit Sitz in Halle erhoben und landes- bzw. bundesweit hochgerechnet. Die detaillierte Erfassung in den Jahren 2012 und 2013 stellt einen Sonderfall dar. 3. Laut Aktionsplan zum Biodiversitätsprogramm soll ein Artenhilfspro- gramm für den Rotmilan erstellt werden. Wann wird dieses vorgelegt? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um der besonderen Verantwortung für den Schutz des Rotmilans nachzukommen? Das Artenhilfsprogramm Rotmilan Sachsen-Anhalt liegt im Manuskript vor und wird noch in diesem Jahr als Heft 5 der Berichte des Landesamtes für Umweltschutz erscheinen. Darin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes und des Brutplatzangebotes sowie zur Verminderung von Verlusten empfohlen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung von Frage 6 verwiesen. 3 4. Wie viele wissenschaftliche Studien mit einem thematischen Bezug zum Rotmilan wurden seit 2000 von Landesbehörden in Auftrag gegeben? Bitte Studien nennen. Von der Staatlichen Vogelschutzwarte im LAU wurde eine Studie mit konkretem Bezug zum Rotmilan vergeben. Es handelt sich dabei um den Auftrag „Landesweite Brutbestandserfassung, Populationsgefährdungsanalyse und Artenhilfsprogramm für die Anhang I-Art Rotmilan“. Daneben wurden bei allen vergebenen Kartierungen in SPA- und FFH-Gebieten auch Daten zum Rotmilan erfasst . Weiterhin förderte das Land von 1999 bis 2002 das Greifvogelmonitoring durch ein dreijähriges Forschungsvorhaben „Bestandsentwicklung und Gefährdungsanalyse der Greifvogel- und Eulenarten Sachsen-Anhalts. 5. Durch welche Verfahrensweise wird in den unteren Naturschutzbehörden gewährleistet, dass die gesetzlichen Vorschriften für Horstschutzzonen eingehalten werden? Die Vorschriften zu Horstschutzzonen sind regulärer Bestandteil der Naturschutzgesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Einhaltung dieser, wie auch der übrigen Vorschriften, erfolgt im Rahmen der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung durch die zuständigen Naturschutzbehörden. 6. Welche konkreten Entwicklungen führten in der Landwirtschaft zu einer Gefährdung der Rotmilanbestände in Sachsen-Anhalt? Mit welchen Maßnahmen können negative Auswirkungen auf den Rotmilan gestoppt oder abgemildert werden? Der Rückgang der Rotmilanbestände ist durch einen Komplex von Ursachen bedingt. Neben dem erhöhten Verlust an Altvögeln durch Straßenverkehr und Windkraftanlagen spielt offensichtlich ein zunehmender Nahrungsmangel insbesondere zur Aufzucht der Jungvögel die größte Rolle. In der Landwirtschaft wirken sich eine verringerte Fruchtartenvielfalt mit der starken Reduzierung des Anbaus mehrjähriger Futterkulturen sowie ein verstärkter Anbau von Winterkulturen mit einem hohen Anteil schnell und dicht aufwachsender Kulturen (z. B. Raps, Wintergetreide) ebenso auf die Nahrungsverfügbarkeit und damit auf die Rotmilandichte aus, wie ein stark verringerter Anteil an Randstrukturen und Grenzlinien. Außerdem beeinflussen die verringerte Flächenstilllegung sowie der Einsatz von Rodentiziden die Rotmilanvorkommen . Die Empfehlungen des Artenhilfsprogramms Rotmilan umfassen u. a. folgende Maßnahmen: - Begrenzung des Anbaus hoch aufwachsender Energiepflanzen, - Erhöhung der Vielfalt der Anbaukulturen mit mehr Grenzlinieneffekten, breiter Fruchtfolge, zeitlich gestaffelter Nutzungstermine und verlängerte Stoppelphasen ), 4 - Förderung des Anbaus mehrjähriger Feldfutterkulturen (z. B. Luzerne), - Mehrfache (zwei- bis dreischürige) gestaffelte Mahd, - Förderung von Stilllegungsflächen, nicht bewirtschafteter Feldrandstreifen (Blühstreifen) und Grünland in geringer Entfernung (< 1.500 m) zum Horst, - Verzicht auf den Einsatz von Rodentiziden, - Förderung einer Extensivbeweidung mit Großsäugern, - Schaffung von Rückzugsräumen für Kleinsäuger durch Anbau bodendecken- der Zwischenfrüchte im Herbst und Winter sowie Belassen von Winterstoppelflächen , - Begünstigung der FFH-Art Feldhamster als ehemals wichtigstes Beutetier des Rotmilans durch Rückzugsflächen, die nicht bzw. spät geerntet werden oder auf denen nach der Ernte 5 bis 10 m breite Schutzstreifen belassen werden. 7. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher- heit hat in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz am 12. Mai 2014 ein großes Rotmilan-Schutzprojekt angekündigt , an dem acht Bundesländer teilnehmen. Ziel ist es, bis 2020 die Population des Rotmilans wieder deutlich ansteigen zu lassen. Wie wird das Projekt durch Sachsen-Anhalt unterstützt? Welche Teilprojekte sollen konkret in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden? Bitte in Umsetzungs- und wissenschaftliche Projekte unterteilen. Das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgestellte Projekt ist kein Projekt der genannten Bundesländer, sondern wurde gemeinsam vom Deutschen Verband für Landschaftspflege, der Deutschen Wildtier-Stiftung und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten beantragt . Zwei der dort definierten elf Projektregionen befinden sich in SachsenAnhalt . Es sind das Elbtal nördlich Magdeburg (3.100 km2) und Teile der Magdeburger Börde (1.800 km2). Konkrete Projektdetails sind nicht bekannt. Zur Vermeidung von Doppelförderungen betrifft eine Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt nicht die direkte Umsetzung konkreter Projektinhalte, sondern bezieht sich auf die damit einhergehenden Rahmenbedingungen. Bei der Ausarbeitung von Agrarumweltmaßnahmen und analogen Fördermöglichkeiten (z. B. Artenschutzmaßnahmen im Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurden diese Rahmenbedingungen auch hinsichtlich des Rotmilanschutzes bewertet und entwickelt. 8. Laut der o. g. Pressemitteilung soll der Grünlandanteil in den vorgesehen Projektgebieten erhöht und der Anbau von Hackfrüchten gefördert werden . Wie bewertet die Landesregierung das Potenzial der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt, die Ziele dieses Greifvogelschutzprojektes zu unterstützen ? Welche landwirtschaftlichen Verbände wurden zur Partizipation vorgesehen und welche Synergieeffekte für den Landschafts- und Artenschutz ließen sich mit dem Rotmilan-Schutzprojekt noch erreichen? Der Rotmilan nutzt als Offenlandart insbesondere den Agrarraum zur Nahrungssuche . Insofern ist das Potenzial der Landwirtschaft, den Ansprüchen des Rotmilans durch eine angepasste Bewirtschaftung gerecht zu werden, prinzi- 5 piell als hoch einzuschätzen. Allerdings ist die landwirtschaftliche Nutzung ertragsorientiert und unterliegt wesentlich den europäischen und internationalen marktwirtschaftlichen Bedingungen. Dadurch ist die Einflussnahme auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zugunsten des Natur- und Artenschutzes nur eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen bieten Förderungs- und Subventionsanreize eine Möglichkeit der Einflussnahme im Sinne stützender Artenschutzmaßnahmen. Die hierfür entwickelten Instrumente der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (MSL, FNL) bieten dafür ein geeignetes Instrumentarium und berücksichtigen die verschiedenen Aspekte des Schutzes gefährdeter Arten der Agrarlandschaft. 9. Die Projektlaufzeit endet am 30. Juni 2015. Welches Konzept sieht die Landeregierung vor, die bis dahin erzielten Projekterfolge bis zum Jahr 2020 zu sichern oder auszubauen? Mit welchen Mitteln informieren die beteiligten Landesbehörden die Bevölkerung Sachsen-Anhalts über das Schutzprojekt? Eine konkrete Aussage zur Fort- oder Weiterführung von Teilen des auf Bundesebene laufenden Projektes ist erst mit Vorliegen der Ergebnisse frühestens in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres möglich, wobei nach Kenntnis der Landesregierung eine Option zur Verlängerung des Projektes besteht. Die Information über das Projekt und dessen Ergebnisse obliegt den Antragstellern. Es besteht aber die Möglichkeit, das Projekt über Veröffentlichungen der Naturschutzverwaltung publik zu machen. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass die im erstellten Artenhilfsprogramm enthaltenen Maßnahmenvorschläge prinzipiell geeignet sind, den Ergebnissen des Projektes bzw. den Schlussfolgerungen zu entsprechen und damit eine Weiterführung zu gewährleisten. 10. Welche Agrarumweltmaßnahmen (AUM) in der vergangenen EU-För- derperiode kamen dem Rotmilan zugute? Was beinhalteten die AUM konkret und wie wurden sie in Anspruch genommen? Bitte die AUM nennen, konkrete Förderbedingungen und -höhen, sowie Inanspruchnahme und Zielgröße in Euro und Prozent je AUM. Welche AUM sind für die kommende Förderperiode geplant? Bitte AUM, konkrete Förderbedingungen und -höhe nennen sowie Zielgrößen angeben. Werden die AUM in Bezug auf den Rotmilan verstärkt? Falls in der Vergangenheit die AUM nicht im geplanten Maße in Anspruch genommen wurden: Welche Gründe führt die Landesregierung hierfür an? Es kamen die Agrarumweltmaßnahmen „Fruchtartendiversifizierung sowohl für konventionellen als auch für ökologischen Anbau“ und „Anlage von Blühstreifen “ dem Rotmilan zugute. Sie beinhalten zum einen den jährlichen Anbau von mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche des gesamten Betriebes, wobei der Getreideanteil zwei Drittel der Ackerfläche nicht überschreiten darf, sowie zum anderen die Anlage extensiver bzw. nicht genutzter Blühstreifen mit speziellen Saatgutmischungen. 6 Die Inanspruchnahme beider Maßnahmen erfolgte auf 137.300 ha bzw. 1.780 ha. Für die beginnende Förderperiode lassen sich positive Effekte für den Rotmilan aus den angebotenen Maßnahmen freiwillige Naturschutzleistung „Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland“ sowie Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung „Vielfältige Kulturen im Ackerbau - Kombination mit Leguminosen “ und „Agrarökologische Ackernutzung & Blühflächen, Blüh- und Schonstreifen“ erwarten. Die Details sind der beigefügten Anlage zu entnehmen . Die genannten Maßnahmen zielen insbesondere auf die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität ab. Positive Effekte für den Rotmilan sind zu erwarten, lassen sich jedoch nicht als spezielle Maßnahme beschreiben. 11. Welchen Stand weist der Managementplan für den Hakel auf? Wo wurde er veröffentlicht? Falls der Managementplan noch in Bearbeitung ist: Wann ist mit einer Veröffentlichung und Umsetzung zu rechnen? Der Managementplan für den Hakel liegt vor, es besteht allerdings Überarbeitungsbedarf bezüglich der Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Wald sowie der darauf aufbauenden Maßnahmeplanung . Mit einer Fertigstellung wird zwischen Januar und März 2015 gerechnet . Eine Veröffentlichung wird unmittelbar nach der Fertigstellung auf der Homepage des LAU erfolgen. Zeitgleich erfolgt die Information der zur Umsetzung zuständigen Behörden. 7 Anlage Agrarumweltmaßnahmen der Förderperiode 2014 bis 2020, die eine positive Wirkung auf den Rotmilan haben können Freiwillige Naturschutzleistungen - Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland Förderbedingungen, Beihilfehöhen Fördervoraussetzungen Gegenstand der Verpflichtung Bindung / Untermaßnahme Betrag in EUR/ha - Ackerflächen mit einer flächengewichteten Bodenwertzahl von 80 und höher ; - Förderkulisse wird vom Ministerium festgelegt und kann beim zuständigen ALFF und der zuständigen UNB eingesehen werden auf dem geförderten Schlag ist - Hartweizen (Durum), Dinkel, Wintergetrei- de (einschl. Wintermenggetreide), Triticale , Lupinen, Erbsen und/oder Bohnen zur Körnergewinnung, - Klee, Kleegras, Luzerne, Klee-Luzerne Gemisch jeweils für höchstens zwei Jahre im Verpflichtungszeitraum, - Leguminosensamenvermehrung oder Gemenge Leguminosen und Getreide als Hauptfrucht anzubauen - auf dem geförderten Schlag wird auf einem Streifen von mindestens 0,5 m Breite , grundsätzlich durchgehend entlang des Feldrandes des ganzen Schlages auf die Ernte der Hauptfrucht verzichtet - Stoppelumbruch, die sonstige Bodenbearbeitung auf dem Schlag und der Umbruch des nicht geernteten Streifens erfolgen nach dem 10.10., im Falle von Wintergerste als Folgefrucht nach dem 10.9., des jeweiligen Verpflichtungsjahres - Ausbringen flüssiger organischer Dünger ist verboten - Bodenbearbeitung erfolgt höchstens bis in eine Tiefe von 35 cm - Einsatz von Rodentiziden ist verboten - Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zu Bewirtschaftungsvorgaben auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen UNB zulassen HA10 287 Zielgröße der Inanspruchnahme: 1.000 ha 8 Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung - Vielfältige Kulturen im Ackerbau (GAK) - Kombination mit Leguminosen FP6503 Gegenstand der Verpflichtung Bindung / Untermaßnahme Betrag in EUR/ha - Anbau von jährlich mind. fünf verschiedenen Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche des Betriebes, - jährlich je Hauptfruchtart 10 % der Ackerfläche nicht unterschreiten und 30 % der Ackerfläche nicht überschreiten , - Anbau von Raufuttergemengen, die Leguminosen enthalten, dürfen 40 % der Ackerfläche nicht überschreiten , - mind. 10 % der Ackerfläche mit Hauptfrucht Leguminosen oder Gemenge, die überwiegend Leguminosen enthalten, - jährlich einen Getreideanteil von 66 % der Ackerfläche nicht überschreiten - Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden, gelten nicht als Hauptfruchtart - Hauptfruchtarten können unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden, bis die Anbauanteile erreicht sind MS31 für Betriebe, die eine Zuwendung für die Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erhalten 55 - Anbau von jährlich mind. fünf verschiedenen Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche des Betriebes, - jährlich je Hauptfruchtart 10 % der Ackerfläche nicht unterschreiten und 30 % der Ackerfläche nicht überschreiten , - Anbau von Raufuttergemengen, die Leguminosen enthalten, dürfen 40 % der Ackerfläche nicht überschreiten , - mind. 10 % der Ackerfläche mit Hauptfrucht Leguminosen oder Gemenge, die überwiegend Leguminosen enthalten, - jährlich einen Getreideanteil von 66 % der Ackerfläche nicht überschreiten - Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden, gelten nicht als Hauptfruchtart - Hauptfruchtarten können unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden, bis die Anbauanteile erreicht sind MS32 90 Zielgröße der Inanspruchnahme (Altverpflichtungen einschließlich Verlängerung): 132.000 ha 9 Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung - Agrarökologische Akkernutzung & Blühflächen, Blüh- und Schonstreifen usw. FP6506 Förderbedingungen, Beihilfehöhen Untermaßnahme Gegenstand der Verpflichtung Bindung Betrag in EUR/ha Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Mehrjährige Blühstreifen, Blühflächen - auf Ackerflächen mehrjährig Blühstreifen mit einer Breite von mind. 5 Metern (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes Breiten-Längenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d. h. mindestens 2 x länger als breit)) oder Blühflächen mit einer Breite von mind. 5 Metern und mit max. 2,5 ha je Schlag anzulegen, - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen oder der Blühflächen weniger als 20 % an der Fläche des Gesamtschlages, - Etablierung eines blütenreichen Bestandes im ersten Verpflichtungsjahr mit vorgegebenen standortangepassten Saatgutmischungen, gelingt dies nicht, muss die Fläche erneut bestellt werden - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, die Stickstoff enthalten - Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) im Jahr der Neueinsaat möglich, Pflegeschnitte auf 70 % der Fläche des Blühstreifens in den Folgejahren nicht überschreiten , - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden Mehrjährige Blühstreifen MS60 Mehrjährige Blühflächen MS64 Mehrjährige Blühstreifen als ÖVF MS61 850 850 470, wenn die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur auf Schlägen erfolgt, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflichtungs - zeitraumes gemeldet sind. Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Blühstreifen - auf Ackerflächen jährlich Blühstreifen mit einer Breite von mind. 5 m anzulegen , (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes BreitenLängenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d. h. mindestens 2 x länger als breit)). - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Blühstreifen weniger als 20 % an der Fläche des Gesamtschlages, - Etablierung eines jährlichen blütenrei- chen Bestandes mit einer standortabgepassten Mischung mit mind. sechs Mischungspartnern, - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, die Stickstoff enthalten MS62 670 290, wenn die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur auf Schlägen erfolgt, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflichtungs - zeitraumes gemeldet sind. 10 - Pflegeschnitt durch hohes Abschlegeln (Richtwert 20 cm) möglich, - auf 30 % der bestehenden Verpflichtung Winterruhe einhalten, - Umbruch oder anderweitige Beseitigung des Blühstreifens nicht vor dem 15.2. des Folgejahres - übrige Flächen und zum Ende des Verpflichtungszeitraumes Umbruch oder anderweitige Beseitigung nicht vor dem 15.10. - jährlicher Flächenwechsel möglich, - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Schonstreifen - auf Ackerflächen jährlich Schonstreifen mit einer Breite von mind. 5 m anzulegen (Ein Streifen weist gegenüber einer Fläche ein besonderes BreitenLängenverhältnis auf (regelmäßig um ein mehrfaches länger als breit, d. h. mindestens 2 x länger als breit)). - Restschlag selbst bewirtschaften, - Anteil der Schonstreifen weniger als 20 % an der Fläche des Gesamtschlages, - Anlage durch Selbstbegrünung ohne jegliche Bestellung und Pflege, - keine Bewirtschaftung des Schonstrei- fens, - Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln und Düngemittel, die Stickstoff enthalten - jährlicher Flächenwechsel möglich, - bei gleichem Standort im Folgejahr Bodenbearbeitung zulässig, - zum Ende des Verpflichtungszeitrau- mes Umbruch oder anderweitige Beseitigung nicht vor dem 15.10., - der Aufwuchs darf grundsätzlich nicht genutzt werden MS63 670 290, wenn die Förderung der Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur auf Schlägen erfolgt, die für ökologische Vorrangflächen für die Dauer des Verpflichtungs - zeitraumes gemeldet sind