Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/357 01.09.2011 (Ausgegeben am 06.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Opferschutz Kleine Anfrage - KA 6/7145 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Fälle der Täter-Opfer-Beratung bzw. Maßnahmen zur außerge- richtlichen Konfliktschlichtung gab es in den Jahren 2009 bis heute? Bitte nach Jahren sowie dem Sozialen Dienst und den Trägern der freien Straffälligenhilfe aufschlüsseln. In den Jahren 2009 bis 2010 (aktuelles statistisches Zahlenmaterial liegt nur bis zum 31. Oktober 2010 vor) gab es aufgeschlüsselt nach Sozialem Dienst und Trägern der freien Straffälligenhilfe folgende Fälle der Täter-Opfer-Beratung: Freie Träger 2009 2010 1 Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe Dessau e. V. 126 123 2 Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V. 94 86 3 Arbeiter-Samariter-Bund, Ortsverband Halle/Saalkreis e. V. 57 58 4 Verein „Hoffnung“ für Straffälligen- und Bewährungshilfe e. V. Halberstadt 157 127 5 Cornelius-Werk Diakonische Dienste gGmbH Burg 104 94 6 DPWV Haldensleben 14 10 7 Verband für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe e. V. Magdeburg 70 83 8 Rückenwind Schönebeck e. V. 62 86 9 Jukon e. V. Staßfurt 55 15 10 Sozialzentrum Bode e. V. 58 48 11 Reso-Witt e. V. Wittenberg 93 67 12 Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V. 85 68 13 Internationaler Bund e. V. Bildungszentrum Naumburg 75 65 Zwischensumme: 1.050 930 Sozialer Dienst der Justiz 2009 2010 1 Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau 2 Sozialer Dienst der Justiz Halberstadt 3 Sozialer Dienst der Justiz Halle 14 20 4 Sozialer Dienst der Justiz Magdeburg 29 12 2 5 Sozialer Dienst der Justiz Naumburg 2 6 Sozialer Dienst der Justiz Stendal 42 39 7 Sozialer Dienst der Justiz Wittenberg - Nebenstelle 8 Sozialer Dienst der Justiz Sangerhausen - Nebenstelle 9 Sozialer Dienst der Justiz Merseburg - Nebenstelle 10 Sozialer Dienst der Justiz Staßfurt - Nebenstelle Zwischensumme: 87 71 Gesamt: 1.137 1.001 Quelle: Jahresstatistiken des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. 2. Wie viele Fälle der Täter-Opfer-Beratung bzw. Maßnahmen zur außerge- richtlichen Konfliktschlichtung gab es in den Jahren 2009 bis heute bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden? Bitte getrennt nach Jahren sowie dem Sozialen Dienst und den Trägern der freien Straffälligenhilfe aufschlüsseln . In den Jahren 2009 bis 2010 (aktuelles statistisches Zahlenmaterial liegt nur bis zum 31. Oktober 2010 vor) gab es aufgeschlüsselt nach Sozialem Dienst und Trägern der freien Straffälligenhilfe folgende Fälle der Täter-Opfer-Beratung bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden: Freie Träger 2009 2010 1 Verein für Straffälligen- und Gefährdetenhilfe Dessau e. V. 27 26 2 Jugendförderungszentrum Gardelegen e. V. 44 61 3 Arbeiter-Samariter-Bund, Ortsverband Halle/Saalkreis e .V. 31 25 4 Verein „Hoffnung“ für Straffälligen- und Bewährungshilfe e. V. Halberstadt 21 25 5 Cornelius-Werk Diakonische Dienste gGmbH Burg 66 62 6 DPWV Haldensleben 14 10 7 Verband für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe e. V. Magdeburg 4 7 8 Rückenwind Schönebeck e. V. 25 47 9 Jukon e. V. Staßfurt 31 5 10 Sozialzentrum Bode e. V. 58 48 11 Reso-Witt e. V. Wittenberg 24 22 12 Frauen- und Kinderschutzverein Zeitz e. V. 0 0 13 Internationaler Bund e. V. Bildungszentrum Naumburg 0 0 Zwischensumme: 345 338 Sozialer Dienst der Justiz 2009 2010 1 Sozialer Dienst der Justiz Dessau-Roßlau 2 Sozialer Dienst der Justiz Halberstadt 3 Sozialer Dienst der Justiz Halle 3 8 4 Sozialer Dienst der Justiz Magdeburg 5 Sozialer Dienst der Justiz Naumburg 6 Sozialer Dienst der Justiz Stendal 7 Sozialer Dienst der Justiz Wittenberg - Nebenstelle 8 Sozialer Dienst der Justiz Sangerhausen - Nebenstelle 9 Sozialer Dienst der Justiz Merseburg - Nebenstelle 10 Sozialer Dienst der Justiz Staßfurt - Nebenstelle Zwischensumme: 3 8 Gesamt: 348 346 Quelle: Jahresstatistiken des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. 3 3. Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren im oben genannten Zeitraum? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Verfahren bei Erwachsenen, Heranwachsenden und Jugendlichen aufschlüsseln . Eine Differenzierung der Erfolgsquote bei Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren zwischen Fällen des Jugendstrafrechts und des allgemeinen Strafrechts sieht die Statistikerfassung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. ausdrücklich nicht vor. Auskunft kann über die Anzahl geschlichteter Fälle zur Gesamtfallzahl gegeben werden. Für die Jahre 2009 und 2010 stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Jahr Fälle insgesamt davon geschlichtet 2009 1.137 789 (69,39 %) 2010 1.001 727 (72,63 %) Quelle: Jahresstatistiken des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. 4. Wie stellte sich die Zahl der Täter-Opfer-Beratungen in den Jahren 2009 bis heute im Bundesvergleich dar? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach Täter-Opfer-Beratungen mit Erwachsenen, Heranwachsenden und Jugendlichen aufschlüsseln. Zahlen für 2009 bis heute, die einen bundesweiten Vergleich zulassen würden, liegen der Landesregierung nicht vor. Die Bundesregierung hat 2001 eine statistische Auswertung für die Jahre 2006 bis 2009 mit dem Titel „Täter-OpferAusgleich in Deutschland Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs -Statistik für die Jahrgänge 2006 bis 2009 mit einem Rückblick auf die Entwicklung seit 1993“ veröffentlicht. Dort heißt es unter anderem: „Demnach bedeutet im Ergebnis „bundesweit“ nicht, dass die TOA-Statistik die gesamte Lage im Bundesgebiet flächendeckend abbildet. Schon gar nicht kann sie in einem strengen methodischen Sinn als repräsentativ gelten. Ob und inwieweit ihre Ergebnisse verallgemeinert werden können bzw. dürfen, bleibt in strikt methodologisch wissenschaftlicher Perspektive eine offene Frage. Wie es überhaupt und auch gerade aktuell mit der „Wichtigkeit“ des Täter-Opfer-Ausgleichs und damit ggf. verbundener Schadenswiedergutmachung im Bereich der Strafjustiz der Bundesrepublik Deutschland insgesamt aussieht, lässt sich verbindlich weder mit dieser TOA-Statistik noch mit irgendwelchen anderen, auch amtlichen Statistiken oder Erhebungen vollständig verlässlich sagen.“ Wie bereits in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage KA 5/6793 ausgeführt, werden auch beim Servicebüro Täter-Opfer-Ausgleich in Köln entsprechende Statistiken nicht geführt. 4 5. Wie häufig wurden Videovernehmungen von Zeugen in den Jahren 2009 bis heute durchgeführt? Bitte getrennt nach Jahren und nach Landgerichtsbezirken sowie differenziert nach Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren aufschlüsseln. „Eine statistische Erfassung von Zeugenvernehmungen mittels Videotechnik findet weder im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz noch im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern statt. Die tatsächliche Anzahl solcher Vernehmungen könnte nur anhand einer aufwendigen Einzelauswertung sämtlicher Vorgänge, in denen eine Videovernehmung hätte in Betracht kommen können, geklärt werden. Dies ist in Anbetracht der bestehenden Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden und des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeitraumes nicht zu leisten . Der Präsident des Oberlandesgerichts hat - teilweise unter Vornahme von Schätzungen - hierzu berichtet. Danach seien im Landgerichtsbezirk DessauRoßlau im Jahr 2009 18 Videovernehmungen, im Jahr 2010 16 und im laufenden Jahr 14 solcher Vernehmungen durchgeführt worden und zwar jeweils im Ermittlungsverfahren. Im Jahr 2010 seien im Bezirk des Landgerichts Halle eine und im Bezirk des Landgerichts Magdeburg ebenfalls eine Videovernehmung jeweils im Rahmen des Hauptverfahrens erfolgt. Die Landesregierung weist vorsorglich darauf hin, dass diese Angaben angesichts der Art und des Bezugspunktes ihrer Erhebung kein vollständiges oder repräsentatives Bild über die tatsächlich in Ermittlungs- oder in Hauptverfahren durchgeführten Videovernehmungen vermitteln. So hat die Schätzung nur gerichtliche , nicht aber auch polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Zeugenvernehmungen zum Gegenstand.“