Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3583 06.11.2014 (Ausgegeben am 06.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Stolpersteine in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8530 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Presseberichten sind in der Nacht vom 23. auf den 24. September 2014 in der Zeitzer Kramerstraße drei Stolpersteine gestohlen worden. Mit diesen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Landespolizei werden keine Statistiken im Hinblick auf Straftaten, die im Zusammenhang mit Stolpersteinen stehen, geführt. Die nachfolgenden Angaben beruhen daher auf Freitextrecherchen, die im Datenbestand des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sowie im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt (IVOPOL) getätigt wurden. Das Rechercheergebnis kann jedoch unvollständig sein, da es für eine freitextliche Erfassung keine verbindlichen Festlegungen gibt und möglicherweise die für die Recherche herangezogenen Suchbegriffe nicht allumfassend waren. 1.) Wie viele Stolpersteine sind seit 2003 in Sachsen-Anhalt gestohlen, be- schädigt oder beschmiert worden? Bitte die Zahlen jährlich seit 2003 angeben und nach Ortschaft und genauem Standort aufschlüsseln. 2 Für die Jahre 2003 bis 2004 wurden keine Fälle des Diebstahls oder der Beschädigung von Stolpersteinen bekannt. In den Jahren 2005 bis September 2014 wurden sieben Stolpersteine gestohlen , bei weiteren zwei Stolpersteinen wurde der Versuch des Diebstahls festgestellt . Insgesamt 28 Stolpersteine wurden beschädigt. Detaillierte Angaben zu Tatort und Tatzeit sind der Anlage zu entnehmen. 2.) Welche Arten von Beschädigungen sind dabei festgestellt worden? 20 Stolpersteine wurden mittels Farbe übersprüht bzw. überstrichen, in sieben Stolpersteine wurde ein Hakenkreuz bzw. Davidstern eingeritzt, ein Stolperstein wurde bei dem Versuch des Herausbrechens beschädigt. 3.) In wie vielen Fällen waren Hinweise auf rechte oder rechtsextreme Hinter- gründe erkennbar? Welche weiteren Gründe hat es gegeben, Stolpersteine zu beschädigen oder zu entwenden? Insgesamt wurde in zehn Fällen eine rechte Tatmotivation angenommen. Zwei Diebstahlshandlungen wurden von den ermittlungsführenden Dienststellen der Eigentumskriminalität (Buntmetalldiebstahl) zugeordnet. Eine gesicherte Aussage zu den Tathintergründen ist nicht möglich, da in keiner der genannten Straftaten Tatverdächtige ermittelt wurden. 4.) In wie vielen Fällen konnten Täter oder Täterinnen ermittelt werden? In keinem der bekannt gewordenen Fälle konnten Tatverdächtige ermittelt werden . 3 Anlage Gestohlene und beschädigte Stolpersteine in Sachsen-Anhalt seit 20031 Feststellzeit2 Tatort Tathandlung 16.12.2005 Halle (Saale), Leipziger Straße Überstreichen von 13 Steinen 10.03.2009 Lutherstadt Eisleben, Markt 39 Übersprühen von drei Steinen 31.07.2009 Stadt Dessau-Roßlau, Lange Gasse 3 Diebstahl von zwei Steinen 31.10.2010 Ilsenburg (Harz), Kastanienallee 1 Schmieren eines Davidsternes und eines Hakenkreuzes 20.01.2011 Weißenfels, Friedrichstraße 3 Beschädigung/ versuchtes Herausbrechen 21.03.2012 Ilsenburg (Harz), Kastanienallee 1 Diebstahl eines Steines 24.07.2012 Schönebeck (Elbe), Geschwister-Scholl- Straße 27 versuchter Diebstahl von zwei Steinen 01.10.2012 Stadt Dessau-Roßlau, Antoinettenstraße 34 Einritzen eines Hakenkreuzes 05.04.2013 Burg, Breiter Weg 15 Überstreichen von vier Steinen 22.08.2013 Ilsenburg (HarzRudolf-Breitscheid-Straße Beschmieren von fünf Steinen mit Hakenkreuzen 23.09.2013 Zeitz, Leipziger Straße Diebstahl eines Steines 24.09.2014 Zeitz, Kramerstraße 5/6 Diebstahl von drei Steinen 1 Stand 21.10.2014 2 Zeitpunkt der Feststellung der Straftat; nicht zwangsläufig Tatzeit