Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3584 06.11.2014 (Ausgegeben am 06.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Gründung und Aktivitäten der Partei „Die Rechte“ in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8532 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach mir vorliegenden Informationen gründete sich am 24. Mai 2014 ein Kreisverband der neonazistischen Partei „Die Rechte“ im Jerichower Land. Dabei soll der 31- jährige Neonazi* aus Burg zum Vorsitzenden gewählt worden sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSOLT ). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheim- * Name ist der Landesregierung bekannt. 2 haltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen 4, 5 und 8 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. 1. Welche weiteren Zusammenschlüsse der Partei „Die Rechte“ existieren in welchen Gliederungen aktuell in Sachsen-Anhalt? Der Landesregierung sind neben dem Kreisverband Jerichower Land keine weiteren Zusammenschlüsse der Partei „Die Rechte“ in Sachsen-Anhalt bekannt. 2. Wann und wo sind die jeweiligen Zusammenschlüsse gegründet worden und wo haben sie ihren Sitz? Der Landesregierung liegen Informationen vor, wonach der Kreisverband Jerichower Land der Partei „Die Rechte“ am 24. Mai 2014 gegründet wurde. In Bezug auf den Gründungsort und den Sitz des Kreisverbandes Jerichower Land liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Personen bilden jeweils den Vorstand? Erkenntnisse zur personellen Zusammensetzung des Vorstandes des Kreisverbandes Jerichower Land liegen der Landesregierung nur insoweit vor, als der Vorsitzende des Kreisverbandes der Rechtsextremist Herr Z.* ist. 4. Wie viele Personen zählen zu den jeweiligen Zusammenschlüssen und aus welchen Orten kommen sie? Bitte nach Geschlechtern getrennt aufzählen . Die Mitteilung vorliegender Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. * Name ist der Fragestellerin bekannt. 3 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen der je- weiligen Zusammenschlüsse zu anderen Organisationen oder Parteien des Neonazismus und der extremen Rechten in Sachsen-Anhalt bzw. über Sachsen-Anhalt hinaus? Der Kreisverband Jerichower Land unterhält Kontakte zum Kreisverband Braunschweiger Land der Partei „Die Rechte“. Darüber hinaus geht die Landesregierung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse davon aus, dass Kontakte auch zur ungebundenen rechtsextremistischen Szene in Magdeburg und Burg bestehen. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6. Unterhalten die jeweiligen Zusammenschlüsse eigene Internetpräsenzen und welche sind das? Der Landesregierung sind keine eigenen Internetpräsenzen des Kreisverbandes Jerichower Land bekannt. 7. Welche Treffpunkte der jeweiligen Zusammenschlüsse sind der Landes- regierung bekannt und wo befinden sich diese? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Treffpunkten des Kreisverbandes Jerichower Land vor. 8. Welche Erkenntnisse über Aktivitäten der jeweiligen Zusammenschlüsse sind der Landesregierung in Sachsen-Anhalt bekannt? Bitte aufschlüsseln nach Art, Datum, Ort, Titel und Teilnehmer/innenzahl der jeweiligen Aktivität. Der Landesregierung ist bekannt, dass vom Kreisverband Jerichower Land am 26. Juli 2014 in Gommern (Landkreis Jerichower Land) im Rahmen einer Verteilaktion Postkarten mit dem Tenor „Tauschen wir die Politiker aus, bevor sie das deutsche Volk austauschen! Merkel muss weg! Und Gabriel auch!“ als Briefkastenwurfsendung verteilt wurden. Erkenntnisse über die Anzahl der Teilnehmer liegen nicht vor. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. 4 Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 9. An welchen Aktivitäten anderer extrem rechter bzw. neonazistischer Par- teien oder Organisationen waren Mitglieder der jeweiligen Zusammenschlüsse beteiligt? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Einbindung von Mitgliedern der jeweiligen Zusammenschlüsse aus Sachsen-Anhalt in die bundesweite Struktur der Partei „Die Rechte“ vor? Ob Mitglieder des Kreisverbandes Jerichower Land in die bundesweite Struktur der Partei „Die Rechte“ eingebunden sind, ist der Landesregierung nicht bekannt . Gleichwohl hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass mit Herrn G. und Herrn K.* zwei der drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden in Sachsen-Anhalt wohnen. * Namen sind der Fragestellerin bekannt.