Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/359 02.09.2011 (Ausgegeben am 06.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Änderung des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (RVG) - Gebührenanhebung Kleine Anfrage - KA 6/7155 Vorbemerkung des Fragestellenden: Da seit sieben Jahren das RVG hinsichtlich einer Gebührenanhebung nicht verändert wurde, fordern der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer nunmehr eine Erhöhung der Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auf der Grundlage einer entsprechenden Gesetzesänderung. Der Fragestellerin ist eine entsprechende Gesetzesinitiative auf Bundesebene nicht bekannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Sind der Landesregierung etwaige Änderungserwägungen der Bundesre- gierung diesbezüglich bekannt? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt wäre mit einem Inkrafttreten der geänderten gesetzlichen Regelung zu rechnen? Das Bundesministerium der Justiz arbeitet derzeit an einem Referentenentwurf zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II. Dieser Referentenentwurf soll nach Auskunft von Frau Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger auf dem 62. Deutschen Anwaltstag in Straßburg am 2. Juni 2011 auch Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) umfassen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes II kann die Landesregierung keine Prognose abgeben. Das BMJ plant, die Arbeiten an dem Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zu beenden. In einem Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer hat die Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarren- 2 berger Ende Januar 2011 mitgeteilt, dass sie mit einem Inkrafttreten frühestens 2013 rechne (Anwaltsblatt 2011, S. 182). 2. Wie wird sich die Landesregierung bei einem solchen Gesetzgebungsver- fahren vor dem Hintergrund der zu erwartenden Erhöhungen bei den Prozesskostenhilfen im Bundesrat verhalten? Ohne Kenntnis des Inhaltes der Änderungen des Rechtsanwaltsgebührengesetzes kann die Landesregierung keine Angaben zur Bewertung und zum Stimmverhalten im Bundesrat machen. Ohnehin werden die Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nur einen kleinen Teil des umfassenden Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes II bilden. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitia- tive eigenständig zu starten bzw. grundsätzlich zu unterstützen? Eine Bundesratsinitiative, die allein eine Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum Ziel hätte, wird die Landesregierung weder initiieren noch unterstützen. 4. Würde die Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative star- ten bzw. unterstützen, wenn damit Mehreinnahmen, bspw. durch Änderungen bzw. Erhöhungen der Gebühren bezüglich des Handels- und Vereinsregisters sowie des Grundbuches, gesetzlich geregelt werden? Nein, die Landesregierung wird zunächst die weiteren Arbeiten zu einem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II abwarten.