Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3593 10.11.2014 (Ausgegeben am 11.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Ehrenamtliches Engagement in der Justiz in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8542 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Koalitionsvereinbarung zwischen den Landesverbänden der CDU und der SPD in Sachsen-Anhalt für die sechste Legislaturperiode 2011 bis 2016 steht: „Ehrenamtliches Engagement in der Justiz erhält unsere volle Anerkennung. Wir werden sowohl die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes im Bereich der Justiz als auch das Ehrenamt selber fortentwickeln und für eine Anerkennungskultur sorgen.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie wird ehrenamtliches Engagement in der Justiz in Sachsen-Anhalt seit 2011 sichtbar? Wo wird ehrenamtliches Engagement in der Justiz praktiziert , wo und in welchem Rahmen findet ehrenamtliches Engagement in der Regel statt? In vielen Bereichen unserer Gesellschaft engagieren sich Menschen unentgeltlich für ihre Mitmenschen. Auch die Justiz und der Justizvollzug bieten ehrenamtliche Betätigungsfelder und sind in besonderem Maße auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. So wirken im Bereich der Rechtsprechung in allen Gerichtsbarkeiten ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Entscheidungsfindung mit, im Bereich der Strafgerichtsbarkeit als sog. Schöffinnen und Schöffen. Bei dem gesetzlich geregelten , staatsbürgerlich verpflichtenden Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gemäß § 14 des Richtergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Landesrichtergesetz) ist jede berufene Person zur Übernahme und Ausübung verpflichtet. 2 Die Zahl der eingesetzten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie der Schöffinnen und Schöffen hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt: Jahr 2011 2012 2013 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter 2391 2375 2026 Schöffinnen und Schöffen 2737 2605 2693 Gesamt 5128 4980 4719 Seit 2007 begleitet das Ministerium für Justiz und Gleichstellung daneben erfolgreich die Initiative zur Einrichtung von Schülergremien, bisweilen auch etwas irreführend „Schülerrichter“ benannt. Damit wird das Ziel verfolgt, mit einer Ahndung geringfügiger Delikte Jugendlicher durch ein aus Gleichaltrigen bestehendes Gremium weitere Straftaten des betreffenden Jugendlichen auch in der Zukunft zu verhindern. Ein positiver Nebeneffekt ist der pädagogische Aspekt für die ausgebildeten Schülerrichter. Diese erlernen und festigen durch ihre Tätigkeit auch besondere soziale Kompetenzen. Schülergremien werden im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren tätig. In bestimmten Fällen von Jugendkriminalität kann nach den Regeln des Jugendgerichtsgesetzes der zuständige Staatsanwalt das Verfahren bei geringer Schuld einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt worden ist oder eingeleitet werden soll. Die Schülergremien üben keine richterlichen Tätigkeiten aus, namentlich entscheiden sie nicht über die Schuldfrage. Zudem müssen die Beschuldigten geständig sein. Seit 2007/2008 wurden rund 70 Jugendliche als Schülergremiumsmitglieder ausgebildet, wobei die letzte Ausbildung von Herbst 2013 bis Frühjahr 2014 erfolgte . Bis Anfang März 2013 wurden 287 Fälle dem Schülergremium zugewiesen . Im Bereich des Justizvollzuges kommt dem Ehrenamt für die Resozialisierung von Gefangenen eine besondere Bedeutung zu. Die Wiedereingliederung von Gefangenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern zum ehrenamtlichen Engagement ist dabei ein sichtbares Zeichen eines funktionierenden Gemeinwesens. Ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug ist unverzichtbar. Sie ist ein wichtiges Element der Vollzugsgestaltung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration straffällig gewordener Menschen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihren individuellen Fähigkeiten dazu bei, die Arbeit der hauptamtlichen Bediensteten in den Justizvollzugseinrichtungen zu unterstützen und zu ergänzen. Ehrenamtliche Mitarbeit verbessert darüber hinaus auch das Verständnis der Öffentlichkeit für das, was im Justizvollzug geschieht, und fördert dessen Akzeptanz in der Gesellschaft. 3 Die Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement im Justizvollzug sind vielfältig . In den Justizvollzugseinrichtungen Sachsen-Anhalts wirken seit vielen Jahren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Betreuung von Gefangenen mit: a) Anstaltsbeirat Bei den Vollzugsanstalten des Landes wird jeweils ein Anstaltsbeirat, der als Mittler zwischen Anstalt und Öffentlichkeit agiert, gebildet. Die Mitglieder des Beirats, die in ihrer Zusammensetzung wichtige gesellschaftliche Bereiche repräsentieren sollen, wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung. Die Mitglieder des Beirates ernennt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre. Eine erneute Ernennung ist einmalig möglich. b) Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzen die Arbeit der hauptberuflich im Justizvollzug tätigen Bediensteten. Sie führen Einzelgespräche, übernehmen Patenschaften, leiten Gesprächs-, Sport- und sonstige Freizeitgruppen der Gefangenen oder wirken an diesen Maßnahmen aktiv mit und leisten Hilfe bei der Aus- und Fortbildung der Gefangenen. Zum Spektrum der Tätigkeit in der ehrenamtlichen Vollzugshilfe gehören aber auch die Begleitung bei Ausgängen oder auch persönliche Hilfestellungen, z.B. bei der Beschaffung einer Unterkunft, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz für die Zeit nach der Entlassung oder bei Behördengängen und vieles andere mehr. 2. Wie hat sich ehrenamtliches Engagement im Bereich der Justiz in den letzten Jahren aus Sicht der Landesregierung entwickelt? Wie können Ehrenamtliche in diesem Bereich weiter gewonnen und motiviert werden? 2013 waren Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 durch die Kommunen zu wählen. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat den Prozess der Kandidatengewinnung durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet und u. a. die Broschüre „Schöffen. Laienrichterinnen und –richter im Strafprozess“ neu aufgelegt, die über das Schöffenamt informiert und u. a. auch den Gang des Strafverfahrens und die Verwirklichung des Urteilsspruchs erläutert. Zur Entwicklung der Zahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Der geringer werdende Bedarf beruht auf dem Rückgang der Verfahren, in denen ehrenamtliche Richterinnen und Richter eingesetzt werden. Die den Mittelbehörden obliegende Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter ist bedarfsdeckend. Erkenntnisse über Defizite in der Gewinnung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter liegen nicht vor. Im Justizvollzug hat sich in den letzten Jahren das Ehrenamt fortwährend positiv entwickelt und der Kreis der im Justizvollzug tätigen Ehrenamtlichen hat sich stetig erweitert. 4 Mit der Broschüre „Das Ehrenamt im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt“, u. a. im Internet zugänglich ist, sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Justizvollzug erreicht werden. Die Broschüre soll Interessierten Aufschluss über die Möglichkeiten freiwilliger Mitarbeit für Gefangene bzw. Entlassene geben sowie einen Überblick über die Pflichten, im Interesse des Vollzugs- und Wiedereingliederungszieles, geben. Justizvollzugseinrichtungen stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Vollzug zu gewinnen . Erfahrungsgemäß ist jedoch die gezielte und individuelle Ansprache von geeignet erscheinenden Personen durch bereits ehrenamtlich Tätige oder durch Bedienstete des Justizvollzuges eine sehr effektive und Erfolg versprechende Methode, um Menschen außerhalb des Vollzuges für ein Ehrenamt zu motivieren . Insbesondere den Zugehörigen der Fachdienste aus dem sozialen, psychologischen und seelsorgerischen Bereich ist zu verdanken, dass sich Bürgerinnen und Bürger in der Arbeit mit Gefangenen engagieren möchten. Darüber hinaus machen die Justizvollzugseinrichtungen u. a. von folgenden Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit Gebrauch:  Informationsveranstaltungen in der Anstalt,  externe Informationsveranstaltungen (z. B. an Fachhochschulen und Schu- len),  Nutzung des Netzwerkes zu kirchlichen oder anderen Institutionen, wie z. B. Behörden, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Einrichtungen der Straffälligen - und Bewährungshilfe,  Kooperation mit Freiwilligenagenturen,  Vorstellung der ehrenamtlichen Arbeit in der örtlichen Presse,  Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs, z. B. Konzerte, Lesungen, Malwettbewerbe,  Präsentation beim „Tag der offenen Tür“ und  Vorstellung der Arbeit der Ehrenamtlichen im Rahmen von Besucherführun- gen oder Vorträgen. Neu gewonnene ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gründlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Sie werden über die gesetzlichen Bestimmungen , die Arbeits- und Personalstruktur und über allgemeine Gegebenheiten des Justizvollzugsalltages informiert sowie über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet . Die Einweisung in den vorgesehenen Tätigkeitsbereich erfolgt durch hauptamtliche Bedienstete des Justizvollzuges und ist in der Regel mit einer Führung durch die Anstalt verbunden. Die beschriebenen Maßnahmen tragen in ihrer Gesamtheit dazu bei, die ehrenamtliche Tätigkeit im Justizvollzug auszubauen, qualitativ zu verbessern und zu einem wichtigen Element in den Justizvollzugseinrichtungen werden zu lassen. Auch das Internet wird genutzt, um über das Ehrenamt im Bereich der Justiz zu informieren und dafür zu werben. 5 3. Wie schätzt die Landesregierung das bisher geleistete ehrenamtliche Engagement in der Justiz ein? Der Einsatz Ehrenamtlicher in Justiz und Justizvollzug ist unverzichtbar und ein wichtiger Teil lebendiger Demokratie. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ihre Zeit, ihre Arbeitskraft, ihre Ideen und speziellen Fähigkeiten ein. Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, von Schöffinnen und Schöffen gewährleistet, dass die Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk spricht. Für den demokratischen Rechtsstaat hat die Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung eine besondere Bedeutung. Sie gewährleistet, dass tatsächlich alle Gewalt vom Volke ausgeht, wie dies das Grundgesetz vorsieht und ist damit ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit in einem demokratischen Rechtsstaat. Im Justizvollzug ist ehrenamtliche Mitarbeit ein wichtiges Element der Vollzugsgestaltung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration straffällig gewordener Menschen. Das Ehrenamt im Justizvollzug soll auch weiter gefördert werden, da der Einsatz von Ehrenamtlichen eine weitere Facette des realen Lebens in eine Justizvollzugseinrichtung bringt. Ohne die Unterstützung von Ehrenamtlichen wäre die Vielfalt der Angebote nicht so hoch, wie derzeit in den Justizvollzugseinrichtungen angeboten wird. Die Gefangenen erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, mit vollzugsfremden und unvoreingenommenen Menschen zu sprechen, sich über die jeweiligen Erlebniswelten auszutauschen und neue Sichtweisen zu gewinnen. Dies erscheint insbesondere im Rahmen der Resozialisierung, welche bereits mit Inhaftierung beginnen soll, dringend erforderlich. In einem geschützten Rahmen können Gefangene hierbei auch neu erlerntes Wissen aus verschiedenen Behandlungsmaßnahmen üben umzusetzen und gleichzeitig den Umgang mit Erfolgen oder Misserfolgen erproben. Weiterhin wird der Stigmatisierung vorgebeugt, da Gefangene erkennen können, dass sich andere Menschen für sie interessieren und sie nicht aufgegeben haben. Besondere Bedeutung haben diese Effekte bei Gefangenen, die längere Freiheitsstrafen verbüßen. Ehrenamtliches Engagement im Vollzug ist aber kein Ersatz für hauptamtliche Strukturen und professionelle Externe, sondern muss immer als Ergänzung und zusätzliche Bereicherung verstanden werden. 4. Wie und durch wen wird ehrenamtliches Engagement in der Justiz in Sachsen-Anhalt anerkannt und unterstützt? Welche Formen einer sogenannten Anerkennungskultur existieren? Welche Möglichkeiten zur Anerkennung , öffentlichen Wertschätzung, Honorierung und Qualifizierung von ehrenamtlicher Tätigkeit sieht die Landesregierung? Gerichte und Justizvollzugsanstalten führen zahlreiche Veranstaltungen durch, die das Ehrenamt sichtbar machen und engagierte Ehrenamtliche würdigen, darunter z. B. Tage des Ehrenamtes. 6 In den Justizvollzugseinrichtungen wird jährlich der „Tag des Ehrenamtes“ begangen . Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung werden Ehrenamtliche, als Zeichen des Danks und der Anerkennung für die geleistete Arbeit und Unterstützung , geehrt. Weiterhin werden die Ehrenamtlichen zu allen intra- und extramural stattfindenden Veranstaltungen eingeladen. Auch an verschiedenen Land- und Amtsgerichten gibt es Veranstaltungen zum „Tag des Ehrenamtes“. Im Landgerichtsbezirk Stendal zum Beispiel findet jährlich eine zentrale Veranstaltung für den gesamten Landgerichtsbezirk statt. Zudem laden die Landesregierung und der Landtag seit dem Jahr 2006 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen-Anhalt zu der festlichen Veranstaltung „Politik sagt Danke!“ ein, die in diesem Jahr am 6. Dezember 2014 anlässlich des internationalen Tages des Ehrenamtes im Palais am Fürstenwall in Magdeburg stattfindet. Auch ehrenamtlich Engagierte aus dem Bereich Justiz werden teilnehmen. Die Mitglieder des Anstaltsbeirates einer Justizvollzugsanstalt erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung in der Justizvollzugsanstalt oder am Sitz einer Abteilung eine Sitzungspauschale in Höhe von 8 €, jedoch höchstens 93 € im Jahr. Daneben wird beim Vorliegen der Voraussetzungen in entsprechender Anwendung der für Landesbedienstete geltenden Bestimmungen Reisekostenvergütung gewährt. Reisekostenvergütung wird von der Justizvollzugsanstalt auf Antrag gezahlt. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auf die Erstattung von Kosten oder Auslagen keinen Rechtsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet der Anstaltsleiter im Einzelfall. Sichtbar wird Ehrenamt auch, wenn einzelne Projekte im Rahmen von Wettbewerben ausgezeichnet werden. So wurde das Projekt „Schülergremien“ am 17. April 2013 als Sieger des Wettbewerbs „Wir stehen früher auf“ durch den Ministerpräsidenten ausgezeichnet. 5. Wie wurden seit 2011 die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes im Bereich der Justiz fortentwickelt? Welche Vorhaben und Pläne gibt es für die nächsten Jahre? Das Ehrenamt im Bereich der Justiz unterfällt den allgemeinen Rahmenbedingungen für Bürgerschaftliches Engagement in Sachsen-Anhalt, zu diesen zählt u. a. ein erweiterter Versicherungsschutz (Haft- und Unfallversicherung) für alle Ehrenamtlichen. Zudem fördert die Landesregierung Sachsen-Anhalt über verschiedene Gesetze, Verordnungen und Zuwendungsrichtlinien das bürgerschaftliche Engagement. So werden im Bereich Justiz Strukturen der freien Straffälligen- und Bewährungshilfe gefördert, zudem z. B. Projekte wie die „Schülergremien“. Dies soll fortgesetzt werden. 6. Welche Maßnahmen müssten aus Sicht der Landesregierung getroffen werden, um eine (evtl. neue) Verbindung bzw. Verknüpfung zwischen ehrenamtlicher und professioneller Tätigkeit im Bereich der Justiz zu finden ? 7 Im Bereich des Justizvollzugs werden zahlreiche Wege genutzt, um Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Vollzug zu gewinnen. Ehrenamtliches Engagement im Vollzug ist dabei wie dargestellt kein Ersatz für hauptamtliche Strukturen und professionelle Externe, sondern eine Ergänzung. 7. Welche Ziele hat sich die Landesregierung gesetzt, um das Ehrenamt in der Justiz weiter zu entwickeln? Wie und durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, diese Vorhaben umzusetzen? Siehe Frage 6. 8. Wie schätzt die Landesregierung in Gänze die Umsetzung der in der Koali- tionsvereinbarung bezifferten Aufgaben zum ehrenamtlichen Engagement in der Justiz in Sachsen-Anhalt ein? Die Landesregierung misst dem Bürgerschaftlichen Engagement eine hohe Bedeutung bei. Ehrenamtliches Engagement bildet die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und macht unser Land zukunftsfähig. Wie auch im „Bürgerschaftliches Engagement in Sachsen-Anhalt - Länderbericht 2013“ dargestellt , ist es der Landesregierung ein besonderes Anliegen, die bestehende Kultur der Freiwilligkeit und des Helfens weiterhin zu stärken. Die Förderung des Ehrenamtes im Bereich der Justiz ist vor diesem Hintergrund eine Daueraufgabe , die engagiert angenommen wird.