Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3616 18.11.2014 (Ausgegeben am 18.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ronald Mormann (SPD) Wirtschaftsspionage Kleine Anfrage - KA 6/8549 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die steigende Zahl von Angriffen aus dem Internet mit Viren oder Trojanern beunruhigt zunehmend die Wirtschaft. Elektronische Wirtschaftsspionage und Cybercrime können hohe Kosten verursachen, zum Verlust des technologischen Vorsprungs führen und so Arbeitsplätze sowie die Wertschöpfung in Sachsen-Anhalt gefährden bzw. vernichten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Begriff „Wirtschaftsspionage“ ist kein Rechtsbegriff; er beschreibt lediglich einen Phänomenbereich. Mit ihm wird die staatlich gelenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beschrieben, welche die Tatbestandsmerkmale der §§ 93ff. Strafgesetzbuch erfüllen. Es handelt sich dabei um politisch motivierte Straftaten (Staatsschutzdelikte). Diese Definition ist einheitliches Verständnis in den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Hiervon nicht erfasst ist die Ausforschung unter konkurrierenden Unternehmen, die so genannte Konkurrenzausspähung oder Industriespionage. Die Abwehr von Wirtschaftsspionage fällt gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt in den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörde. Ob es sich im Einzelfall um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Konkurrenzausspähung handelt, ist wegen der engen Verflechtung von Wirtschaft und 2 Staat beispielsweise in der Volksrepublik China nur schwer zu unterscheiden. Daneben wird die Spionage von Nachrichtendiensten fremder Staaten in den Wirtschaftsunternehmen in aller Regel nicht bemerkt. 1. Wie viele Fälle von Wirtschaftsspionage bei sachsen-anhaltischen Unter- nehmen sind der Landesregierung in den Jahren 2010 bis 2013 bekannt geworden? Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln. Der Landesregierung sind keine Fälle von Wirtschaftsspionage bei sachsenanhaltischen Unternehmen in den Jahren 2010 bis 2013 bekannt geworden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Wie viele Verdachtsfälle auf Wirtschaftsspionage wurden aus Sachsen- Anhalt an das Bundeskriminalamt weitergeleitet? In den Jahren 2010 bis 2013 wurden keine Verdachtsfälle auf Wirtschaftsspionage an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Erfolgt eine Zusammenarbeit Sachsen-Anhalts mit dem Nationalen Cyber- abwehrzentrum? Wenn ja, wie gestaltet sich nach Einschätzung der Landesregierung die Zusammenarbeit? Im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftsspionage erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Nationalen Cyberabwehrzentrum (NCAZ) über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Meldewürdige Ereignisse sind dem BfV zu berichten und werden über dessen Vertreter beim NCAZ koordiniert. Seit der Gründung des NCAZ im April 2011 lagen für Sachsen-Anhalt keine meldewürdigen Erkenntnisse zur Wirtschaftsspionage vor. 4. Welche Schäden durch Wirtschaftsspionage und in welcher Höhe sind nach Kenntnis der Landesregierung der sachsen-anhaltischen Wirtschaft bisher jährlich entstanden? Der Landesregierung liegen keine konkreten Kenntnisse über durch Wirtschaftsspionage verursachte Schäden und die Schadenshöhe vor, die der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2010 bis 2013 entstanden sind. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.