Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/362 01.09.2011 (Ausgegeben am 07.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Gudrun Tiedge (DIE LINKE) Integrierte Vorgangsbearbeitung bei der Polizei (IVOPOL) in Sachsen-Anhalt - Teil II Kleine Anfrage - KA 6/7131 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage der Antwort auf die Kleine Anfrage Teil 1, KA 6/7130 verwiesen. 1. Unter welchen Voraussetzungen können Personen, die in der IVOPOL ge- speichert sind, Auskunfts- und Löschungsansprüche geltend machen? Werden personenbezogene Daten länger als drei Jahre gespeichert, sind die betroffenen Personen nach Maßgabe des § 24 SOG LSA hierüber zu unterrichten . Im Übrigen richtet sich die Auskunftserteilung nach §§ 15 und 17 DSGLSA . Die Voraussetzungen für die Löschung personenbezogener Daten sind in § 32 SOG LSA geregelt. 2. Unter welchen Voraussetzungen werden Daten automatisch gelöscht? Gemäß § 32 Abs. 4 SOG LSA i. V. m. der Verordnung über Prüffristen bei polizeilicher Datenspeicherung (PolPrüffristVO) sind Fristen geregelt, nach deren Ablauf zu prüfen ist, ob die weitere Speicherung der Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Diese Prüffristen sind - unter Berücksichtigung von Art und Zweck der Speicherung sowie Art und Bedeutung des Anlasses - für IVOPOL 2 LSA unter Nr. 7 des Verfahrensverzeichnisses festgelegt. 90 Tage vor Erreichen der Frist wird die jeweils speichernde Stelle über die bevorstehende Prüffrist in Kenntnis gesetzt. Nach dem Erreichen der Frist werden die personenbezogenen Daten systemtechnisch gelöscht, deren Prüfung ergeben hat, dass die Voraussetzungen für ihre Speicherung nicht mehr vorliegen. 3. Welche Funktion erfüllt die IVOPOL, insbesondere mit welchen weiteren Datenbanken ist die IVOPOL verknüpft? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Datenbank von IVOPOL LSA ist mit keiner anderen Datenbank verknüpft. Jedoch werden im Sinne von Einmalerfassung und Mehrfachnutzung Daten an andere Anwendungen über Schnittstellen bereit gestellt. Dies betrifft Daten für Statistikanwendungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (Polizeiliche Kriminalstatistik für das BKA, Unfallstatistik für das Statistische Landesamt) sowie für Führungsinformationssysteme (Lagebilder, Unfalltypensteckkarte) und Verwaltungsauskünfte . 4. Inwiefern haben Dritte (Fremdfirmen), etwa im Rahmen von Pflege, War- tung und Datenadministration des IVOPOL-Systems, Zugang zu welchen Daten der IVOPOL-Datenbank? Dritte haben keinen Zugang zu Daten der IVOPOL LSA - Datenbank. IVOPOL LSA wird ausschließlich in der Domäne POL-LSA betrieben. In dieser Domäne sind keinerlei Zugriffe von Fremdfirmen erlaubt. 5. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der IVOPOL? Die IVOPOL LSA - Software ist eine Eigenentwicklung des Technischen Polizeiamtes des Landes Sachsen-Anhalt (TPA). Daher fallen keine Softwarepflegekosten an. Die laufenden Kosten für die IVOPOL LSA - Systemtechnik (PC, Drucker, Netze , Server, Dienste, Datenbanklizenzen etc.), die Personal- und sonstigen Kosten für Pflege, Administration usw. können nicht gesondert ausgewiesen werden , da sie in den Gesamtkosten für die IT-Architektur der Landespolizei aufgehen .