Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3621 20.11.2014 (Ausgegeben am 21.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Frau Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII Kleine Anfrage - KA 6/8548 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die mit der Kleinen Anfrage erbetenen Informationen betreffen die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe auf der örtlichen Ebene und fallen damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Förderung erfolgt von Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eine Datenerhebung seitens des Landes erfolgt insoweit nicht. 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten existieren Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 und/oder der Jugendverbandsarbeit gemäß §12 SGB VIII? Existierende Richtlinien sind der Antwort bitte anzuhängen. 2. Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Förderung? Bitte gesondert an- geben für die § 11 und § 12 SGB VIII und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 3. Welche Träger werden gefördert? Bitte gesondert angeben für die § 11 und § 12 SGB VIII und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 4. In welchem Verhältnis stehen die beantragten und letztlich ausgereichten Förderungen nach §§ 11 und 12 SGB VIII? Bitte differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben. Die in den Fragen 1 bis 4 erbetenen Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2 5. Auf welche Summe beläuft sich die Gesamtförderung im Bereich der § 11 und des § 12 SGB VIII? Das Land gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für Fachkräfte und Maßnahmen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII im Jahr 2014 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.391.100 €. Einzelheiten zur Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den dort vorliegenden Jugendhilfeplanungen. 3 Verteilung der Landeszuweisung 2014 (Bevölkerungszahlen zum 31.12.2011) Anlage zu KA 6/8548 Einwohner junge Menschen von 10 - 27 Jahre 31.12.2011 *Jugendpauschale 3112.2011 Fachkräfteprogramm Jugendpauschale + Fachkräfteprogramm Kreisfreie Städte Landkreise Anzahl Euro Anzahl Euro Euro Land Sachsen-Anhalt (Soll) 2.313.280 5.391.100 348.608 2.000.000 7.391.100 Anteil kreisfreie Städte 551.907 1.096.011 95.631 548.645 1.644.656 Anteil Landkreise 1.761.373 4.295.089 252.977 1.451.355 5.746.444 Dessau-Roßlau, Stadt 85.838 170.462 11.682 67.021 237.483 Halle (Saale), Stadt 233.705 464.106 42.449 243.534 707.640 Magdeburg, Landeshauptstadt 232.364 461.443 41.500 238.090 699.533 Altmarkkreis Salzwedel 88.438 215.655 13.778 79.046 294.701 Anhalt-Bitterfeld 174.235 424.870 25.088 143.932 568.802 Börde 177.302 432.349 25.979 149.044 581.393 Burgenlandkreis 191.484 466.932 26.566 152.412 619.344 Harz 229.176 558.843 32.972 189.164 748.007 Jerichower Land 95.179 232.093 13.690 78.541 310.634 Mansfeld-Südharz 148.065 361.055 19.913 114.243 475.298 Saalekreis 195.133 475.830 27.853 159.796 635.626 Salzlandkreis 206.784 504.241 29.529 169.411 673.652 Stendal 120.182 293.063 18.785 107.771 400.834 Wittenberg 135.395 330.159 18.824 107.995 438.154 Sachsen-Anhalt 2.313.280 5.391.101 348.608 2.000.000 7.391.101 *Aufteilung JP: 20,33 % kreisfr. Städte/79,67 % LK