Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3628 24.11.2014 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 25.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Verena Wicke-Scheil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bibliotheken in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8550 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In Sachsen-Anhalt gab es Ende 2013 insgesamt 208 kommunale öffentliche Bibliotheken (78 hauptamtlich geleitete und 130 neben/-ehrenamtlich geleitete). In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen werden die Angaben der hauptamtlich geleiteten Bibliotheken berücksichtigt. 1. In welcher Trägerschaftsform befinden sich die Bibliotheken in Sachsen- Anhalt? Bitte die Bibliotheken nach Trägerschaftsform sowie nach Kommune , Landkreis und kreisfreier Stadt aufführen. Die Beantwortung der Frage erfolgt in einer Übersicht, die in der Anlage 1 beigefügt ist. 2. Welche Bibliotheken in Sachsen-Anhalt sind in regionalen Verbünden vernetzt (außerhalb von GBV)? Als das größte Vernetzungsprojekt von Bibliotheken ist der Onleihe-Verbund von aktuell 34 kommunalen Bibliotheken zu nennen. Im Verbund arbeiten die Bibliotheken in Aschersleben, Ballenstedt, Bernburg, Bitterfeld-Wolfen, Burg, 2 Coswig, Dessau-Roßlau, Eisleben, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben , Halle, Ilsenburg, Klötze, Köthen, Landsberg, Magdeburg, Naumburg, Oschersleben, Osterburg, Quedlinburg, Salzwedel, Sangerhausen, Staßfurt, Teutschenthal, Wanzleben, Weißenfels, Wernigerode, Wittenberg, Wolmirstedt, Zeitz, Zerbst und Zielitz zusammen. Darüber hinaus gibt es regionale Verbünde im Landkreis Jerichower Land, im Landkreis Harz, im Landkreis Mansfeld Südharz, im Saalekreis und im Landkreis Wittenberg. Im Regionalen Bibliotheksverbund Jerichower Land sind die Bibliotheken in Biederitz, Burg, Elbe-Parey, Genthin, Gerwisch , Gommern, Jerichow, Kade, Königsborn, Loburg, Lostau, Möckern und Schermen vernetzt. Im Landkreis Harz arbeiten die Bibliotheken in Halberstadt, Wernigerode, Quedlinburg und Ilsenburg eng zusammen. Im Landkreis Mansfeld-Südharz bilden die Stadtbibliothek „Gottfried August Bürger“ Hettstedt, die Stadtbibliothek Eisleben, die Stadtbibliothek Sangerhausen und das Regionale Medienzentrum Eisleben einen Verbund. Im Saalekreis kooperieren die Bibliotheken in Bad Dürrenberg, Braunsbedra, Landsberg, Leuna, Merseburg, Mücheln, Querfurt, Schkopau, Teutschenthal und Wettin miteinander. Im Rahmen des länderübergreifenden Verbundes Städtebund Dübener Heide arbeiten die Bibliotheken in Bad Schmiedeberg, Gräfenhainichen, Kemberg, Pretzsch, Prettin, Bad Düben und Dommitsch zusammen. 3. Welche öffentlichen Bibliotheken stehen unter fachlicher Leitung nach § 3 Abs. 4 des BiblG LSA? Bitte nach Beruf und Qualifikation aufgliedern. Die Beantwortung der Frage erfolgt in einer Übersicht, die in der Anlage 2 beigefügt ist. 4. Welche Formen von Benutzungsentgelten und -gebühren und in welcher Höhe werden nach § 10 Abs. 3 Satz 2 des BiblG LSA von den Bibliotheken in Sachsen-Anhalt erhoben? Bitte nach Trägerschaftsform sowie nach Kommune, Landkreis und kreisfreier Stadt aufführen. Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt (alt: Gemeindeordnung/Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt) und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden Gebühren in Bibliotheken erhoben. Diese sind festgelegt in Gebührenordnungen/- satzungen der Bibliotheken, die wiederum Bestandteil der Benutzungsordnung sind. In einer Übersicht, die in der Anlage 3 beigefügt ist, sind die jährlich erhobenen Benutzungsentgelte dargestellt. Darüber hinaus erheben die Bibliotheken Säumnisgebühren und Verwaltungsgebühren für verschiedene Dienstleistungen der Bibliothek. 3 5. Betrachtet die Landesregierung es als ausreichend, dass die Bibliotheken sich am Projekt „Onleihe Sachsen-Anhalt“ beteiligen? Wenn nein, welche Maßnahmen unternimmt sie, um den Kreis der Bibliotheken zu erweitern? Ende 2013 waren 28 Bibliotheken am „Onleihe-Verbund“ der kommunalen öffentlichen Bibliotheken Sachsen-Anhalts beteiligt, dessen Aufbau im Jahr 2011 begann. Bis Ende 2014 werden weitere sechs Bibliotheken dem Verbund beitreten . Damit arbeiten 43,6 Prozent aller hauptamtlich geleiteten kommunalen öffentlichen Bibliotheken in diesem Verbund zusammen, der offen für weitere Teilnehmer ist. Die Entscheidung über eine Teilnahme am Verbund trifft der Träger der Bibliothek, der die entsprechenden Mittel jährlich dafür bereitstellen muss (Betriebskosten und Mittel für den Bestandszuwachs). Seitens der Landesregierung wird die Teilnahme weiterer Bibliotheken am Verbund , dessen Auf- und Ausbau vom Land gefördert wurde bzw. wird, ausdrücklich begrüßt. Über die vom Land finanzierte Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken werden Bibliotheken, die bis dato noch keine Verbundteilnehmer sind, ausführlich über die Bedingungen der Verbundteilnahme informiert.