Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3629 24.11.2014 (Ausgegeben am 25.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Soziale Transferleistungen für Flüchtlinge in Form von Gutscheinen Kleine Anfrage - KA 6/8552 Vorbemerkung des Fragestellenden: Während der Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg am 2. Oktober 2014 berichtete der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit über die Ausgabe von Gutscheinen an mindestens eine Flüchtlingsfamilie. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Werden in Sachsen-Anhalt soziale Transferleistungen für Flüchtlinge in Form von Gutscheinen ausgereicht, seit wann geschieht dies und handelt es sich jeweils um einen Ausnahmetatbestand oder um ein übliches Verfahren ? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie ggf. Kommunen und der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt. Der rechtliche Rahmen für die Wahl der Form, in der Grundleistungen im Sinne des § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt werden, ist durch § 3 Absatz 1 und 2 AsylbLG bundesrechtlich vorgegeben. Gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 AsylbLG ist der notwenige Bedarf an Ernährung, Unterkunft , Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchsund Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sachleistungen zu decken. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylbLG anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen Leistungen in Form von Wertgutscheinen , von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden. 2 In Sachsen-Anhalt wird seit 1997 in der Regel von der in § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylbLG eröffneten Möglichkeit der Geldleistungsgewährung Gebrauch gemacht . An Leistungsberechtigte, bei denen die Voraussetzungen für eine Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG vorliegen, werden die Leistungen in der Regel nicht durch Geldleistungen gedeckt, sondern in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen. Bei den in der ZASt untergebrachten Leistungsberechtigten werden die Grundleistungen zur Sicherung des physischen Existenzminimums, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 44 AsylVfG, grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt. Der Bedarf des soziokulturellen Existenzminimums (sog. Taschengeld) wird auch dort als Geldleistung gewährt. Zur Gewährung von unbaren Leistungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt wird im Übrigen auf die Anlage verwiesen. 2. Auf Grundlage welcher Regelungen werden soziale Transferleistungen für Flüchtlinge in Form von Wertgutscheinen oder Naturalgutscheinen vor Ort gewährt. Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. 3. Können Wertgutscheine und Naturalgutscheine bei allen Handelsunter- nehmen und vor Ort eingelöst werden? Wenn nein, warum nicht und wie wird der Anbieterkreis ausgewählt? In der Regel können Wertgutscheine bei allen Einzelhandelsunternehmen eingelöst werden. Im Landkreis Börde und in Dessau ist das Einlösen der Wertgutscheine nur bei Einzelhandelsunternehmen möglich, die Wertgutscheine akzeptieren bzw. die sich zur Annahme von Gutscheinen bereiterklärt haben. Im Salzlandkreis und in Magdeburg ist das Einlösen von Wertgutscheinen bei ansässigen Unternehmen möglich. 4. Wie bewertet die Landesregierung diese Praxis hinsichtlich ihrer Prakti- kabilität sowie hinsichtlich einer Stigmatisierung der Flüchtlinge beim Warenerwerb ? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der ZASt in Halberstadt. In Sachsen-Anhalt werden die durch § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylbLG eröffneten Handlungsspielräume, Grundleistungen abweichend von dem in § 3 Abs. 1 AsylbLG verankerten Sachleistungsprinzip in der Regel in Form von Geldleistungen zu gewähren, weitgehend genutzt. Soweit Aufnahmekommunen Leistungsberechtigten Grundleistungen in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewähren, ist dies von den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes gedeckt. Der Landesregierung sind aus der Praxis keine durchgreifenden Probleme bei der Leistungsgewährung in Form von unbaren Leistungen bekannt. Eine hieraus erwachsende Stigmatisierung ist nicht ersichtlich. 3 Anlage Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Form von Wertgutscheinen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Landkreise / kreisfreie Städte / Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Wertgutscheinen Altmarkkreis Salzwedel Es werden keine Leistungen in Form von Wertgutscheinen gewährt. Anhalt-Bitterfeld Es werden keine Leistungen in Form von Wertgutscheinen gewährt. Börde Bei Verlust von Bargeld oder soweit erkennbar ist, dass ein sicherer Umgang mit Bargeld nicht gewährleistet ist, erfolgt in Einzelfällen die Leistungsgewährung in Form von Wertgutscheinen. Burgenlandkreis Bei einer Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG wird der Bedarf für das physische Existenzminimum in Form von Wertgutscheinen gewährt. Dessau-Roßlau Leistungen in Form von Wertgutscheinen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, z. B. für Wohnungsausstattung oder Vorschussleistungen. Harz Die im Rahmen der Vertragsunterbringung für den Landkreis Harz in der ZASt untergebrachten Personen erhalten - wie die Bewohner der ZASt auch - Sachleistungen zuzüglich dem Barbetrag (soziokulturelle Existenzminimum). Die in Wohnungen untergebrachten Personen erhalten Leistungen nach dem AsylbLG grundsätzlich in Form von Geldleistungen. 4 Halle Für einmalige Beihilfen wie z. B. für Hausrat erfolgt die Leistungsgewährung in Form von Wertgut- scheinen. Im Übrigen erfolgt die Leistungsgewährung in Form von Geldleistungen mit der Ausnahme, dass bei Verlust oder vorzeitigem Verbrauch der Geldleistungen für den Restmonat kleinere Beträge in Form von Wertgutscheinen gewährt werden. Jerichower Land Leistungen in Form von Wertgutscheinen werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Magdeburg Leistungen in Form von Wertgutscheinen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, z. B. in Fällen unwirtschaftlichen Verhaltens oder an Personen, die nach Rückführung in das Heimatland oder in einen sicheren Drittstaat erneut wiedereingereist sind. Die Leistungsgewährung für wiedereingereiste Personen nach Abschiebung erfolgt seit September 2014 wie folgt:  Die Unterbringung erfolgt in einer Gemeinschaftsunterkunft,  Kleidung wird in Form von Wertgutscheinen oder als Sachleistung sichergestellt,  der notwendige Bedarf an Ernährung erfolgt über die Gewährung von Wertgutscheinen. Mansfeld-Südharz Es werden keine Leistungen in Form von Wertgutscheinen gewährt. Saalekreis Leistungen in Form von Wertgutscheinen werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Salzlandkreis Leistungen werden grundsätzlich in Form von Geldleistungen gewährt. Für einmalige Beihilfen wie z. B. für Hausrat (bei Selbstanmietung einer Wohnung) und für Bedarfe bei Geburt eines Kindes (z. B. Kinderwagen ) erfolgt die Leistungsgewährung in Form von Wertgutscheinen. Stendal Die Gewährung von Leistungen in Form von Wertgutscheinen erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht gewährleistet ist (z. B. für Unterrichtsmaterialien, wenn die Schule Probleme signalisiert; für kostenaufwendige Ernährung, wenn die Sozialbetreuung eine andere Nutzung des Geldes signalisiert) bzw. wenn gewährte Geldleistungen für den Monat bereits aufgebraucht sind. 5 Wittenberg Leistungen in Form von Wertgutscheinen werden nur in Ausnahmefällen gewährt. ZASt in Halberstadt In der ZASt werden die Leistungen in Form von Sachleistungen gewährt (Unterkunft, Heizung, Verpflegung , Gebrauchsgüter des Haushalts). Kleidung wird in Form von Gutscheinen gewährt, die bei allen Textilanbietern eingesetzt werden können. Das soziokulturelle Existenzminimum wird in Form von Geldleistung gewährt.