Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/363 01.09.2011 (Ausgegeben am 07.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Gudrun Tiedge (DIE LINKE) Integrierte Vorgangsbearbeitung bei der Polizei (IVOPOL) in Sachsen-Anhalt - Teil III Kleine Anfrage - KA 6/7132 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage der Antwort auf die Kleine Anfrage Teil 1, KA 6/7130 verwiesen. 1. Wie lautet das IVOPOL-Berechtigungskonzept für Zugriffsrechte auf IVOPOL? Bitte beifügen. 2. Wann wurde das IVOPOL-Berechtigungskonzept von wem mit welcher Nor- menqualität/Verbindlichkeit in Kraft gesetzt? 3. Wann wurde das IVOPOL-Berechtigungskonzept von wem mit jeweils wel- chen inhaltlichen Maßgaben zwischenzeitlich geändert? Alle Bediensteten, die mit polizeilicher Sachbearbeitung bzw. Einsatzbewältigung betraut sind, arbeiten direkt mit IVOPOL LSA. Zugriffsrechte richten sich nach Art und Umfang der Aufgabenerfüllung des jeweiligen Bediensteten. Sie sind abhängig von der Dienststelle bzw. Organisationseinheit und dem jeweiligen Vorgang. Weder die Berechtigung für eine Organisationseinheit noch die für eine bestimmte Rolle gelten pauschal. Ein Sachbearbeiter muss explizit für jeden Vorgang mit einer bestimmten Rolle zugewiesen sein und er muss grundsätzlich für die Organisationseinheit berechtigt sein. 2 Dieses Prinzip ist dem IVOPOL LSA - System immanent und ist somit seit Einführung im Jahr 1998 wirksam. Es wurde bisher nicht geändert. 4. Wer vergibt die jeweiligen Nutzerrollen bzw. einzelnen funktional- und auf- gabenbezogenen Zugriffsberechtigungen? Die jeweiligen Nutzerrollen bzw. Zugriffsberechtigungen werden durch den zuständigen Leiter der jeweiligen Dienststelle/Organisationseinheit festgelegt. Die Einrichtung der passwortgeschützten Zugriffsmöglichkeiten erfolgt durch die Mitarbeiter der jeweiligen dezentralen IT-Versorgungsbereiche des TPA. 5. Inwiefern wird der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt über Änderungen des Berechtigungskonzeptes bzw. über die Erteilung und Änderung von Zugriffsberechtigungen a) unterrichtet und b) in Entscheidungen einbezogen? Die Informationspflichten gegenüber dem Landesbeauftragten für den Datenschutz bezüglich IVOPOL LSA sind in §§ 7 Abs. 3 und 14 Abs. 1 DSG-LSA abschließend geregelt. Zuletzt wurde ihm mit Schreiben des Ministeriums des Innern vom 11. Mai 2009 das aktuelle Verfahrensverzeichnis von IVOPOL LSA vorgelegt.