Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3632 24.11.2014 (Ausgegeben am 26.11.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beteiligung sachsen-anhaltischer Neonazis und Hooligans an einer Versammlung und gewalttätigen Ausschreitungen in Köln Kleine Anfrage - KA 6/8560 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 26. Oktober 2014 fand in Köln eine Versammlung von mehr als 2 000 Neonazis und Hooligans unter dem Motto „Hooligans gegen Salafisten“ statt. Die Versammlung wurde durch die Polizei beendet, nachdem es zu massiven Angriffen auf Beamte kam. Auch nach Beendigung der Versammlung wurde die Polizei massiv attackiert. Mehr als 40 Beamte wurden verletzt, mindestens einer davon schwer. Auch Journalisten und Unbeteiligte wurden angegriffen. Nach Aussagen der Polizei taten sich Magdeburger Nazis und Hooligans durch besondere Gewalttätigkeit hervor. Auch Nazis und Hooligans aus Halle und Weißenfels sollen sich an den Ausschreitungen beteiligt haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Beteiligung sachsen- anhaltischer Neonazis und Hooligans an den gewaltsamen Ausschreitungen in Köln am 26. Oktober 2014? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung sammelt Informationen über rechtsextremistische Aktivitäten. Neonazistische Aktivitäten werden nicht gesondert erfasst. Ebenso werden Hooligans nicht gesondert erfasst, da eine verlässliche Unterscheidung der derzeitigen Fußballfanszene in Ultras und Hooligans nicht möglich ist. Zudem sind partielle Überschneidungen beider Szenen nicht ausge- 2 schlossen. Aus diesem Grund werden Fußballfans von der sachsen-anhaltischen Polizei in die Kategorien A (friedlich), B (gewaltbereit) und C (gewaltsuchend ) eingeteilt. Dies vorangestellt liegen der Landesregierung bisher keine Erkenntnisse zur Beteiligung sachsen-anhaltischer Rechtsextremisten und sachsen-anhaltischer Fußballfans der Kategorien B und C an den gewaltsamen Ausschreitungen in Köln am 26. Oktober 2014 vor. Der Landesregierung ist bekannt, dass eine in Magdeburg wohnhafte Person im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in polizeilichen Gewahrsam genommen wurde. Diese Person ist bislang aber weder dem rechtsextremistischen Spektrum noch den Fußballfans der Kategorien B und C zuzuordnen. 2. Welche Gruppierungen aus welchen Orten waren nach Erkenntnissen der Landesregierung im Einzelnen und mit jeweils wie vielen Personen beteiligt ? 3. Wie bewertet die Landesregierung die gewalttätigen Ausschreitungen der „Hooligans gegen Salafisten“ in Köln unter Beteiligung von sachsenanhaltischen Gruppierungen? Antwort zu den Fragen 2 und 3 Der Landesregierung sind keine rechtsextremistischen Gruppierungen und keine Gruppierungen von Fußballfans der Kategorien B und C bekannt, die nachweislich vor Ort an den Ausschreitungen beteiligt waren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Hält die Landesregierung auch nach den Ereignissen von Köln die Ein- schätzung für sachgerecht, dass „etwaige Kontakte zwischen Hooligans und Rechtsextremisten (...) eher eine Ausnahme“ bilden (Drs. 6/3149)? Die im Zusammenhang mit der Beobachtung der rechtsextremistischen Szene gewonnenen Erkenntnisse bestätigen die bisherige Einschätzung der Landesregierung , dass Kontakte zwischen Fußballfans der Kategorien B und C und Rechtsextremisten in Sachsen-Anhalt eher die Ausnahme bilden. Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse über eine zielgerichtete rechtsextremistische Unterwanderung oder Steuerung von Fußballfangruppen der Kategorien B und C in Sachsen-Anhalt vor. Auch eine organisatorische ziel- und zweckgerichtete Zusammenarbeit dieser Fangruppen mit Rechtsextremisten ist nicht bekannt. Obgleich der fremdenfeindliche Aspekt der Demonstration in Köln nicht zu verkennen ist, führte aus Sicht der Landesregierung primär die Gewaltaffinität des Personenpotentials in beiden Szenen zu der festgestellten Schnittmenge vor Ort. 3 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Auftritt der rechtsex- tremen Band „Kategorie C“ in Köln? Kann die Landesregierung bestätigen , dass am Konzert der Band auch Musiker aus Sachsen-Anhalt mitgewirkt haben? Der Landesregierung ist bekannt, dass die Musikgruppe „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ im Rahmen der Demonstration am 26. Oktober 2014 in Köln aufgetreten ist. Die Landesregierung kann weder bestätigen noch dementieren, dass an dem Auftritt am 26. Oktober 2014 in Köln auch Musiker aus Sachsen-Anhalt mitgewirkt haben. Konkrete Erkenntnisse über die personelle Zusammensetzung der Musikgruppe bei vorgenanntem Auftritt liegen der Landesregierung bislang nicht vor.