Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3663 05.12.2014 (Ausgegeben am 08.12.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufnahme syrischer Flüchtlinge Kleine Anfrage - KA 6/8562 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im März 2013 hat der Bundesminister des Inneren im Einvernehmen mit den Innenministern der Länder entschieden, 5.000 schutzbedürftige Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen, aufzunehmen. Im Dezember 2013 wurde diese Zahl um 5.000 und im Juni 2014 um weitere 10.000 Menschen ausgeweitet. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat des Weiteren im September 2013 eine „Ergänzende Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch ihre in Sachsen-Anhalt lebenden Verwandten“ (Drs. 6/2428) beschlossen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge syrischer Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Sachsen-Anhalt lebenden Verwandten beantragen, wurden gestellt, wie viele Anträge wurden genehmigt und wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller sind nach Sachsen-Anhalt eingereist? Bitte anhand der zuvor aufgeführten Aufnahmebeschlüsse darstellen. Zur Anzahl der Anträge beim ersten Bundesprogramm vom 30. Mai 2013 liegen der Landesregierung keine Angaben vor, da die Auswahl der aufzunehmenden Personen allein durch den Bund in Kooperation mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) erfolgte. Nach Sachsen-Anhalt sind in diesem Rahmen 146 Personen eingereist. Bei dem zweiten und dritten Aufnahmeprogramm vom 23. Dezember 2013 bzw. 18. Juli 2014 hat der Bund für einen Großteil der jeweiligen Kontingente den Ländern das Recht zur Vorauswahl eingeräumt. Für Sachsen-Anhalt stehen insoweit 102 Plätze beim zweiten und 204 Plätze beim dritten Programm zur Verfügung . 2 Für das zweite Bundesprogramm wurden im Rahmen der vorgegebenen Antragsfrist 819 Anträge gestellt, die 2.536 Personen umfassen. Bestimmt durch das vom Bund bereitgestellte Kontingent wurden 102 Personen ausgewählt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Aufnahme vorgeschlagen . Bisher ist die Einreise von 79 Personen registriert. Für das dritte Bundesprogramm wurden im Rahmen der vorgegebenen Antragsfrist 140 Anträge gestellt, die 436 Personen umfassen. Zudem wurden die Anträge, die im Rahmen des zweiten Bundesprogramms keine Berücksichtigung gefunden hatten, erneut in die Auswahl einbezogen. Bestimmt durch das vom Bund bereitgestellte Kontingent wurden 204 Personen ausgewählt und dem BAMF zur Aufnahme vorgeschlagen. Bisher sind 14 Personen in das Bundesgebiet eingereist, die sich derzeit noch übergangsweise im Rahmen der zentralen Erstaufnahme am Standort Grenzdurchgangslager Bramsche der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen aufhalten. Ihre Aufnahme in SachsenAnhalt wird im Dezember 2014 erfolgen. Im Rahmen der Landesaufnahmeanordnung sind keine Aufnahmeanträge zu stellen. Hier wird lediglich bei Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses und der finanziellen Leistungsfähigkeit durch die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung entgegengenommen und eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung an eine deutsche Auslandsvertretung übermittelt. Der Landesregierung sind daraufhin bisher erfolgte Einreisen von 112 Personen bekannt. 2. Über welche Länder sind die Geflüchteten eingereist und wie lange haben sie sich durchschnittlich bis zur Klärung aller Formalitäten in diesen Ländern aufgehalten? Die im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme berücksichtigten Personen sind über die Anrainerstaaten Syriens - hauptsächlich Libanon und Türkei - nach Deutschland eingereist. Zu der Dauer des Aufenthalts in diesen Transitländern liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 3. Sollten die jeweiligen Flüchtlingskontingente syrischer Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Sachsen-Anhalt lebenden Verwandten beantragten , nicht ausgeschöpft sein, bitte die Gründe angeben. Die jeweiligen Flüchtlingskontingente wurden bzw. werden ausgeschöpft. 4. Welche Probleme hat die Landesregierung bei der Umsetzung dieser Be- schlüsse feststellen können? Aufgrund des sehr hohen Zuspruchs, den die Aufnahmeprogramme erfahren haben, entstand bei den Ausländerbehörden erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand . Darüber hinausgehende Probleme sind in Sachsen-Anhalt bisher nicht aufgetreten. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes wurde von Engpässe in den deutschen Auslandsvertretungen berichtet, die sich verzögernd auf das Visumverfahren ausgewirkt haben sollen.