Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3691 neu 27.02.2015 Die Drucksache 6/3691 wird hiermit für nichtig erklärt. (Ausgegeben am 02.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Unterbringung der Regionalbereichsbeamten in der Verbandsgemeinde Wethautal (Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 6/8570 Vorbemerkung des Fragestellenden: Regionalbereichsbeamte werden im Zuge der sog. „Organisationsfortentwicklung“ der Polizei Sachsen-Anhalts in allen Einheits- und Verbandsgemeinden sowie den kreisfreien Städten eingesetzt. Ihre Anzahl richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl . Grundsätzlich versehen in jeder Einheits- und Verbandsgemeinde bis unter 30.000 Einwohnern zwei Regionalbereichsbeamte ihren Dienst. Die Übertragung der Aufgaben soll mit Beginn des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Nach Mitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport obliegen den Regionalbereichsbeamten vornehmlich die Aufgaben der Präsenz und Prävention in der Gemeinde. Sie sollen für alle polizeilichen Belange als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und sollen enge Kontakte zur Verwaltung der Einheits- und Verbandsgemeinden unterhalten. Dem Vernehmen nach sollen die Regionalbereichsbeamten für die Verbandsgemeinde Wethautal nicht in der Sitzgemeinde der Verbandsgemeinde, der Stadt Osterfeld, sondern in der benachbarten Mitgliedsgemeinde Stadt Stößen untergebracht werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung übersende ich die korrigierte Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage veröffentlicht in der Drs.6/3691 am 9.Dezember 2014: 2 1. Trifft es zu, dass die Regionalbereichsbeamten für die Verbandsgemeinde Wethautal nicht in der Stadt Osterfeld, sondern in der Stadt Stößen untergebracht werden? Wenn ja, in welchen Räumen werden die Regionalbereichsbeamten ab welchem Zeitpunkt untergebracht? Ja, die Unterbringung der Regionalbereichsbeamten (RBB) erfolgt in der Stadt Stößen. Die Regionalbereichsbeamten nehmen ihren Dienst zum 01.Januar 2015 im Rathaus der Stadt Stößen, Naumburger Straße 33 auf. 2. Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass die Unterbringung der Regi- onalbereichsbeamten nicht am Sitz der Verbandsgemeinde in der Stadt Osterfeld , welche zugleich Grundzentrum ist, erfolgt? Sollten Raumkapazitäten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde nicht zur Verfügung gestanden haben, weshalb wurde nicht auf das Vermietungsangebot der Stadt Osterfeld für Räume im Rathaus der Stadt Osterfeld eingegangen? Die Verbandsgemeindebürgermeisterin als Ansprechpartnerin der Polizei für die Unterbringung und künftige Zusammenarbeit der RBB der VG Wethautal informierte über einen in der Verbandsgemeinde erfolgten Verständigungsprozess mit dem Ergebnis, das Rathaus in Stößen als Sitz für die RBB zu nutzen. Die zuständige Polizeidirektion ist insofern dem Wunsch der Verbandsgemeindebürgermeisterin gefolgt. Diese Information wurde von Mitarbeitern des Ministeriums für Inneres und Sport als formaler Beschluss verstanden.