Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3693neu 04.02.2015 Die Drucksache 6/3693 wird hiermit für nichtig erklärt. Hinweise: - Änderungen ergaben sich lediglich bei der Antwort zu Frage 2 sowie in der dazugehö- rigen Anlage 2. Hier wurden aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Landesregierung bisher nicht die Zahlen der durchschnittlichen Verweildauer der Frauen in Tagen, sondern die Zahlen der durchschnittlichen Belegung in Prozent dargestellt. - Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.02.2015) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Verlässliche Finanzierung und Weiterentwicklung der Frauenhausarbeit in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3486 Vorbemerkung der Fragestellerin: Jede dritte Frau in der Europäischen Union ist laut einer im März 2014 veröffentlichten Studie der EU-Grundrechte-Agentur (FRA) zufolge seit ihrer Jugend Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. Betroffen sind demnach etwa 62 Millionen Frauen. Fünf Prozent von ihnen seien vergewaltigt worden. 22 Prozent aller Befragten gaben an, körperliche oder sexuelle Gewalt durch den eigenen Partner erfahren zu haben. Laut der 2004 veröffentlichten repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ haben rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt - oder auch beides mindestens ein- oder auch mehrmals in ihrem Leben erlebt. Bei den körperlichen Übergriffen handelt es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen. Die Übergriffe reichen von wütendem Wegschubsen und Ohrfeigen bis hin zum Schlagen mit Gegenständen, Verprügeln und Gewaltanwendungen mit Waffen. Die Angaben zu sexuellen Übergriffen beziehen sich hingegen auf eine enge Definition erzwungener sexueller Handlungen, das heißt Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere oder sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. 2 Diese Gewalterfahrungen haben meist nicht nur weitreichende negative Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit der Frauen. Sie beeinträchtigen oft auch massiv ihre familiären und sozialen Beziehungen. Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, haben unter den Folgen nicht selten ein Leben lang zu leiden. In vielen Fällen brauchen Frauen als ersten Schritt nach erlittener Gewalt ungehinderten Zugang zu einem sicheren Ort. Frauenhäuser übernehmen den Auftrag, von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern Schutz und Hilfe zur Verfügung zu stellen. Neben der Beratung und Betreuung der Frauen und Kinder kommen weitere Aufgaben, wie geschäftsführende Tätigkeiten zur finanziellen Absicherung, Organisation der Einrichtung sowie Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit. Zudem sind die Anforderungen an interkulturelle Kompetenz und Fremdsprachen gestiegen. Die Arbeit der Frauenhäuser und der in ihnen tätigen Fachkräfte ist ausgesprochen vielschichtig und anspruchsvoll. Eine sichere Finanzierung ist das Fundament ihrer unverzichtbaren Arbeit. Zugleich muss es aber auch eine stetige Weiterentwicklung sowie einheitliche Maßstäbe für die sensible Arbeit in den Frauenhäusern geben. Vorbemerkung der Landesregierung: Die zur Beantwortung der aufgeführten Fragen notwendigen Angaben wurden unter Beteiligung der zuständigen Behörden (Bau und Brandschutz) der Kommunen und Träger der Frauenhäuser ermittelt. 1. Wie viele Frauenhausplätze stehen in Sachsen-Anhalt für Frauen und wie viele für Kinder zur Verfügung? Wie waren diese in den letzten fünf Jahren ausgelastet? Bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Zudem erbitten wir eine Aufschlüsselung der schutzsuchenden Frauen und Kinder aus ggf. anderen Bundesländern sowie Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Migrationshintergrund mit Kindern, hier unter Angabe des Aufenthaltsstatus. Eine Übersicht zu den Frauenhausplätzen je Landkreis und kreisfreier Stadt, deren Auslastung, zur Anzahl der schutzsuchenden Frauen und Kinder der letzten fünf Jahre , zur Anzahl der Frauen aus anderen Bundesländern und zur Anzahl der Frauen mit Migrationshintergrund ist als Anlage 1 beigefügt. Zur Anzahl der Frauen mit Migrationshintergrund mit Kindern und deren Aufenthaltsstatus liegen keine vollständigen Angaben vor. Diese werden nicht von allen Frauenhäusern gesondert statistisch erfasst. 2. Wie gestaltete sich die durchschnittliche Verweildauer in den sachsen-an- haltischen Frauenhäusern in den letzten fünf Jahren? Hat sich diese in den letzten fünf Jahren verändert? Bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreisen /kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die durchschnittliche Verweildauer in den Frauenhäusern insgesamt betrug in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 51 Tage. Die durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Frauenhäusern weicht sowohl innerhalb der letzten fünf Jahre als auch bei den einzelnen Frauenhäusern stark voneinander ab. Sie liegt im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei den einzelnen Frauenhäusern zwischen 109 Tage im Frauenhaus in Genthin und 22 Tage im Frauenhaus in Wittenberg. Eine Übersicht zur durchschnittlichen Verweildauer (in Tagen) der Frauen und ihren Kindern ist als Anlage 2 beigefügt. 3 3. Nach welchen Kriterien wird der Bedarf an Frauenhausplätzen festgestellt? Auf der Grundlage von Punkt 6.1 und 6.2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit der Frauenhäuser und deren ambulanten Beratungsstellen vom 10. Februar 2012 i. d. F. vom 20. Februar 2012 (MBl. LSA S. 93) sind für die Bedarfsplanung die örtlichen Träger der Sozialhilfe der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Beträgt die Belegung eines Frauenhauses über einen Zeitraum von drei Jahren, rückwärtig gerechnet am Ende des letzten Bescheidzeitraumes, im Durchschnitt mehr als 90 v. H. oder weniger als 50 v. H., ist entsprechend des sich abzeichnenden Bedarfs eine Kapazitätsanpassung vorzunehmen. 4. Mussten Schutzsuchende in den letzten fünf Jahren von sachsen-anhalti- schen Frauenhäusern abgewiesen werden? Falls ja, warum und wie viele? Bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die Übersicht zur Anzahl der Abweisung von Frauen und ihren Kindern in den einzelnen Frauenhäusern in den letzten fünf Jahren sowie zu deren Abweisungsgründen und Alternativangeboten ist als Anlage 3 beigefügt. Bei einer Nichtaufnahme von Frauen und ihren Kindern aus Gründen eines kurzfristigen Platzmangels erfolgt eine Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus innerhalb Sachsen-Anhalts. 5. Wie ist die Erstattung des Tagessatzes bei Frauen und Kindern geregelt, die nicht in ihrem Heimatkreis in ein Frauenhaus gehen? Die Kostenerstattung bei einem Frauenhausaufenthalt, ist im Bereich der Sozialleistungsgesetze im § 36 a SGB II geregelt. Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht , ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet , dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Quantität des vorgehaltenen Ange- botes und die regionale Verteilung der Frauenhäuser? Die Expertengruppe (Task Force) wurde vom Europarat in Vorbereitung des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ vom Mai 2011 gebeten, verbindliche Standards für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Europa zu empfehlen. Als Berechnungsgrundlage für die Anzahl von notwendigen Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder wurde ein Frauenschutzplatz pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner empfohlen. Im aktuellen „Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ vom 16. August 2012 (BT-Drs. 17/10500) werden die Empfehlungen des Europarates auf einen Bevölkerungsschlüssel als alleiniges Kriterium für die Frauenhausversorgung als zu kurz gegriffen dargelegt (BT-Drs. 17/10500, Abschnitt B2.4., S.50f). Die Anzahl der Schutzunterkünfte sollte sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Die regionale Verteilung der Frauenhäuser im Land Sachsen-Anhalt entwickelte sich in den Jahren 1990 bis 1997 entsprechend dem vorhandenen regionalen Bedarf. Die 4 Anzahl der in den Frauenhäusern vorgehaltenen Plätze wurde in den folgenden Jahren auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs entsprechend der Anzahl der schutzsuchenden Frauen jährlich angepasst und ist seit 2006 aufgrund ansteigender Fallzahlen wieder leicht gestiegen. Die Anzahl der Frauenhäuser und Schutzplätze in Sachsen-Anhalt entspricht den Empfehlungen des Europarates (pro 10.000 Einwohner und Einwohnerin ein Frauenschutzplatz ) unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs. In jedem Landkreis und kreisfreien Stadt wird entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf mindestens ein Frauenhaus vorgehalten. Der Bedarf an Frauenhausplätzen hat sich in den zurückliegenden Jahren nur geringfügig verändert. Aufgrund der ländlichen Struktur ist eine ausgewogene regionale Verteilung von Frauenhäusern in den kreisfreien Städten und Landkreisen vorhanden. Von Gewalt betroffene Frauen müssen mit ihren Kindern keine weiten Entfernungen zurücklegen, um in ein Frauenhaus zu kommen. Die eingeschränkte Mobilität vieler Frauen (kein eigenes Fahrzeug) und die Sorge, das stützende soziale Umfeld und den Arbeitsplatz zu verlieren, die Kinder aus der Schule nehmen zu müssen und sich in einer fremden Umgebung ein neues Leben aufbauen zu müssen, stehen der Unterkunft in einem Frauenhaus in einer weiten Entfernung vom Wohnort entgegen. Die Zahl der schutzsuchenden Frauen ist seit 2006 nahezu konstant. Die Entwicklung der Anzahl der Ratsuchenden entspricht damit nicht der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung . Gegenwärtig kann für jede Frau und ihre Kinder eine notwendige Schutzunterbringung bei einer Überbelegung eines Frauenhauses durch eine Weitervermittlung in ein anderes Frauenhaus ermöglicht werden. 7. In welcher Trägerschaft befinden sich welche Frauenhäuser in Sachsen- Anhalt? Wie ist die jeweilige Zuwendungshöhe? Bitte Einzelaufstellung der letzten fünf Jahre nach Landkreisen/kreisfreien Städten, Herkunft der Zuwendung sowie Einrichtung. Die Trägerschaft der einzelnen Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt und die Zuwendungshöhe des Landes, der Kommunen, Dritter und der Träger der letzten fünf Jahre ist in der Übersicht der Anlage 4 dargestellt. Die Zuwendungen der Kommunen, Dritter und Träger werden erst seit 2011 statistisch erfasst. 8. Unter welchen Bedingungen werden die Gebäude der Frauenhäuser (Miete, kostenfreies kommunales Eigentum oder Eigentum des Trägers) genutzt? Wie groß sind die Freiflächen? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen /kreisfreien Städten sowie Einrichtung. 9. Wie haben sich die Kosten für Miete und Nebenkosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte Einzelaufstellung nach Jahren, Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 zusammen beantwortet . Die Übersicht ist in der Anlage 5 dargestellt. 10. Wurden und werden Unterkunftspauschalen an die realen Mieten und Ne- benkosten angepasst? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Von den insgesamt 20 Frauenhäusern haben in den letzten drei Jahren 7 Träger die Nutzungskosten des steigenden Miet- und Mietnebenkosten angepasst. 5 Träger, die keine Anpassung vorgenommen haben, begründen dies damit, dass noch höhere Nutzungsentgelte den Selbstzahlerinnen nicht zugemutet werden können . 11. Welche Frauenhäuser sind in welcher Weise barrierefrei und inklusiv? Sieht die Landesregierung den weiteren Ausbau der Barrierefreiheit von Frauenhausplätzen als ihr Ziel an und wenn ja, wie will sie dieses vorantreiben ? In Sachsen-Anhalt existieren gegenwärtig 20 Frauenhäuser, davon sind zwei Frauenhäuser in Magdeburg und Zeitz barrierefrei. Teilweise barrierefrei sind die Frauenhäuser in Ballenstedt, Weißenfels und Wernigerode : Das Frauenhaus in Ballenstedt verfügt über einen schwellenfreien Zugang. Ein barrierefreies WC ist in Planung. Zudem ist eine kontrastreiche Kennzeichnung der Stufen für sehschwache Menschen vorhanden. Die Flurbreite ist mit 1,50 m rollstuhlgeeignet . Das Frauenhaus in Weißenfels verfügt über Sichtblenden sowie einen Handlauf für sehschwache Menschen. Das Frauenhaus in Wernigerode ist rollstuhlgeeignet. Die Frauenhäuser in Halle, Stendal, Dessau, Köthen, Wittenberg, Aschersleben, Wolfen, Bernburg, Merseburg, Wolmirstedt, Burg, Sangerhausen, Genthin, Staßfurt, Salzwedel sind nicht barrierefrei. Anfang des Jahres 2013 hat die Landesregierung den Landesaktionsplan SachsenAnhalts „einfach machen“ zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen . Im Rahmen der Umsetzung der im Landesaktionsplan enthaltenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Inklusion werden gegenwärtig alternative Lösungen entwickelt, um die Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt voranzubringen. Nennenswert sind hierbei z. B. Überlegungen, weitere barrierefreie Schutzwohnungen zu schaffen. Um von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen mit Behinderungen einen Zugang zu Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen zu ermöglichen, soll neben der Schaffung barrierefreier Zugänge eine barrierefreie Gestaltung der zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien erfolgen. 12. Wie stellt sich der Sanierungs- bzw. Neubau- oder Erweiterungsbedarf der sachsen-anhaltischen Frauenhäuser dar? Gibt es Erkenntnisse darüber, wie der Bedarf der Häuser in Bezug auf die energetische Sanierung /Barrierefreiheit ist? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen /kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Der Sanierungs- bzw. Neubau- oder Erweiterungsbedarf der Träger der einzelnen Frauenhäuser sowie der Bedarf zur energetischen Sanierung/Barrierefreiheit sind in der Übersicht der Anlage 6 dargestellt. 13. Sind alle Frauenhäuser aus Sicht des Brandschutzes auf dem aktuell er- forderlichen Stand? Wenn nein, wo gibt es welche Defizite und welche Finanzmittel sind zu deren Behebung anzusetzen? Bis auf die Frauenhäuser in Ballenstedt, Dessau, Weißenfels, und Wittenberg, dort fehlen Brandschutztüren, und das Frauenhaus in Salzwedel, dort fehlt ein zweiter Fluchtweg, sind alle Frauenhäuser aus Sicht des Brandschutzes auf dem aktuellen Stand. Zur Behebung der Mängel wurden notwendige Finanzmittel in Höhe von 18.000 € bis 40.000 € angegeben. 6 14. Welche Frauenhäuser finden sich in räumlicher Einheit mit anderen sozialen Einrichtungen und welche sind dies? 7 von 20 Frauenhäusern befinden sich in räumlicher Einheit mit anderen sozialen Einrichtungen: - das Frauenhaus in Ballenstedt ist an ein Wohnprojekt „Sankt Elisabeth“ angebun- den - das Frauenhaus in Bernburg befindet sich in einem Areal mit Einrichtungen der Al- tenhilfe, - das Frauenhaus in Burg befindet sich in räumlicher Einheit mit einem Pflegeheim, - das Frauenhaus in Genthin befindet sich in räumlicher Einheit mit einer Erzie- hungsberatungsstelle, - das Frauenhaus in Magdeburg befindet sich in einem Ärztehaus, - das Frauenhaus in Wernigerode befindet sich im Gebäude eines Senioren- und Familienhauses und - das Frauenhaus in Wolmirstedt befindet sich in einem Gebäude mit einer Musik- schule. 15. Gibt es eine Planung der Landesregierung entsprechend des festgestellten Investitionsbedarfs in Bezug auf Sanierungs- bzw. Neubaupläne? Wenn ja, wie sieht diese konkret aus? Wenn nein, warum nicht? Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich im Rahmen einer freiwilligen Leistung auf der Grundlage der den Trägern übertragenen und im Landesinteresse liegenden Aufgaben an den Personal- und Sachausgaben der Frauenhäuser und deren ambulanten Beratungsstellen. Der Erhalt der Gebäude und die Ausstattung der Frauenhäuser obliegen den Eigentümern der Gebäude und den Trägern im engen Zusammenwirken mit den Kommunen . Bis auf die Frauenhäuser in Burg, Genthin und Wittenberg befinden sich alle Frauenhäuser in kommunalem Eigentum. Neu- oder Erweiterungsbauten sind bisher von Landesseite aufgrund der ausreichenden Bedarfsdeckung nicht geplant. 16. Wie viele Investitionsmittel stehen welchem Frauenhaus von Kommunen, vom Land, von Dritten oder vom Träger zur Verfügung? Die den Trägern zur Verfügung stehenden Mittel zur Durchführung von Investitionen sind in der Übersicht der Anlage 6 dargestellt. 17. Wie sieht der durchschnittliche tatsächliche Personalschlüssel (hauptamt- liche, ganztägig beschäftigte Mitarbeiter/innen: hilfesuchende Frauen) in den sachsen-anhaltischen Frauenhäusern aus? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. 18. Welche berufliche Qualifikation (Fachrichtung) haben die angestellten Fachkräfte in den einzelnen Frauenhäusern und über welche Sprachkenntnisse verfügen sie? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 17 und 18 zusammen beantwortet . Die Übersicht ist in der Anlage 7 dargestellt. 7 19. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit interkultureller Kompetenz der Fachkräfte in Frauenhäusern? In den Frauenhäusern des Landes Sachsen-Anhalt finden seit 20 Jahren Frauen und Kinder mit Migrationshintergrund aus sehr vielen Ländern und unterschiedlichen Kulturkreisen Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt. Dabei erfordern sowohl die Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse bei der Flucht aus der Heimat als auch innerhalb der gewalttätigen Partnerschaft sowie das Zusammenleben der Frauen und Kinder aus unterschiedlichen Ländern unter einem Dach eine sehr intensive professionelle und individuelle Beratung und Begleitung. Der Anstieg der Anzahl der von gewaltbetroffenen Frauen und Kinder mit Migrationshintergrund aus gegenwärtig 17 Ländern stellt an die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und ambulanten Beratungsstellen hohe Anforderungen. Im Rahmen der Umsetzung der im Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt enthaltenen Maßnahmen zur Antigewaltarbeit ist u. a. zur fachlichen Unterstützung der Frauenhausarbeit eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Migrationsvereinen und –verbänden vorgesehen. Darüber hinaus sind für jedes Frauenhaus notwendige Übersetzungen von Informations- und Hausverfügungen in 17 Sprachen geplant. 20. Welche Möglichkeiten besteht seitens der Frauenhäuser Dolmetscherleis- tungen für die Betroffenen in Anspruch zu nehmen und wie können diese finanziert werden? Sieben Frauenhäuser erhalten innerhalb des regionalen Hilfenetzwerkes der Träger kostenfreie Unterstützung bei notwendiger Inanspruchnahme von Dolmetscherleistungen durch die Hoch- und Kreisvolkshochschule, Ausländerbehörde, Beratungsstellen für Migrantinnen, Vereine und ehrenamtliche Vereinsmitglieder. In vielen Fällen erfolgt auch eine Verständigung über die Kinder der Mütter, die bereits deutsch sprechen. Eine Finanzierung von kostenpflichtigen Dolmetscherleistungen erfolgt im Rahmen der Gesamtkostenfinanzierung des Frauenhauses. 21. In welchen Frauenhäusern gibt es Fachkräfte zur Arbeit mit Kindern? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Fachkräfte zur Arbeit mit Kindern in VbE Stadt Halle Halle 0,5 Stadt Magdeburg Magdeburg 1 22. Nach welchem Tarifvertrag bzw. anderer verbindlicher Regelung, für wel- che vereinbarte Wochenarbeitszeit und mit welcher Eingruppierung werden die Mitarbeiter/innen der sachsen-anhaltischen Frauenhäuser entlohnt ? Wie viele Finanzmittel stehen dafür vom Land, von den Kommunen , vom Träger sowie von Dritten zur Verfügung? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. 8 Die Tarifverträge bzw. verbindlichen Regelungen zur Entlohnung, die wöchentliche Arbeitszeit und die Eingruppierung der Beschäftigten der einzelnen Frauenhäuser sowie die dafür vom Land, den Kommunen, den Trägern sowie von Dritten gewährten Zuwendungen sind in der Übersicht der Anlage 8 dargestellt. 23. In welchen Frauenhäuer sind technische Kräfte mit jeweils welcher Qualifi- kation und mit wie vielen Wochenstunden tätig? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Anzahl der technischen Arbeitskräfte Qualifikation wöchentliche Arbeitszeit Köthen 1 ohne Qualifikation 30 Wolfen 1 Kauffrau für Bürokommunikation 25 Burgenlandkreis Weißenfels 2 ohne Qualifikation 30 Börde Wolmirstedt 1 ohne Qualifikation 6 Stadt Dessau Dessau 1 ohne Qualifikation 6 Stadt Halle Halle 2 ohne Qualifikation 6; 1,5 Jerichower Land Burg 1 ohne Qualifikation 8 Stadt Magdeburg Magdeburg 1 ohne Qualifikation 6 Mansfeld-Südharz Sangerhausen 1 ohne Qualifikation 21 Anhalt-Bitterfeld 24. Welche Fortbildungsangebote gibt für Mitarbeiter/innen in Frauenhäusern und wie werden sie genutzt? Die Träger sind im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich fortzubilden. Die Inhalte der Angebote sind von den Trägern frei wählbar und orientieren sich an aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich. 25. Wie ist die Praxis der im Umgang mit männlichen Kindern schutzsuchender Frauen, die älter als 14 Jahre sind? Wie werden die Rechte von Kindern in Frauenhäusern gewahrt, insbesondere das Recht der Kinder auf Umgang mit ihrem Vater? Männliche Kinder, die über 14 Jahre alt sind, werden nach Einzelfallprüfung der sonstigen Möglichkeiten einer anderweitigen Unterbringung in der Mehrzahl der Frauenhäuser mit aufgenommen. Frauen mit älteren Jungen nutzen dann ein eigenes Bad. Das Frauenhaus in Aschersleben verfügt über eine Einliegerwohnung mit separatem Zugang, in der Frauen mit älteren Söhnen wohnen können. Die Frauenhäuser in Merseburg und Wolfen vermitteln bei Bedarf Unterbringungsmöglichkeiten für ältere Jungen über das Jugendamt. Das Umgangsrecht mit dem Kindesvater wird unter Einbeziehung und in Abstimmung mit dem Jugendamt/Allgemeiner Sozialer Dienst oder Familien- und Erzie- 9 hungsberatungsstellen gewährleistet. Bei kritischen Fällen wird ein Rechtsbeistand hinzugezogen. 26. Wie bewertet die Landesregierung Bestrebungen der Herstellung eines Rechtsanspruches für von Gewalt betroffene Frauen? Welche Ausgestaltung präferiert sie? Welche Anstrengungen unternimmt sie zur Herstellung eines solchen Rechtsanspruches? Die Landesregierung setzt sich seit mehreren Jahren im Rahmen der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder für einen Rechtsanspruch und für eine bundeseinheitliche Regelung der Finanzierung des Aufenthalts der Frauen in Frauenhäusern ein. Auf Initiative von Sachsen-Anhalt wurde auf der 24. GFMK 2014 der Beschluss 10.9 „Betreuung und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ gefasst. Es wird ein länderoffenes Arbeitsgremium unter der Federführung von Sachsen-Anhalt eingerichtet. Der Bund wird um Beteiligung gebeten. In diesem Arbeitsgremium soll eine Bestandsaufnahme über die bestehende Situation bundesweit vorgenommen werden und die Unterschiede in den Hilfesystemen analysiert werden. Ziel soll es sein, Vorschläge zur weiteren nachhaltigen Verbesserung der Hilfeangebote für Opfer zu erarbeiten . Dabei ist ein zentrales Element bei der Entwicklung von Vorschlägen, wie der Bedarf an Beratung und Schutz in einzelnen Regionen bestimmt werden kann. Für die 25. GFMK sollen Vorschläge erarbeitet werden, über die dann beraten und beschlossen werden soll. 27. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden von welchem Frauen- haus in welchem Umfang gepflegt? Bitte Einzelaufstellung Landkreisen /kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Frauenhäuser sind in der Übersicht der Anlage 9 dargestellt. 28. Welche präventiven Maßnahmen werden in welchem Frauenhaus vorgehal- ten und von wem werden diese in welcher Höhe finanziert? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Wie bewertet die Landesregierung diese Angebote und welche möchte die Landesregierung ausbauen? Die Maßnahmen zur Prävention der einzelnen Frauenhäuser und deren Finanzierung sind in der Anlage 10 dargestellt. Die Finanzierung erfolgt in der Regel im Rahmen der dem Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 29. Welche nachsorgenden Maßnahmen wurden/werden in welchem Frauen- haus vorgehalten und von wem werden diese in welcher Höhe finanziert? Bitte Einzelaufstellung der letzten fünf Jahre nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. Wie bewertet die Landesregierung diese Angebote und welche möchte die Landesregierung ausbauen? Die nachsorgenden Maßnahmen der einzelnen Frauenhäuser in den letzten fünf Jahren und deren Finanzierung sind in der Übersicht der Anlage 11 dargestellt. 30. Welchem Frauenhaus steht ein eigenes Fahrzeug welches Baujahres zur Verfügung? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten sowie Einrichtung. 10 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus eigenes Fahrzeug für das Frauen- haus Baujahr Anhalt-Bitterfeld Wolfen 1 2012 Burgenlandkreis Weißenfels 2 2008; 06/2010 Börde Wolmirstedt 1 2011 Stadt Halle Halle 1 2009 Harz Ballenstedt 1 2008 Jerichower Land Burg 1 2007 Salzland Staßfurt 1 1999 31. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des zuständigen Ministerium mit der LAG der Frauenhäuser und wie bewertet die Landesregierung diese? Wie wird die LAG von der Landesregierung unterstützt? Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser ist ein freiwilliges Arbeitsgremium der Leiterinnen und Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser. Sie wählen aus ihrer Mitte in der Regel vier Sprecherinnen, die sich zur Lösung aktueller Problemlagen jederzeit an das Ministerium für Justiz und Gleichstellung wenden können. Einmal jährlich findet mit den Trägern, Leiterinnen und Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und deren ambulanten Beratungsstellen auf Einladung des Ministerium für Justiz und Gleichstellung und unter Teilnahme des fachlich zuständigen Referates der Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt) eine gemeinsame Arbeitsberatung zur Auswertung der Ergebnisse der inhaltlichen Arbeit der Frauenhäuser und deren ambulanten Beratungsstellen statt. In dieser Beratung werden darüber hinaus aktuelle fachliche Entwicklungstendenzen und Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit erörtert. Die Zusammenarbeit mit der LAG der Frauenhäuser wird als sehr dialogorientiert, konstruktiv und ergebnisorientiert bewertet. 32. In welcher Form und in welchen Abständen erfolgt eine externe Kontrolle der Frauenhäuser? Es finden keine externen Kontrollen der Frauenhäuser statt. 33. Plant die Landesregierung auch nach Ablauf der Richtlinie über die Gewäh- rung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen (gültig bis 31. Dezember 2014) eine Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und in den ambulant tätigen Beratungsstellen des Frauenhauses? Wenn ja, in welcher Form und ggf. mit welchen Veränderungen? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen vom 10. Februar 11 2012 (MBl. LSA S. 93) wurde zuletzt am 27. Juni 2014 (MBl. LSA S. 273) geändert und unbefristet verlängert. Die Förderung der Frauenhäuser wird in der bisherigen Form weiterhin aufrechterhalten . Für den Haushalt 2015/2016 sind Erhöhungen der Landesmittel zur Förderung der Frauenhäuser angemeldet worden. Diese Erhöhung des Landesanteils soll zur Tarifanpassung der Entlohnung der Beschäftigten bei freien Trägern beitragen. Die Ergebnisse der Haushaltsberatungen und der Beschluss des Landtags zum Haushalt 2015/2016 bleiben abzuwarten. 12 Anlagen Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel * 4 4 41 32 22 84 22 19 21 15 19 17 13 20 18 20 20 Anhalt-Bitterfeld Köthen 4 6 91 95 104 85 79 15 29 25 23 22 8 27 22 17 12 Wolfen 8 8 75 76 61 88 68 41 41 49 52 35 28 26 42 43 26 Burgenlandkreis Weißenfels 7 10 78 62 66 63 56 40 35 34 35 30 27 19 22 25 22 Zeitz 4 8 76 59 68 65 50 18 25 20 13 16 17 17 19 10 17 Börde Wolmirstedt 8 13 79 52 55 68 82 40 33 31 47 64 33 31 49 54 57 Stadt Dessau Dessau 6 10 83 81 71 50 77 35 34 29 35 28 26 27 23 28 15 Stadt Halle Halle 8 14 74 69 60 64 62 73 69 68 46 56 57 69 76 50 47 Harz Ballenstedt 8 10 91 106 90 95 94 46 50 53 52 42 48 38 44 43 42 Wernigerode 4 4 70 82 104 102 109 23 24 24 19 17 18 25 25 12 9 Jerichower Land Burg 6 6 58 55 64 79 75 38 42 20 31 23 19 13 16 15 9 Genthin 4 6 59 89 83 101 90 16 14 16 11 7 13 5 2 2 6 Stadt Magdeburg Magdeburg 10 12 87 77 87 64 93 57 51 57 48 72 50 65 65 42 68 Mansfeld-Südharz Sangerhausen 6 6 72 76 37 58 54 27 26 23 27 26 24 32 15 26 14 Saalekreis Merseburg 6 6 69 65 70 51 46 38 43 48 36 46 34 33 45 38 41 Aschersleben 8 16 45 66 42 86 56 25 28 32 30 34 15 34 29 24 31 Salzland Bernburg 8 12 64 81 73 74 58 28 31 40 32 26 18 13 22 33 15 Staßfurt 4 8 61 91 129 112 87 27 30 32 38 27 13 21 31 20 29 Stendal Stendal 8 8 71 60 61 68 61 58 42 44 52 52 24 19 15 47 45 Wittenberg Reinsdorf 4 4 32 65 68 74 71 29 41 47 44 48 20 34 39 39 26 Summe 125 171 69 72 71 77 70 693 709 707 690 688 505 568 619 588 551 Durchschnittliche Belegung in % Anzahl der schutzsuchenden Frauen insgesamt Anzahl der Kinder insgesamt Frauenhaus 20112011 2012 2013 2009 20102011 2012 2013 2009 2010 2013 Anzahl der Plätze für Frauen Anzahl der Plätze für Kinder Anlage 1 zu Frage 1 - Anzahl der Frauen- und Kinderplätze, deren Auslastung; Anzahl der Frauen und Kinder im Frauenhaus 2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt 2009 2010 13 Frauen Kinder Frauen Kinder Frauen Kinder Frauen Kinder Frauen Kinder Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel 1 1 3 0 0 2 1 2 4 2 0 0 1 2 2 5 3 7 2 5 keine statistische Erhebung Anhalt-Bitterfeld Köthen 1 6 2 2 2 2 2 1 2 0 keine statistische Erhebung Wolfen 2 13 9 13 8 1 6 7 4 8 0 0 2 4 5 13 3 7 7 10 Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Visum Burgenlandkreis Weißenfels 3 7 3 6 8 3 2 1 4 3 keine statistische Erhebung Zeitz 1 2 3 1 3 3 3 0 1 1 keine statistische Erhebung Börde Wolmirstedt 3 2 6 6 7 9 6 9 11 29 keine statistische Erhebung Stadt Dessau Dessau 8 13 1 10 3 4 6 4 2 0 0 0 0 0 1 4 0 0 1 2 Asylsuchend; befristet Stadt Halle Halle 3 13 4 5 1 7 13 9 8 19 4 5 9 14 4 12 8 19 14 22 19 befristet; 20 unbefristet Harz Ballenstedt 4 6 12 9 5 2 3 4 3 4 0 0 0 0 1 1 0 0 1 3 1 Duldung; befristet Wernigerode 4 1 2 1 0 0 1 1 1 3 0 0 1 1 1 2 1 1 2 1 deutsche Staatsbürgerschaft; Aufenthaltserlaubnis bis 2019 Jerichower Land Burg 2 3 1 7 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 1 3 keine statistische Erhebung Genthin 0 0 1 0 3 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Magdeburg Magdeburg 1 18 16 9 12 13 8 12 8 19 keine statistische Erhebung Mansfeld-Südharz Sangerhausen 3 2 3 1 3 2 2 1 5 4 2 1 2 4 1 1 5 9 2 1 keine statistische Erhebung Saalekreis Merseburg 1 14 9 4 5 8 4 9 3 7 0 0 3 2 9 4 3 1 7 8 befristet, Freizügigkeit, asylberechtigt, Aufenthaltserlaubnis Aschersleben 1 12 12 6 4 1 2 1 1 1 keine statistische Erhebung Salzland Bernburg 3 9 15 11 10 2 0 3 2 2 keine statistische Erhebung Staßfurt 3 6 6 8 2 3 3 4 7 1 1 1 2 4 2 4 4 7 1 3 befristet, Freizügigkeit, unbefristete Niederlassungs-erlaubnis Stendal Stendal 3 7 8 2 8 7 3 2 4 5 keine statistische Erhebung Wittenberg Reinsdorf 1 1 8 6 4 4 5 6 1 6 4 3 5 6 6 4 1 2 6 5 befristetet Aufenthaltsrecht Summe 48 136 124 107 89 74 71 78 72 115 11 10 25 37 32 50 30 56 44 63 Anzahl der Frauen aus anderen Bundesländern, die im Frauenhaus Zuflucht suchten Anzahl der Frauen mit Migrationshintergrund davon: Anzahl der Frauen mit Kindern keine gesonderte statistische Erfassung keine gesonderte statistische Erfassung keine gesonderte statistische Erfassung Aufenthaltsstatus 2009 2010 2011 2012 2013 Frauenhaus 2010 2011 2012 2013 2009 2009 Anzahl der Frauen aus anderen Bundesländern; Anzahl der Frauen mit Migrationshintergrund, davon: Anzahl der Frauen mit Kindern keine gesonderte statistische Erfassung keine gesonderte statistische Erfassung 2010 2011 2012 2013 keine gesonderte statistische Erfassung keine gesonderte statistische Erfassung keine gesonderte statistische Erfassung Landkreis/ kreisfreie Stadt 14 Anlage 2 zu Frage 2 - Durchschnittliche Verweildauer Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Durchschnittliche Verweildauer der Frauen in Tagen Durchschnitt der Verweil- dauer der letzten fünf Jahre 2009 2010 2011 2012 2013 in Tagen Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel 47 34 33 64 19 39 Anhalt-Bitterfeld Köthen 88 48 61 54 52 61 Wolfen 53 54 37 50 57 50 Burgenlandkreis Weißenfels 50 45 50 46 48 48 Zeitz 61 36 50 36 34 43 Börde Wolmirstedt 58 46 51 42 38 47 Stadt Dessau Dessau 52 52 54 32 60 50 Stadt Halle Halle 29 29 26 41 32 31 Harz Ballenstedt 58 62 50 53 65 58 Wernigerode 44 50 63 78 93 66 Jerichower Land Burg 33 29 72 56 70 52 Genthin 54 93 75 135 188 109 Stadt Magdeburg Magdeburg 54 55 54 49 47 52 Mansfeld-Südharz Sangerhausen 57 63 35 47 45 49 Saalekreis Merseburg 40 33 32 31 22 32 Salzland Aschersleben 53 68 39 84 48 58 Bernburg 67 76 54 67 65 66 Staßfurt 33 45 59 43 47 45 Stendal Stendal 36 42 41 38 33 38 Wittenberg Reinsdorf 19 23 21 25 22 22 Summe 49 49 48 54 54 51 15 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Frauen Kinder Gründe Frauen Kinder Gründe Frauen Kinder Gründe Frauen Kinder Gründe Frauen Kinder Gründe Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel 0 0 0 0 1 schwere körperliche Behinderung 18 29 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus , keine häusliche Gewalt 9 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt, schwer psychischkrank , Platzmangel Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus Anhalt-Bitterfeld Köthen 1 0 suchtkrank 1 0 suchtkrank 4 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 1 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 4 0 sucht- und psychischkrank Wolfen 5 0 Obdachlosigkeit, akoholabhängig , psychischkrank keine statistische Erfassung 0 keine statistische Erfassung keine statistische Erfassung keine statistische Erfassung Burgenlandkreis Weißenfels 1 0 suchtkrank 2 0 sucht- und psychischkrank 0 0 1 0 suchtkrank 2 0 sucht- und psychischkrank Zeitz 0 0 0 0 4 0 suchtkrank Börde Wolmirstedt 3 0 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt, suchtkrank , Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 4 0 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt, suchtkrank, Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 2 0 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt, suchtkrank , Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 5 0 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt, suchtkrank, Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 4 0 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt, suchtkrank, Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus Stadt Dessau Dessau 0 0 0 0 0 keine statistische Erfassung Stadt Halle Halle 11 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 14 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 12 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 10 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 6 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus Harz Ballenstedt 11 0 sucht- und psychischkrank; Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 9 0 sucht- und psychischkrank; Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 6 0 suchtkrank 6 0 sucht- und psychischkrank 22 sucht- und psychischkrank; Obdachlosigkeit; Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus Wernigerode 0 0 0 0 0 Jerichower Land Burg 0 3 0 sucht- und psychischkrank; Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 4 0 sucht- und psychischkrank 5 0 sucht- und psychischkrank; Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 4 0 sucht- und psychischkrank; Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus Genthin 0 0 0 0 Stadt Magdeburg Magdeburg 0 0 0 0 35 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus Mansfeld-Südharz Sangerhausen 0 0 0 0 0 Saalekreis Merseburg 0 4 0 3 0 4 0 3 0 suchtkrank; keine Kostenübernahme ; Obdachlosigkeit Aschersleben 0 0 0 0 0 Salzland Bernburg 1 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 8 0 sucht- und psychischkrank; Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 6 Platzmangel, Sicherheitsgründe , Verstoß gegen die Hausordnung- Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 5 0 Platzmangel- Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus ; Verstoß gegen die Hausordnung, Obdachlosigkeit - Vermittlung ans Sozialamt 1 0 Obdachlosigkeit- Vermittlung ans Sozialamt Staßfurt 1 1 Platzmangel, minderjährigVermittlung an das Jugendamt 4 1 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt, psychischkrank, minderjährig- Vermittlung an das Jugendamt 9 9 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 3 0 Platzmangel - Weitervermittlung an ein anderes Frauenhaus 1 0 Obdachlosigkeit keine häusliche Gewalt Stendal Stendal 5 0 Obdachlosigkeit, Weiterver-mittlung 0 0 3 0 Obdachlosigkeit 3 0 Obdachlosigkeit, Vermittlung an Fachstelle VERA 7 0 Überbelegung, Vermittlung an andere Frauenhäuser Wittenberg Reinsdorf 0 0 0 1 0 medizinische 24 Std. Betreuung notwendig 1 0 Anlage 3 zu Frage 4 - Anzahl der Frauen, die keine Aufnahme im Frauenhaus fanden; Gründe 2011 2012 2013 Anzahl der Frauen und Kinder, die keine Aufnahme im Frauenhaus fanden 2009 2010 16 Anlage 4 zu Frage 7 - Trägerschaft der Frauenhäuser; finanzielle Zuwendungen Landkreis/kreis- Träger Frauenhaus Zuwendung Land in € Zuwendung Land in € freie Stadt 2009 2010 Land Kommune Dritte Träger Land Kommune Dritte Träger Land Kommune Dritte Träger Altmarkkreis Frauen- und Kinderhaus Salzw edel ¹ 52.000 52.000 52.000 29.800 0 16.949 36.000 25.800 1.300 20.653 36.000 25.000 360 6.313 Salzwedel Salzw edel e.V. Anhalt-Bitterfeld "Frauen helfen Frauen" e.V. Wolfen 68.000 68.000 68.000 39.600 1.520 11.358 68.000 40.950 4.520 19.712 68.000 40.950 0 14.953 Wolfen ambulante Beratungsstelle 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 Diak./Kanzler von Pfau gGmbH Köthen 36.000 36.000 36.000 14.300 0 32.497 36.000 14.300 8.500 30.688 36.000 14.300 3.500 27.949 Börde Rückenw ind e.V. Bernburg Wolmirstedt 68.000 68.000 68.000 38.200 14.442 6.165 68.000 38.200 13.297 6.200 68.000 45.000 14.036 6.023 ambulante Beratungsstelle 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Burgenlandkreis Diakonie / AMBU Life gGmbH Zeitz 36.000 36.000 36.000 16.500 12.203 17.664 18.000 8.250 4.772 8.325 25.000 12.375 20.422 2.700 seit 1.4.2013 (Trägerw echsel) Frauenhaus Weißenfels e.V. Weißenfels 60.000 60.000 60.000 19.500 6.214 24.784 60.000 19.500 6.412 15.785 60.000 19.500 6.852 16.336 Dessau-Roßlau Sozial-kulturelles Frauenzen- Dessau 52.000 52.000 52.000 5.430 1.392 33.453 52.000 6.300 2.067 9.820 52.000 4.000 483 19.975 trum Dessau e.V. Halle Stadt Halle Halle 68.000 68.000 68.000 104.985 24.624 s. Kommune 68.000 111.083 19.252 s. Kommune 68.000 111.972 8.895 s. Kommune ambulante Beratungsstelle 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 LK Harz Caritasverband Magdeburg e.V. Ballenstedt 68.000 68.000 68.000 23.200 60.590 28.694 68.000 23.200 60.783 42.767 68.000 23.200 56.397 35.495 ambulante Beratungsstelle 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Stadt Wernigerode Wernigerode 36.000 36.000 36.000 32.404 13.858 s. Kommune 36.000 41.805 12.165 s. Kommune 36.000 48.487 17.293 s. Kommune Jerichower Land DRK Burg e.V. Burg 52.000 52.000 52.000 18.750 2.822 98.760 52.000 19.750 37.628 74.067 52.000 19.750 50.833 70.237 ambulante Beratungsstelle 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 CJD Ebersbach e.V. Genthin 36.000 36.000 36.000 18.750 8.559 2.816 36.000 18.750 10.489 4.138 36.000 18.750 15.354 1.859 Magdeburg Stadt Magdeburg bis 2012 Magdeburg ² 84.000 84.000 84.000 110.986 16.852 s. Kommune 84.000 95.542 11.918 s. Kommune 84.000 87.901 53.273 4.548 Rückenw ind e.V. Bernburg ambulante Beratungsstelle 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Mansfeld-Südharz ABI e.V. Sangerhausen Sangerhausen 52.000 52.000 52.000 26.100 5.867 5.570 52.000 26.100 9.832 2.725 52.000 29.100 7.415 3.024 Saalekreis Frauen helfen Frauen e.V. Merseburg 52.000 52.000 52.000 25.700 5.550 19.764 52.000 12.500 135.059 34.011 52.000 12.500 20.374 17.031 Merseburg ambulante Beratungsstelle 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 Salzlandkreis Stadt Aschersleben Aschersleben 68.000 68.000 68.000 29.442 25.210 s. Kommune 68.000 52.028 0 s. Kommune 68.000 34.909 4.270 s. Kommune Rückenw ind e.V. Bernburg Staßfurt 36.000 36.000 36.000 25.500 28.591 10.849 36.000 23.500 21.859 15.341 36.000 25.500 24.484 10.096 ambulante Beratungsstelle 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Diakonie/Kanzler v. Pfau gGmbH Bernburg 68.000 68.000 68.000 11.939 950 30.343 68.000 11.018 382 34.864 68.000 10.890 550 21.006 Stendal Frauenhausverein Stendal e.V. Stendal 68.000 68.000 68.000 47.193 16.438 8.360 68.000 47.125 10.874 21.635 68.000 47.125 10.419 10.314 Wittenberg AWO Wittenberg e.V. Reinsdorf 36.000 36.000 36.000 20.000 7.430 8.338 36.000 20.000 11.054 4.885 36.000 20.000 7.430 8.338 Summe 1.240.000 1.240.000 1.240.000 658.279 253.112 356.364 1.206.000 655.701 382.163 345.616 1.213.000 651.209 322.640 276.197 ² Trägerwechsel von kommunal an freien Träger ab 2013 Zuwendungen 2011 in € Zuwendungen 2012 in € Zuwendungen 2013 in € ¹ Reduzierung der Plätze von 6 auf 4 ab 2012 17 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Mieter kostenfreies kommunales Eigentum Eigentum des Trägers 2009 2010 2011 2012 2013 Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel X 463 - 7,8 0 +4,1 - 3,3 Anhalt-Bitterfeld Köthen X keine - 6 +12,5 -2,9 +8,2 +1,8 Wolfen X 700 Burgenlandkreis Weißenfels X nur Neben- kosten 550 - 11 - 7,3 + 5,9 + 12,6 Zeitz X 182 Börde Wolmirstedt X 300 Stadt Dessau Dessau Erbbau- pacht 400 Stadt Halle Halle X 700 +6,5 + 13,5 - 22,8 + 6,5 +22,1 Harz Ballenstedt X 1600 Wernigerode X 550 Jerichower Land Burg X 100 Genthin X Stadt Magdeburg Magdeburg X 80 Mansfeld-Südharz Sangerhausen X 370 + 3,5 0 + 13 + 8,5 Saalekreis Merseburg X nur Neben- kosten 5400 Salzland Aschersleben X 900 Bernburg X 300 - 13,2 +12,9 - 12,9 + 6,1 +0,2 Staßfurt X 500 Stendal Stendal X 1.020 - 11 0 + 11 - 8,2 Wittenberg Reinsdorf Erbbaupacht 2.093 jährlich steigende Mietnebenkosten jährlich steigende Mietnebenkosten jährlich steigende Mietnebenkosten jährlich steigende Mietnebenkosten Anlage 5 zu Frage 8 und 9 - Nutzungsverhältnis; Größe der Freiflächen; Miet- und Mietnebenkosten jährlich steigende Mietnebenkosten keine Angaben keine Angaben kommunales Eigentum keine Angaben kommunales Eigentum jährlich steigende Kosten keine Angaben kommunales Eigentum keine Angaben kommunales Eigentum keine Angaben kommunales Eigentum Eigentumsverhältnis der Gebäude Größe der Freifläche in m² Miet- und Mietnebenkostenentwicklung in % keine Angaben kommunales Eigentum 18 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Sanierungsbedarf Land Kommune Dritte Träger Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel nein nein ja 0 0 0 0 Anhalt-Bitterfeld Köthen hoher Sanierungsbedarf nein nein 0 0 0 0 Wolfen Sanierung 2014 nein nein 0 0 73.000 0 Burgenlandkreis Weißenfels jährliche Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen nein nein 0 2.000 bis 4.000 0 500 bis 1.500 Zeitz nein nein nein Börde Wolmirstedt nein nein nein 0 0 0 0 Stadt Dessau Dessau jährliche Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen nein nein 16.000 Stadt Halle Halle jährliche Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen nach Haushaltslage Harz Ballenstedt Sanierung für 2015 geplant nein nein 0 0 0 0 Wernigerode Umzug 2012 in ein neues Gebäude nein nein 38.500 57.000 0 0 Jerichower Land Burg Energetischer Sanierungsbedarf nein nein Eigenfinan- zierung Genthin bei Bedarf nein nein Eigenfinan- zierung Stadt Magdeburg Magdeburg nein nein nein 0 0 0 0 MansfeldSüdharz Sangerhausen erheblicher Sanierungsbedarf , Umzug 2015 in ein neues Gebäude nein nein 0 0 0 0 Saalekreis Merseburg jährliche Sanierungs- und Erhaltungsmaß-nahmen nach Haushaltslage Salzland Aschersleben Energetische Sanierung wünschenswert nein nein 0 nach Haushaltslage 0 0 Bernburg umfangreicher Bedarf nein nein 0 0 0 0 Staßfurt umfangreicher Bedarf nein nein 0 0 0 0 Stendal Stendal umfangreicher Bedarf nein nein 0 nach Haushaltslage 0 0 Wittenberg Reinsdorf Energetische Sanierung wünschenswert nein nein 0 0 0 0 Mittel für Investitionen in € Anlage 6 zu Frage 12 und 16 - Sanierungs-, Neubau-, und Erweiterungsbedarf; Mittel für Investitionen Erweiterungs - bedarf Neubaubedarf 19 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel 0,08 Fachkraft für soziale Arbeit deutsch Anhalt-Bitterfeld Köthen 0,07 Fachkraft für soziale Arbeit, Sozialarbeit englisch Wolfen 0,05 Fachkraft für soziale Arbeit; Sozialarbeit; Psychologie englisch Burgenlandkreis Weißenfels 0,06 Fachkraft für soziale Arbeit russisch Zeitz 0,09 Erziehungswissenschaft, Heilerziehung, Sozialpädagogik englisch, französisch, spanisch, russisch Börde Wolmirstedt 0,05 Sozialpädagogik; Pädagogik russisch Stadt Dessau Dessau 0,05 Sozialpädagogik; Fachkraft für soziale Arbeit englisch, russisch Stadt Halle Halle 0,03 Sozialarbeit englisch Harz Ballenstedt 0,04 Sozialarbeit; Fachkraft für soziale Arbeit englisch, polnisch, spanisch Wernigerode 0,06 Sozialpädagogik; Fachkraft für soziale Arbeit deutsch Jerichower Land Burg 0,06 Sozialpädagogik englisch Genthin 0,125 Sozialpädagogik englisch, russisch Stadt Magdeburg Magdeburg 0,03 Sozialpädagogik; Pädagogik englisch, russisch Mansfeld-Südharz Sangerhausen 0,07 Fachkraft für soziale Arbeit; Sozialpädagogik; Psychologie deutsch Saalekreis Merseburg 0,04 Sozialpädagogik; Fachkraft für soziale Arbeit englisch, russisch Salzland Aschersleben 0,06 Sozialarbeit; Elementarpädagogik englisch Bernburg 0,07 Sozialarbeit; Fachkraft für soziale Arbeit englisch, russisch, französisch Staßfurt 0,04 Sozialpädagogik; Pädagogik englisch, französisch Stendal Stendal 0,04 Sozialarbeit; Fachkraft für soziale Arbeit englisch, russisch, polnisch Wittenberg Reinsdorf 0,03 Sozialarbeit; Pädagogik deutsch Personalschlüssel VbE zur Anzahl hilfesuchender Frauen Berufliche Qualifikation (Fachrichtung) der Beschäftigten Sprachkenntnisse der Beschäftigten Anlage 7 zu Frage 17 und 18 - Personalschlüssel; berufliche Qualifikation; Sprachkenntnisse 20 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Land Kommune Dritte Träger Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel Festgehalt in Anlehnung an TVöD Ost 30; 30 EG 9 ohne Tarifsteigerung 38.500 27.800 0 22.102 Anhalt-Bitterfeld Köthen Festgehalt 35; 25 keine Orientierung 38.500 14.300 0 33.100 Wolfen Festgehalt 40; 40; 20 EG 9 ohne Tarifsteigerung 88.900 39.950 0 11.750 Burgenlandkreis Weißenfels in Anlehnung an TVöD Ost 32, 30 EG 9; EG 8 64.300 19.500 2.700 16.500 Zeitz keine Regelung keine Orientierung 38.500 16.500 0 30.543 Börde Wolmirstedt keine Regelung 36; 36; 35; 3 keine Orientierung 92.900 45.000 0 20.495 Stadt Dessau Dessau keine Regelung 35; 35 keine Orientierung 55.700 13.410 0 26.245 Stadt Halle Halle TVöD (SuE) Ost 40; 40 S 12 88.900 123.735 8.895 s. Kommune Harz Ballenstedt Caritas AVR Ost 40; 40 Orientierung S 11 92.900 23.200 76.040 18.129 Wernigerode TVöD (SuE) Ost 30; 10; 20 S11; S 9 38.500 45.425 6.500 s. Kommune Jerichower Land Burg DRK-TV LSA 40; 30; 20 EG 10; EG 9 71.700 18.750 0 43.854 Genthin keine Regelung 40; 20 keine Orientierung 38.500 18.750 0 18.966 Stadt Magdeburg Magdeburg Festgehalt in Anlehnung an TVöD Ost 40; 40; 30; 28; 2 Orientierung S 11 130.100 88.000 47.945 23.740 Mansfeld-Südharz Sangerhausen Festgehalt 15; 20; 35 EG 8 ohne Tarifsteigerung 55.700 29.100 0 13.500 Saalekreis Merseburg Festgehalt in Anlehnung an paritätische Tarifgemeinschaft 35; 30; 20; 10 keine Orientierung 71.700 12.500 21.300 9.380 Salzland Aschersleben TVöD (SuE) Ost 40; 40 S11a; S 11 72.900 68.400 0 s. Kommune Bernburg Festgehalt 30; 30; 20 keine Orientierung 72.900 11.100 0 38.000 Staßfurt keine Regelung 35; 30; 23; 22 keine Orientierung 58.500 23.500 0 37.665 Stendal Stendal TV-L Ost 40; 40 EG 10; EG 9 72.900 22.225 24.900 24.435 Wittenberg Reinsdorf keine Regelung 30; 30 keine Orientierung 38.500 24.600 4.900 6.000 Summe 1.321.000 685.745 193.180 394.404 Tarifvertrag oder verbindliche Regelung zur Entlohnung Wochenarbeitszeit der Beschäftigten Eingruppierung der Beschäftigten Zuwendungen 2014 für Personal- und Sachausgaben in € Anlage 8 zu Frage 22 - Tarifverträge oder verbindliche Regelungen; Wochenarbeitszeit; Eingruppierung; Zuwendungen 21 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel Mitglied in der LAG, im Paritätischen Wohlfahrtverband, in Netzwerken vor Ort, Vorträge über häusliche Gewalt und übers FH, Teilnahme in Gremien und Ausschüssen, Teilnahme an Aktionen (Tag gegen Gewalt, Straßen-Aktionen) Köthen Zeitungsartikel, Vorträge bei Weiterbildungsgesellschaften und in Sekundarschulen, Flyer, Ausstellung „Echt Fair“ für Schüler der 5. bis 9. Klassen Wolfen Erstellung und Verteilung von Informationsmaterialen bzgl. Frauenhaus, Beratungsstelle und Gewaltschutzgesetz im gesamten Landkreis, Informationsveranstaltungen / Informationsstände zum Thema „Gewalt gegen Frauen“, Frauenhaus und Verein „Frauen helfen Frauen“ – mindestens 5 im Jahr, Aktionen zum Thema Gewalt gegen Frauen – mindestens 2 im Jahr, Wanderausstellungen, Fachtagungen organisieren, Presse- und Medienarbeit Weißenfels Jährlich verschiedene Veranstaltungen durch wie z.B. Frauentag und Terre des Femmes, Netzwerkgruppenarbeit, Presse- und Funkbeiträge Zeitz Zeittungsartikel, Internet, Flyer, Info-Stände bei regionalen Veranstaltungen Börde Wolmirstedt Infostände zu öffentlichen Veranstaltungen, Netzwerk-treffen, Teilnahme an Arbeitskreisen, Erstellen von Flyern und Plakaten Stadt Dessau Dessau keine Stadt Halle Halle Jährliche Aktionstage (25.11. Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen/30.4. Tag der gewaltfreien Erziehung mit Öffentlichkeitsaktionen auf dem Marktplatz); fachliche Zuarbeiten zu den Leitfäden „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ für Lehrer und Erzieher sowie für Ärzte; diverse Referententätigkeiten für folgende Zielgruppen: allg. Öffentlichkeit, Polizei, Jugendämter, Opfereinrichtungen, VertreterInnen der Politik, Studenten der Sozialarbeit, ASD Mitarbeiterinnen, Juristen, Notärzte (pro Jahr durchschnittlich 7 Referate); Beteiligung an Informationsbörsen 3 pro Jahr (Polizeidirektion, Fraueninfotage, Weißer Ring); Presse- und Medienarbeit; Erstellen von Öffentlichkeitsmaterialien (Flyer, Infobroschüren, T-Shirts) Ballenstedt Neujahrsempfang des Landkreises und der Stadt; Frauenpolitisches Frühstück; Harzer Gesundheits- und Familientag; Frühlingsfest Ermsleben; Frauenwallfahrt Helfta; Limf-Aktionstag; Bistumswallfahrt; Presseartikel; Projektunterricht Gymnasien; Arbeitsgespräche im regionalen Bereich; Mitarbeit im Gremien Wernigerode aktuelle Flyer und Visitenkarten in Öffentlichen Einrichtungen, Zeitungsartikel, Internetpräsens, verschiedene Aktionen zum Thema „häusliche Gewalt“ (Vorträge und Projekte in Schulen, Fahnenaktionen, Filme zum Thema, Schaufensterdekoration), Teilnahme an den Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft Frauenhäuser, Informationsgespräche mit Netzwerkpartnern Jerichower Land Burg Fachvorträge an der Hochschule, im AG Kinderschutz, in Sozialen Einrichtungen; Erstellen und Auslegen von Informationsbroschüren; - Teilnahme und Präsentation an/bei öffentlichen Veranstaltungen; Aktive Netzwerkarbeit; Pressearbeit Genthin Pressearbeit, Flyer, Zusammenarbeit mit den sozialen Netzwerken und Politikern, Bäcker wirbt mit Spendenaktion Stadt Magdeburg Magdeburg Infostände zu öffentlichen Veranstaltungen, Netzwerktreffen, Teilnahme an Arbeitskreisen, Erstellen von Flyern und Plakaten MansfeldSüdharz Sangerhausen Enge Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z.B. Jugendamt, Polizei, Arztpraxen, Krankenhäuser, Jobcenter u.a.; Pressemeldungen mit Bekanntgabe der Hilfsangebote (einschließlich ambulanter Beratungstermine) des FSH mit Telefonnummer erscheinen wöchentlich in allen regionalen Zeitungen Aschersleben Flyer und Taschenkalender des Frauenhauses, Zusammenarbeit mit dem Aschersleber Hilfenetz gegen Gewalt, mit Medien, Ausrichtung regionaler Veranstaltungen Salzland Bernburg Flyer, Zeitungsartikel, Vorträge; 3 Bastelvormittage in öffentlichen Einrichtungen; Wanderausstellung des Frauenhauses in verschiedenen Städten; Frauenhaustag mit Aktionen Staßfurt Jährliche Tagungen zu verschiedenen Themen "häusliche Gewalt/stalking", Durchführung von Aktionstagen, Teilnahme an Stadtfesten, Schulfesten ect. Stendal Stendal Zusammenarbeit: in Projektgruppe „Gemeinsam gegen Gewalt“, mit regionalen sozialen Einrichtungen, Bera-tungsstellen u. Ehrenamtlichen, mit Medien, Informations-gespräche in Gremien Wittenberg Reinsdorf Tägliche Erscheinung/ Bekanntgabe der Telefonnummern des FH in der Tagespresse unter Bereitschafts-, Notdienste; sonstige Presseartikel; Flyer; AWO-Webseite; AWO eigene Verbandszeitung Anhalt-Bitterfeld Burgenlandkreis Harz Anlage 9 zu Frage 27 - Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit 22 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Maßnahmen zur Prävention Land Kommune Dritte Träger Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel Präventionsunterricht an verschiedenen Schulformen, Organisationen von Ausstellungen Köthen Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Wolfen Umfangreiche Präventionsarbeit an Schulen – Vorträge, Workshops, eigene Ausstellungstafeln zum Thema häusliche Gewalt, Gestaltung einer Wanderausstellung mit Schüler_innen verschiedener Schulen, Interkultureller Sport- und Familientag, um Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und Großeltern andere Vereine vorzustellen, die mit ihren Freizeitangeboten helfen, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Interaktives Theater Eukitea „ Du bist unschlagbar“, Film „Festung“- mit anschließender Diskussion mit der Regisseurin Kirsi Liimatainen, Interaktive Ausstellung „Echt Fair!“ Zuwendungen und Spenden von Organisationen und Parteien Burgenlandkreis Weißenfels Veranstaltungen in Schulen, Verbänden, Vereinen, Polizei, Verwaltung usw., vermitteln Einblicke in unsere Arbeit, zeigen mögliche Lösungswege auf und sprechen über den Umgang mit häuslicher Gewalt und Stalking, nehmen an Podiumsdiskussionen teil und demonstrieren für ein Gewaltfreies Leben. Zeitz Unterstützung einer Selbsthilfegruppe Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmitte l Börde Wolmirstedt Vorträge bei Fachtagungen, Organisation von Ausstellungen, Gewaltschutzkurse in Schulen, Vorträge an Schulen, Universitäten, Polizei und/ oder Kitas Stadt Dessau Dessau keine Stadt Halle Halle Organisation und Ausgestaltung von Fortbildungsveranstaltungen, Workshops, Thematischen Ausstellen, Thematischen Filmen und Theaterstücken für Schüler, Studenten, Fachkräfte; Teilnahme am jährlichen Landespräventionstag Harz Ballenstedt Präventionsveranstaltungen an den Schulen Wernigerode Regelmäßigen Kontakte/ Gespräche mit Netzwerkpartnern (Polizei, Jugendamt, Sozialleistungsträger, Suchtberatung, Familienberatung etc.) sowie die Angebote an Schulen (Vorträge/ Projekte), Auslegen von Flyern und Visitenkarten in öffentlichen Einrichtungen (Jugendamt, Sozialamt, Einwohnermeldeamt, Kommunale Beschäftigungsagentur) sowie bei Polizei und Ärzten Jerichower Land Burg Fachvorträge auch als Präventionsmaßnahme; Vermittlung und Begleitung an weiterführende Institutionen (bspw. Schuldenberatung, Selbstverteidigung, Suchberatung, Trauma Ambulanzen usw.) Genthin keine Stadt Magdeburg Magdeburg Vorträge bei Fachtagungen, Organisation von Ausstellungen, Gewaltschutzkurse in Schulen, Vorträge an Schulen, Universitäten, Polizei und/ oder Kitas Mansfeld-Südharz Sangerhausen Präventionsveranstaltungen in Schulen: Projekt „Hauen ist doof“; in Kitas Projekt „Entdecken, Schauen, Fühlen“; in Frauengruppen, im Jobcenter, etc. Aschersleben Beratung und Veranstaltungen im Frauenzentrum "Melle" Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Salzlandkreis Bernburg Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Staßfurt Durchführung Gewaltschutztraining, Gesprächsrunden in Jugend-clubs, Schulen, Bildungsträgern, Kitas, Schulungen von Polizei und Jugendamt Stendal Stendal keine Wittenberg Reinsdorf Veranstaltungen zur Sensibilisierung zu Themen von häuslicher Gewalt im Sozialausschuss des Landkreises und im Netzwerk Kinderschutz Anlage 10 zu Frage 28 - Maßnahmen der Prävention; Finanzierung Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Finanzierung der Maßnahmen zur Prävention in € Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Anhalt-Bitterfeld Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. keine finanziellen Mittel Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Vergfügung stehenden Haushaltsmittel. 23 Land Kommune Träger Dritte Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel Individueller Gesprächs- bzw. Beratungsbedarf, Unterstützung und Begleitung bei Ämtern und Behörden, Kooperation mit regionalem Hilfenetz vor Ort Köthen Beratung und Begleitung je nach Wunsch und Bedarf der Klientinnen, Beaufsichtigung von Kindern bei Bedarf, Hilfe bei Antragstellungen Wolfen Beratungsangebote und Unterstützung, weiterführende und regelmäßige Hilfen um neue Lebenssituation zu stabilisieren, angeleitete Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung Weißenfels Nachsorgeberatung wird jeder Frau nach Auszug aus dem Frauenhaus angeboten, zusätzlich haben wir eine Selbsthilfegruppe vor vielen Jahren gegründet und laden regelmäßig dazu ein Zeitz Beratung und Begleitung je nach Wunsch und Bedarf der Frauen Börde Wolmirstedt Beratungen und Begleitungen, Frauen und Kinder in der Nachbetreuung können an Ausflügen und Festen des Frauenhauses weiterhin teilnehmen Stadt Dessau Dessau Beratung und Begleitung je nach Wunsch und Bedarf der Frauen Stadt Halle Halle Ambulante Einzelnachsorge nach Auszug aus dem Frauenschutzhaus (z.B.begleitende Gespräche bei Sorgerechts- und Umgangskonflikten; Gerichtsbegleitungen; Schuldenproblematik; Aufarbeitung der Gewalt-erfahrungen; Eruieren von spezifischen Fachberatungsstellen; Stalking durch Expartner; Begleitungen insbesondere von Migrantinnen zu Behörden); Stabilisierungsgruppe (Treffen ehemaliger Bewohnerinnen zur weiteren Stabilisierung von Traumafolgesymptomen) Ballenstedt Hausbesuche, Beratung im Frauenhaus oder an einem vereinbarten Orten, Begleitung zu Ämtern, Behörden, Rechtsanwälten, Ärzten, Psychologen, Gerichten usw.; 4-6 Gruppentreffen; Frauenfrühstück Wernigerode regelmäßige Hausbesuche, telefonische Kontakte, Begleitungen bei Behördengängen bzw. Unterstützung bei behördlichem Schriftverkehr und sozialpädagogischen Gespräche Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Eigenmittel Jerichower Land Burg Beratungsgespräche, Hausbesuche, Begleitung zu weiterführenden Hilfen; Treffen für ehemalige Bewohnerinnen findet im Zwei-Jahres-Rhythmus statt Genthin Beratungsgespräche, Begleitung zu weiterführenden Hilfen Stadt Magdeburg Magdeburg Beratungen und Begleitungen, Frauen und Kinder in der Nachbetreuung können an Ausflügen und Festen des Frauenhauses weiterhin teilnehmen Mansfeld-Südharz Sangerhausen Richtet sich an Frauen, denen es während der Verweildauer im FSH nicht möglich war, die Gewalterfahrungen zu verarbeiten und Ressourcen zur Stärkung der Persönlichkeit herauszuarbeiten, die in ihrer neuen Lebenssituation nützlich sind, um den schwierigen Lebensalltag frei von Ängsten und Isolation zu meistern Saalekreis Merseburg Regelmäßiger Austausch und Kontakte; Regelmäßige Veranstaltungen, wie „Sommerfest“, Kinderfest, Interkulturelle Woche; monatliches thematisches Frauen Café Aschersleben Umfangreiche Beratung und Begleitung von Frauen zu Ämtern und Behörden, zu Fachärzten, weiterführende Hilfen durch Vermittlung und Begleitung im Hilfenetzwerk Salzland Bernburg Beratung und Begleitung zu Ämtern, Rechtsanwälten, dem Gericht etc. der Klientinnen je nach Wunsch und Bedarf; Hilfe bei diversen Antrag-stellungen; 2 Selbsthilfegruppen Staßfurt Angebote für Frauen in der Nachbetreuung wie Selbstverteidigungskurse, Tanztherapie, Zumbakurse Stendal Stendal Beratung und Begleitung je nach Wunsch und Bedarf der Klientinnen, Hilfe bei Antragstellungen bei Behörden und Ämtern, Ummeldungen, Unterstützung bei weiterer Bedrohung, Vermittlung weiterführender Hilfen, Gespräche zur Bewältigung der neuen Lebenssituation Wittenberg Reinsdorf Beratungsgespräche, Begleitung zu weiterführenden Hilfen Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 11 zu Frage 29 - Nachsorgende Maßnahmen Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Harz Anhalt-Bitterfeld Burgenlandkreis Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Rahmen der für das Frauenhaus insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Nachsorgende Maßnahmen 2009 bis 2013 Zuwendungen in €