Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3701 12.12.2014 (Ausgegeben am 17.12.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Familienkonferenzen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung Kleine Anfrage - KA 6/8576 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Familienkonferenz (im Rahmen der Fragestellung auch als „Familienrat“ bezeichnet ) ist ein von dem Psychologen Dr. Thomas Gordon entwickeltes Kommunikationsmodell , das der Beilegung von innerfamiliären Konflikten, insbesondere zwischen Kindern und Eltern, dient. Es kann unter anderem im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zur Lösung von Konflikten genutzt werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt nehmen diese Aufgabe der Hilfen zur Erziehung im eigenen Wirkungskreis wahr. 1. Bei welchen Jugendämtern in Sachsen-Anhalt existieren Ausführungs- vorschriften bzw. Leitlinien im Rahmen der Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige, die explizit auf das Verfahren des sog. „Familienrates“ verweisen? In den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt gibt es nach Kenntnis der Landesregierung keine Ausführungsvorschriften bzw. Leitlinien zum sogenannten Verfahren des „Familienrates“ im Rahmen der Planung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Hilfe für junge Volljährige. 2 2. Seit wann führen diese Jugendämter das Verfahren des „Familienrates“ durch? 3. Wie oft fand dieses Verfahren Anwendung? Bitte Angabe differenziert nach Jugendämtern und von 2007 bis 2013 und als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der bearbeiteten „Fälle“ pro Jugendamt in dieser Zeit. 4. Fand in einzelnen Jugendämter Evaluationen zu durchgeführten Familien- räten statt und fand dabei der „Familienrat-Evaluationsbogen“ u. a. entwickelt von der Fachhochschule Potsdam Anwendung? Wenn ja, bitte Ergebnisse der Evaluation der Antwort auf die Kleine Anfrage anhängen. Der Landesregierung liegen zu den Fragen 2 bis 4 keine statistischen Daten vor. 5. Inwieweit nahmen Mitarbeitende der Jugendämter in Sachsen-Anhalt an entsprechenden Fort- und Weiterbildungen zur Anwendung von Familienräten teil? Im Rahmen des Fortbildungsprogramms 2011/2012 des Landesjugendamtes wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. F. Früchtel, Fachhochschule Potsdam und Wolfgang Budde, Hochschule Coburg, die Fortbildung „Family Group ConferenceCoordinator /Koordinator/Koordinatorin im Familienrat“ angeboten. Der 10-tägige Zertifikatskurs entfiel in Ermangelung von Teilnahmeinteresse. 6. Inwieweit hält das Landesjugendamt Informationen für die Landkreise und kreisfreien Städte zum Thema „Familienrat“ bereit und/oder berät diese bei der Einführung und Umsetzung dieses Verfahrens? Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des Landesjugendamtes nach dem SGB VIII werden die örtlichen Träger der Jugendhilfe anlassbezogen in ihrer Arbeit beraten. Darüber hinaus werden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe bedarfsgerecht Fortbildungsangebote vorgehalten. 7. Inwieweit hat die Landesregierung in ihren Gesprächen mit den Amtslei- ter/innen das Thema der Familienräte eingebracht? Bestehen Verabredungen o. Ä. in dieser Hinsicht? Bisher bestand kein Bedarf, das Thema zu beraten bzw. Verabredungen diesbezüglich zu treffen.