Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3704 15.12.2014 (Ausgegeben am 17.12.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Kolze (CDU) Verwaltungsvereinbarung zum gemeinsamen Frauenvollzug Kleine Anfrage - KA 6/8596 Vorbemerkung des Fragestellenden: Weibliche Strafgefangene aus Sachsen-Anhalt werden auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg seit dem Jahr 2013 zum Vollzug ihrer Freiheitsstrafe in der brandenburgischen JVA Luckau -Duben untergebracht. Die Verwaltungsvereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Hat eine der Vertragsparteien diese Verwaltungsvereinbarung bereits ge- kündigt bzw. eine Kündigung in Aussicht gestellt? Nein. 2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass das Bundesland Brandenburg die Kooperation zur Unterbringung weiblicher Gefangener langfristig nicht fortsetzen möchte? Nein. 3. Erwägt die Landesregierung im Gesamtkonzept Justizvollzugsstruktur- reform auch Überlegungen dahingehend, wie für den Fall einer Kündigung der Verwaltungsvereinbarung nach Ablauf der Vertragszeit weibliche Gefangene wieder in Sachsen-Anhalt untergebracht, behandelt und betreut werden können? 2 Im Zuge der Justizvollzugsstrukturreform und der Neuordnung der Vollzugslandschaft in Sachsen-Anhalt werden gegenwärtig keine Überlegungen dahingehend angestellt, die weiblichen Gefangenen wieder in Sachsen-Anhalt unterzubringen . Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende, eigenständige Vollzugsanstalt in angemessener Größe für die zahlenmäßig relativ kleine Gruppe von weiblichen Gefangenen in Sachsen-Anhalt war und ist weder aus Gründen der inhaltlichen Vollzugsgestaltung noch aus personeller und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll und vertretbar. Vielmehr ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg auch für diese - verhältnismäßig wenigen - weiblichen Gefangenen ein breites Behandlungs -, Ausbildungs- und Arbeitsangebot vorzuhalten. Die Kooperation mit dem Land Brandenburg hat sich bislang bewährt. Aus vollzugspraktischer und wirtschaftlicher Sicht ist dies eine optimale Lösung. Daher sieht die Landesregierung aktuell keinen Anlass für derartige hypothetische Überlegungen. Ein so umfassendes Behandlungs- und Betreuungsangebot wie dies für die weiblichen Gefangenen in Brandenburg vorgehalten wird, wäre hier nur unter Einsatz zusätzlicher Haushaltsmittel und insbesondere einem erheblichen Personalaufwuchs zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden auch Vollzugsgemeinschaften mit anderen Bundesländern eingegangen, um für vergleichsweise kleine Gefangenengruppen - wie z. B. weibliche Gefangene - angemessene Behandlungsangebote und Resozialisierungsmöglichkeiten anzubieten. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Landesregierung aus den genannten wirtschaftlichen, aber auch aus behandlungs - und resozialisierungsorientierten Gründen nicht, die weiblichen Gefangenen wieder in Sachsen-Anhalt unterzubringen. Deshalb wird von weiteren Erhebungen abgesehen.