Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3708 18.12.2014 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.12.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Neueinstellungen von Lehrkräften Kleine Anfrage - KA 6/8568 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 ausgeschrieben? Sollten die Zahlen von den im Personalentwicklungskonzept angegebenen Daten abweichen, begründen Sie bitte die Abweichung. Bitte geben Sie die Gesamtzahlen für das Land nach Jahresscheiben und Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) an und gliedern Sie in einem zweiten Teil die Antwort nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten; geben Sie auch diese Daten nach den genannten Jahresscheiben an. Aufgrund von Mehrfachausschreibungen differiert die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen zur Anzahl der Stellenbesetzungen. Wegen fehlender Bewerberinnen und Bewerber in bestimmten Fächern und Fachrichtungen oder Regionen konnten einige Stellen nicht im ersten Anlauf besetzt werden. Im Wege von Nachausschreibungen können Fächer, Fachrichtungen oder Regionen variieren, um die zur Verfügung stehenden Neueinstellungsoptionen vollständig auszuschöpfen. Die Nachausschreibungen erfolgten noch in dem jeweiligen Jahr des Neueinstellungskorridors. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens kam es in einigen Fällen erst zu Beginn des darauffolgenden Jahres zur Einstellung. 2 Im Jahr 2011 standen insgesamt 265 Neueinstellungsoptionen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zur Verfügung. Diese Anzahl setzt sich zusammen aus 170 Stellen des Personalentwicklungskonzeptes (PEK), 38 Einstellungsoptionen aus dem Teilzeit-TV Schulen LSA, die im Jahr 2010 noch nicht besetzt werden konnten, und weiteren 57 Einstellungsoptionen aus dem Teilzeit-TV Schulen LSA aus dem Jahr 2011. Insgesamt gab es im Jahr 2011 sechs Ausschreibungsverfahren. Es wurden 265 Einstellungen vorgenommen. Die Anzahl der Ausschreibungen gliedert sich wie folgt auf die Schulformen auf: Schulform Anzahl der Aus-schreibungen 2011 Grundschule 80 Sekundarschule 66 Gesamtschule 6 Gymnasium 83 Förderschule 87 Schule des Zweiten Bildungsweges 1 Berufsbildende Schule 36 gesamt: 359 Im Jahr 2012 standen insgesamt 170 Neueinstellungsoptionen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen entsprechend den Vorgaben des PEK zur Verfügung. Im Jahr 2012 gab es zwei Ausschreibungsverfahren. Es wurden 164 Einstellungen vorgenommen. Die Differenz von sechs Stellen ergibt sich aus den nachfolgend genannten Gründen: Mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen (MF) wurden sechs Stellen aus dem Neueinstellungskorridor 2012 in das Jahr 2013 übertragen. Davon wurden drei Einstellungsoptionen für unbefristete Neueinstellungen mit Zustimmung des MF in den Jahren 2012 und 2013 zur Budgetbildung für befristete Neueinstellungen monetisiert. Eine Einstellungsoption für unbefristete Neueinstellungen im Jahr 2012 wurde für die Einstellung einer Beschäftigten in der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken im Landesverwaltungsamt zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung erfolgte noch im Jahr 2012, der Arbeitsvertrag wurde aufgrund bestehender Kündigungsfristen zu Beginn des Jahres 2013 geschlossen. Zwei Einstellungsoptionen für unbefristete Neueinstellungen konnten trotz Stellenausschreibungen im Jahr 2012 erst Anfang 2013 genutzt werden. Die Anzahl der Ausschreibungen gliedert sich wie folgt auf die Schulformen auf: Schulform Anzahl der Aus-schreibungen 2012 Grundschule 42 Sekundarschule 35 Gesamtschule 2 3 Gymnasium 43 Förderschule 19 Schule des Zweiten Bildungsweges 0 Berufsbildende Schule 54 gesamt: 195 Im Jahr 2013 standen insgesamt 340 Neueinstellungsoptionen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zur Verfügung. Diese Anzahl setzt sich zusammen aus 220 Stellen des PEK und weiteren 120 Einstellungsoptionen gemäß Kabinettsbeschluss vom 16.05.2013. Weiterhin kommen die aus dem Jahr 2012 übertragenen sechs Stellen hinzu. Im Jahr 2013 gab es insgesamt vier Ausschreibungsverfahren. Es wurden 327 Stellen im Schulbereich und eine Stelle in der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken im Landesverwaltungsamt besetzt. Die Differenz von 18 Stellen wird wie folgt begründet : Das MF hat der Übertragung von 18 Stellen aus dem Neueinstellungskorridor 2013 in das Jahr 2014 für den Schulbereich zugestimmt. Diese übertragenen 18 Stellen setzen sich wie folgt zusammen. Drei Einstellungsoptionen für unbefristete Neueinstellungen wurden mit Zustimmung des MF in den Jahren 2012 und 2013 zur Budgetbildung für befristete Neueinstellungen monetisiert. Die drei Neueinstellungsoptionen für unbefristete Neueinstellungen durften aus diesem Grund bis zum 31.12.2013 nicht in Anspruch genommen werden. Die Budgetbildung wurde auch für 2014 fortgeschrieben. 15 Einstellungsoptionen für unbefristete Neueinstellungen konnten trotz Stellenausschreibungen im Jahr 2013 erst Anfang 2014 realisiert werden. Die Anzahl der Ausschreibungen gliedert sich wie folgt auf die Schulformen auf: Schulform Anzahl der Aus-schreibungen 2013 Grundschule 76 Sekundarschule 96 Gesamtschule 4 Gymnasium 112 Förderschule 46 Schule des Zweiten Bildungsweges 0 Berufsbildende Schule 61 gesamt: 395 Zur Gliederung der Ausschreibungen nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wird auf die Anlage 1 verwiesen. Im Jahr 2012 wurden drei und im Jahr 2013 zehn Stellen ohne Landkreisbezug ausgeschrieben. 4 Frage 2: Wie viele der in den Jahren 2011, 2012 und 2013 ausgeschriebenen Stellen wurden besetzt? Bitte geben Sie die Gesamtzahlen für das Land nach Jahresscheiben und Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 SchulG LSA an und gliedern Sie in einem zweiten Teil die Antwort nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten; geben Sie auch diese Daten nach den genannten Jahresscheiben an und weisen Sie alle Personalzahlen darüber hinaus nach weiblichen und männlichen Bediensteten getrennt aus. Die Beantwortung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Zu den Abweichungen zwischen der Anzahl der Ausschreibungen und der Anzahl der Stellenbesetzungen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Für die Schulform Gemeinschaftsschule erfolgten Ausschreibungen erstmals im Jahr 2014 für das Schuljahr 2014/2015. Frage 3: a) Wie viele der in den Jahren 2011, 2012 und 2013 neu besetzten Stellen wurden mit Vollzeitkräften, wie viele mit Teilzeitkräften besetzt? Bitte geben Sie die Gesamtzahlen für das Land nach Jahresscheiben und Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 SchulG LSA an und gliedern Sie in einem zweiten Teil die Antwort nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten; geben Sie auch diese Daten nach den genannten Jahresscheiben an und weisen Sie alle Personalzahlen darüber hinaus nach weiblichen und männlichen Bediensteten getrennt aus. b) Wie hoch war das verfügbare Arbeitsvermögen der neueingestellten Lehrkräfte im Jahr ihrer Einstellung in VZLE? Bitte geben Sie die Gesamtzahlen für das Land nach Jahresscheiben und Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 SchulG LSA an und gliedern Sie in einem zweiten Teil die Antwort nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten; geben Sie auch diese Daten nach den genannten Jahresscheiben an. c) Welches sind die wichtigsten Gründe, warum Bedienstete bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Teilzeitvertrag schließen? Sollten dabei Unterschiede zwischen den Geschlechtern oder regionale Besonderheiten bestehen, erläutern Sie bitte auch diese Spezifika. Die Beantwortung der Frage 3 a) und b) ist der Anlage 2 zu entnehmen. Mit Blick darauf, dass der Lehrerberuf von einer überwiegenden Anzahl von Frauen ausgeübt wird, besteht auch in dieser Personengruppe ein größeres Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung, um in der Regel die Betreuung minderjähriger Kinder abzusichern . Teilzeitbeschäftigung wird in diesen Fällen gemäß § 11 Abs. 1 TV-L bzw. § 65 Abs. 1 Landesbeamtengesetz - LBG LSA gewährt. 5 Frage 4: a) Wie viele Bewerbungen gingen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 auf die ausgeschriebenen Stellen ein? Bitte geben Sie die Gesamtzahlen für das Land nach Jahresscheiben und Schulformen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 SchulG LSA an und gliedern Sie in einem zweiten Teil die Antwort nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten; geben Sie auch diese Daten nach den genannten Jahresscheiben an und weisen Sie alle Personalzahlen darüber hinaus nach Bewerberinnen und Bewerbern getrennt aus. b) Lassen sich bei der Analyse dieser Zahlen regionale Unterschiede feststellen ? Wenn ja, charakterisieren Sie diese Unterschiede. Vom Landesschulamt wird ausschließlich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber erfasst. Da sich diese oft auf mehrere Stellen bewerben, ist die Anzahl der Bewerbungen um ein vielfaches höher. Bewerberinnen und Bewerber für die Schulformen Gesamtschule und Schulen des Zweiten Bildungsweges werden in der Rubrik Gymnasien erfasst. Eine weitere Untergliederung der Erfassung nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie nach dem Geschlecht erfolgt nicht. Im Nachgang ist dies nicht möglich, da hierfür keine Unterlagen im Landesschulamt aufbewahrt werden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Einstellungsverfahrens bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an die nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber zurückgesandt, anderenfalls werden die Unterlagen drei Monate nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Datenschutzes vernichtet. Die für das Auswahlverfahren geführten Dateien werden ebenfalls aus Gründen des Datenschutzes nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Beantwortung der Frage 4 a) ist der Anlage 3 zu entnehmen. Gleichwohl lassen sich regionale Unterschiede feststellen. Die regionalen Unterschiede ergeben sich regelmäßig aus der persönlichen Situation der Lehrkräfte. Die Bewerbungen konzentrieren sich insbesondere auf die Region Halle. Rücksprachen mit den Bewerberinnen und Bewerbern ergaben, dass sie sich in der Zeit der Ausbildung (Studium in Halle bzw. Leipzig) sowohl familiär als auch räumlich festgelegt haben . Die Bereitschaft zur territorialen Flexibilität ist in der Regel nicht ausgeprägt. Außerdem finden Stellenangebote in der Landeshauptstadt Magdeburg mit ihren wirtschaftlichen und kulturellen Möglichkeiten sowie ihrer Verkehrsanbindung entsprechendes Interesse. Mit zunehmender Entfernung von den Ballungsräumen in die ländlichen Regionen des Landes hinein gestaltet sich die Stellenbesetzung, z. B. im Landkreis Wittenberg (Jessen, Annaburg) oder im Landkreis Börde (Weferlingen), schwieriger. Daher wird es in den nächsten Jahren umso mehr darauf ankommen, dass sich diese Regionen attraktiv präsentieren und Anreize schaffen, die jungen Lehrkräften die Entscheidung erleichtern, eine Beschäftigung im ländlichen Raum anzunehmen.