Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3709 18.12.2014 (Ausgegeben am 18.12.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Elternzeit für Männer in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8569 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die „Volksstimme“ berichtete unter dem 15. Oktober 2014, dass in Sachsen-Anhalt nur etwa jeder fünfte Mann (22,5 Prozent), der im Jahr 2012 Vater geworden ist, seinen Anspruch auf Elterngeld wahrgenommen hat. Damit liegt Sachsen-Anhalt im bundesweiten Durchschnitt, welcher bei 29,3 Prozent liegt, auf einem der hinteren Plätze. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Inanspruchnahme von Elternzeit für Männer im Rahmen der Beantragung von Elterngeld wird statistisch nicht erfasst. Insofern können nur Angaben zur Beantragung von Elterngeld durch Väter nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - gemacht werden. Die Zahlen beziehen sich entsprechend den Vorgaben zur Bundesstatistik auf beendete Leistungsbezüge für Kinder, die in den jeweiligen Jahren geboren worden sind. Da die Bundesstatistik für Kinder, die ab dem Jahr 2013 geboren worden sind, nach anderen Kriterien geführt wird, können nur Leistungsbezüge für Kinder aufgeführt werden, die bis Ende 2012 geboren worden sind. 1. Sind der Landesregierung Gründe bekannt beziehungsweise ersichtlich, wieso in Sachsen-Anhalt nur rund ein Fünftel der Männer die Möglichkeit der Elternzeit in Anspruch nimmt? Zu den Motiven für die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter liegen der Landesregierung keine belastbaren Erhebungen vor, ebenso wenig dazu, warum Väter von der Möglichkeit der Elternteilzeit keinen Gebrauch machen. 2 2. Wie lange verweilen Väter durchschnittlich - in Sachsen-Anhalt und bun- desweit - in Elternteilzeit? Bitte in Jahresscheiben darstellen. 3. Wie entwickelte sich die Zahl der Väter in Elternzeit im Land Sachsen- Anhalt? Der Zahlungszeitraum zum Bezug von Elterngeld in Sachsen-Anhalt und die Entwicklung der Inanspruchnahme durch Väter stellen sich wie folgt dar (s. auch Vorbemerkung der Landesregierung): Anzahl Zahl der Väter Monate 2011 2012 1 1 1 2 2329 2657 3 123 149 4 119 117 5 78 61 6 98 100 7 83 76 8 50 39 9 32 32 10 59 43 11 57 49 12 316 274 13 0 1 14 2 3 Anhand der gemeldeten Leistungsbezüge von Elterngeld ergibt sich folgender prozentualer Anteil Väter: Jahr Sachsen-Anhalt (Bundesdurchschnitt) 2009 15,9 % (18,6 %) 2010 16,5 % (20,0 %) 2011 17,3 % (20,8 %) 2012 18,6 % (22,4 %) (Quelle: Statistisches Bundesamt) 4. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung geeignet, um den Anteil der in Elternzeit befindlichen Väter künftig im Land Sachsen-Anhalt zu erhöhen? Die bereits zunehmende Anzahl der Väter in Elternzeit (s. Antwort zu Fragen Nr. 2 und Nr. 3) zeigt die steigende Bereitschaft der Väter, frühzeitig ihre Erziehungs - und Betreuungsfunktion wahrzunehmen. Wesentliche Entscheidungskriterien dafür werden vermutlich die wirtschaftliche Situation der Familie und die Kompensation finanzieller Nachteile sein. Das ab dem 1. Juli 2015 neue System im BEEG (“Elterngeld Plus“) wird mehr Flexibilität bieten und voraussichtlich eine Steigerung der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter erwarten lassen.