Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3715 19.12.2014 (Ausgegeben am 19.12.2014) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) (Teil-)Widerruf einer nichtinvestiven Zuweisung für die Gemeinde Hohe Börde Kleine Anfrage - KA 6/8590 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit Runderlass vom 1. August 2007 legte das Ministerium des Innern die Einzelheiten fest, die für die Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform gelten sollten. Das Ministerium der Finanzen widerrief mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 zum Teil den Bewilligungsbescheid für die Einheitsgemeinde Hohe Börde (vom 11. Oktober 2011) in Höhe von 1.003.808 Euro. Dort verblieb zunächst eine nichtinvestive Zuweisung in Höhe von 549.743 Euro. Im Streit um die Rückforderung ist die Gemeinde Hohe Börde vor das Magdeburger Verwaltungsgericht gezogen. Nach einer Verhandlung soll das Land erklärt haben, den entsprechenden (Teil-)Widerruf aufheben zu wollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Der Gemeinde Hohe Börde wurde mit Bescheid vom 11. Oktober 2011 eine nichtinvestive Zuweisung für den freiwilligen Zusammenschluss im Rahmen der Gemeindegebietsreform in Höhe von 1.553.551 Euro bewilligt. Die Zuweisung diente dem 90-prozentigen Ausgleich der von den Gemeinden Wellen, Eichenbarleben, Ochtmersleben , Ackendorf, Schackensleben und Nordgermersleben bis 2009 aufgelaufenen und in die neue Einheit eingebrachten Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte. 2 Aufgrund eines Presseartikels der Haldensleber Volksstimme vom 1. Februar 2012 wurde bekannt, dass die Gemeinde Hohe Börde von diesen bewilligten nichtinvestiven Mitteln rd. 1,0 Mio. Euro für Investitionen in den Straßenbau, in die Energieeffizienz und für weitere Verbesserungen der Infrastruktur in der Gemeinde verausgaben möchte. Da dies nicht der Zweckbestimmung der nichtinvestiven Zuweisung entspricht, wurde gegenüber der Gemeinde Hohe Börde der (Teil-)Widerruf der bewilligten nichtinvestiven Zuweisung erklärt. Dagegen reichte die Gemeinde Hohe Börde Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein. Aufgrund der deutlichen Haltung des Gerichts in der mündlichen Verhandlung wurde der (Teil-)Widerrufsbescheid vom 24. Oktober 2012 aufgehoben. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Hat das Land gegenüber der Gemeinde Höhe Börde den (Teil-)Widerruf vom 24. Oktober 2012 rechtswirksam wieder aufgehoben? Wenn nein, bis wann soll dies spätestens erfolgen? Ja, der (Teil-)Widerruf wurde bereits wirksam wieder aufgehoben. 2. Wurde der Restbetrag in Höhe von 1.003.808 Euro bereits an die Gemeinde Hohe Börde ausgezahlt? Wenn nein, bis wann soll dies spätestens erfolgen ? Ja, der Restbetrag in Höhe von 1.003.808 Euro wurde bereits an die Gemeinde Hohe Börde ausgezahlt. 3. Gegenüber welchen Gemeinden und Städten widerrief das Ministerium der Finanzen in jeweils welcher Höhe zu Teilen oder in Gänze Bewilligungsbescheide für Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform? Ausschließlich gegenüber der Gemeinde Hohe Börde (Landkreis Börde) wurde der Bewilligungsbescheid für die nichtinvestiven Zuweisungen teilweise (in Höhe von 1.003.808 Euro) widerrufen. 4. In welchen Fällen der unter Ziffer 3 erfragten Gemeinden und Städte wurden seitens des Landes in jeweils welcher Höhe erlassene (Teil-)Widerrufsbescheide wieder aufgehoben? Ausschließlich gegenüber der Gemeinde Hohe Börde (Landkreis Börde) wurde der (Teil-) Widerrufsbescheid in Höhe von 1.003.808 Euro widerrufen.