Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3732 08.01.2015 (Ausgegeben am 12.01.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Einnahmen aus dem Verkauf von Monte Bellini Kleine Anfrage - KA 6/8607 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der 14-jährige Hengst Monte Bellini ist in Fachkreisen als herausragender Deckhengst und international erfolgreiches Springpferd bekannt. Bevor Monte Bellini an den Springreiter Ludger Beerbaum verkauft wurde, war er Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt bzw. des Landgestüts Prussendorf. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Wie hoch waren die erzielten und gebuchten Einnahmen im Landeshaushalt bzw. im Wirtschaftsplan des Landgestüts, die durch den Verkauf des Hengstes Monte Bellini erzielt worden sind? Mit Kaufvertrag vom 29. Mai 2013 veräußerte das Land Sachsen-Anhalt an die Ludger Beerbaum Stables GmbH das Spring- und Zuchtpferd „Monte Bellini“ zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,0 Millionen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis sollte in zwei Raten zu je 500.000 Euro gezahlt werden. Die erste Rate war am 1. Juli 2013 fällig und wurde fristgerecht beglichen. Die Zahlung der zweiten Rate stand unter dem vertraglichen Vorbehalt, dass das Pferd uneingeschränkt sportlich als Springpferd in der Turnierklasse (5*) einsetzbar ist. Im Ergebnis tierärztlicher Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine uneingeschränkte Sporttauglichkeit für die Turnierklasse (5*) nicht gegeben ist. Die zweite Rate wurde deshalb nicht bezahlt. Die erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von Monte Bellini belaufen sich somit auf 500.000,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.