Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3739 12.01.2015 (Ausgegeben am 13.01.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Umbau des Heinrichsberger Dorfgemeinschaftshauses Kleine Anfrage - KA 6/8599 Vorbemerkung des Fragestellenden: Unter der Überschrift „Hinterlässt Bürgerentscheid eine Bauruine?“ informierte die Volksstimme vor kurzem, dass im April 2014 der Gemeinderat von LoitscheHeinrichsberg den Umbau des alten Gutshauses in Heinrichsberg zu einem Dorfgemeinschaftshaus beschlossen hat. Dafür sollen, so der Zeitungsbericht, Gesamtkosten in Höhe von rund 1,64 Millionen € vorgesehen sein. Ferner informiert der Zeitungsbericht darüber, dass für das Bauvorhaben Fördermittel beantragt und aus dem Leader-Programm der Europäischen Union in Höhe von 350.000 € genehmigt wurden . Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sehen dagegen in den veranschlagten Kosten Steuerverschwendung. Nach Beschlussfassung über die Zulässigkeit am 15. September 2014 findet am 30. November ein Bürgerentscheid statt, bei dem entschieden werden soll, ob die Kosten für den Umbau auf 800.000 € begrenzt werden sollen. Bis zum Tag des Bürgerentscheides sind die Arbeiten am künftigen Heinrichsberger Dorfgemeinschaftshaus fortgeschritten. Bisher sollen, so die Volksstimme, bereits rund 645.000 € ausgegeben beziehungsweise vertraglich gebunden sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde die Unterschriftssammlung und Begründung des Bürgerbe- gehrens eingereicht? Wurde die Frist von maximal sechs Wochen zur Feststellung der Zulässigkeit durch den Gemeinderat eingehalten? 2 Die Unterschriftensammlung und die Begründung des Bürgerbegehrens wurden am 21. August 2014 eingereicht. Der Gemeinderat der Gemeinde LoitscheHeinrichsberg hat auf seiner Sitzung am 15. September 2014 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Die Frist gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA wurde eingehalten. 2. Wann erfolgten die Ausschreibung von Aufträgen und die Auftragsertei- lung seitens der Verwaltung? Die Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg hat den Umbau/die Umnutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes bzw. der ehemaligen Kita in Heinrichsberg zum Dorfgemeinschaftshaus langfristigen Planungen unterzogen. Auf der Grundlage einer Vielzahl von Gemeinderatsbeschlüssen wurden nachfolgend aufgeführte Aufträge ausgelöst: • Planungen Raumprogramm 14.12.2009 • Planungen Brandschutzkonzept 14.02.2012 • Planungen Technische Gebäudeausrüstung 01.10.2012 • Planungen Objektplanung 11.12.2012 • Nebenkosten Baugenehmigung 05.02.2013 • Vermessungsarbeiten Lageplan Bauantrag 12.02.2013 • Planungen Außenanlagen 20.03.2013 • Hausanschluss Erdgas 05.09.2013 • Planungen Tragwerk 27.03.2014 • Freilegung Grundstück (Abriss ehemaliger Konsum / Jugendclub) 23.05.2014 • Wärmeschutznachweis 03.06.2014 • Los 1 Abbruch / Entrümpelung Dorfgemeinschaftshaus 14.08.2014 • Los 2 Erweiterung Rohbau 14.08.2014 3. Wurde dem Grundsatz des § 26 Absatz 6 Satz 4 des Kommunalverfas- sungsgesetzes entsprochen, dass nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen und dem Begehren entgegenstehende Vollzugshandlungen nicht vorgenommen werden dürfen? Nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurden gemäß § 26 Abs. 6 Satz 4 KVG LSA keine Aufträge mehr ausgelöst. 4. Welche rechtlichen Verpflichtungen der Kommune bestanden, bereits vor dem Zeitpunkt des Bürgerentscheids Ausgaben von 645.000 € zu veranlassen ? Die rechtlichen Verpflichtungen ergaben sich aus den Gemeinderatsbeschlüssen sowie aus der Maßgabe des Fördermittelgebers, wonach innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides (26. Juni 2014) mit der Maßnahme zu beginnen war. Die Haushaltssatzung wurde am 20. Januar 2014 beschlossen und durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde beim Landkreis Börde mit Schreiben vom 6. März 2014 genehmigt. Die in Rede 3 stehende Maßnahme ist im Haushaltsplan der Gemeinde eingestellt und hatte einen Sperrvermerk bis zu dem Zeitpunkt des Eingangs des Fördermittelbescheides . 5. Entspricht die oben beschriebene Investition dem in § 98 Absatz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes verankerten Grundsatz, dass die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde sparsam und wirtschaftlich zu führen ist? Aufgrund ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit besitzt die Gemeinde LoitscheHeinrichsberg bei der Anwendung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einen ihr zustehenden Entscheidungsspielraum. Sie hat die Investitionsmaßnahme in Höhe von 1,3 Millionen € in den Haushalt für das Jahr 2014 eingestellt. Die Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg verfügt über einen ausgeglichenen Haushalt; die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist gewährleistet . Insoweit entspricht die Investition dem § 98 Abs. 2 KVG LSA. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Letztverantwortung für die Gesamtfinanzierbarkeit einer geplanten Investitionsmaßnahme bei der Fachförderstelle liegt. Diese hat letztlich zu beurteilen, ob die wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer förderfähigen Maßnahme vorliegt, nämlich die dauernde Leistungsfähigkeit der antragstellenden oder finanziell beteiligten Kommune. 6. Wer genehmigte zu welchem Zeitpunkt die Fördermittel aus dem LeaderProgramm der Europäischen Union und welche Antragsunterlagen wurden der Genehmigung zugrunde gelegt? Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte), Außenstelle Wanzleben, bewilligte mit Bescheid vom 19. Juni 2014 auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt vom 30. April 2008 (MBl. LSA S. 354), zuletzt geändert durch RdErl. des MLU vom 21. Oktober 2013 (MBL. LSA S. 713), eine Zuwendung für den Umbau des ehemaligen Verwaltungsgebäudes bzw. der ehemaligen Kindertagesstätte zum Dorfgemeinschaftshaus in Heinrichsberg. Die Förderung erfolgte unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die Fertigstellung und Funktionalität bis zum 31. Dezember 2016 nicht angezeigt wird. Die in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführten Unterlagen waren die Grundlage der Bewilligung. 7. Waren die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und das Nutzungskonzept des Dorfgemeinschaftshauses Bestandteil der Antragsunterlagen? Ein Nutzungskonzept des Gebäudes mit Außenanlagen ist Bestandteil der Antragsunterlagen . Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Form der Folgekosteneinsparung an Strom- und Heizkosten liegt der Bewilligungsbehörde vor. 4 8. Auf der Grundlage welcher Kriterien erfolgte die Genehmigung der För- dermittel aus dem Leader-Programm der Europäischen Union? Leader ist in der EU-Förderperiode 2007 - 2013 kein eigenständiges Förderprogramm , sondern wurde als vierter Schwerpunkt der Verordnung des Rates Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vom 20. September 2005 (ABl. L 277 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments Nr. 1310/2013 (ABl. L 347 S. 865), von der EU zu einer Methode erhoben. Die Umsetzung der in den Gebieten erstellten lokalen Entwicklungsstrategien erfolgt über die jeweiligen Fördermaßnahmen, zum Beispiel der Dorferneuerung und -entwicklung. Den lokalen Aktionsgruppen wird im Rahmen des Bottom-up Ansatzes eine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Ausarbeitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie eingeräumt. Die Vorgehensweise gemäß Vorgabe des Landes wurde eingehalten: - Auswahl der Vorhaben durch die Lokale Aktionsgruppe Colbitz-Letzlinger- Heide (LAG CLH), Beschluss der Mitgliederversammlung der Prioritätenliste 2013 vom 21. November 2012, Stellungnahme Leadermanagement der LAG CLH zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Maßnahmebündel 4 - Dorfgemeinschaftshaus - Rastplatz am Elberadweg setzt Strategie um, Verbesserung Lebensqualität, Haltefaktor, Nutzung kultureller und touristischer Angebote für überregionalem Radweg und alternativen Wegstrecken, Dorfgemeinschaftshaus als infrastrukturelle Maßnahme, - Bestätigung durch Landesverwaltungsamt zur Durchführung der lokalen Entwicklungsstrategien, Projektauswahlverfahren der LAG CLH - Umsetzung im Antrags- und Bewilligungsverfahren vom 30. November 2012, - Stellungnahme Regionalmanagement des Landkreises Börde für die „Her- stellung eines Rastplatzes am Elberadweg - Dorfgemeinschaftshaus im OT Heinrichsberg“ Umsetzung des Leitprojektes Nr. 17 „Leader-Themen der lokalen Aktionsgruppen der ILE-Region Magdeburg“, - Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes - Leitprojek- tes Nr. 6 „Ausbau der kommunalen Infrastruktur und Förderung privater Investitionen an den überregionalen Radwanderwegen sowie Anbindung an die touristischen Angebote in der Umgebung“ Das Vorhaben wurde im Rahmen des Finanziellen Orientierungsrahmens der LAG CLH und nach den Maßgaben der EU gemäß der vorgenannten ELERVerordnung und des Landes bewilligt. 5 9. Welche Wirkungen wären mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid ver- bunden? Wären die Zurücknahme der Fördermittelzusage, weil der Zuwendungszweck nicht erreicht werden kann, und möglicherweise Ersatzansprüche bereits beauftragter Firmen gegeben? Sofern der Bürgerentscheid erfolgreich gewesen wäre, hätte nach Auskunft des ALFF Mitte vom 25. August 2014 die Zuwendung widerrufen werden müssen. Im Annahmefall hätten die bis dahin vorliegenden Planungen in ihrem Umfang nicht umgesetzt werden können; eine Überarbeitung der Planungen wäre notwendig geworden. Daraus resultierend hätte dies auch Auswirkungen auf die Baugenehmigung gehabt, da beispielsweise die Flucht- und Rettungswege nicht wie geplant hätten ausgeführt werden können. Ob und inwieweit es möglicherweise tatsächlich Ersatzansprüche seitens der bereits beauftragten Firmen gegeben hätte, kann insbesondere ohne nähere Kenntnis der insoweit getroffenen vertraglichen Vereinbarungen nicht beurteilt werden. 6 Anlage Inhaltsverzeichnis: Antragsteller: Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg Betr. Nr. 158833600007 VBG Elbe-Heide Magdeburger Straße 40 39326 Rogätz Antrag vom : 18.02.2013 Aktenzeichen: 322113000241 Maßnahme: „ DGH Heinrichsberg “ Datum Ein-u. Aus- gang Bezeichnung Blatt 01.03.2014 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung v. 18.02.2013 1 -Anlage Erklärung Einhaltung gesetzl. Vorschriften v. 18.02.2013 8 -Checkliste des LVwA v. 30.11.2012 10 -Stellungnahme Leadermanagement v. 04.02.2013 11 -Niederschrift 16.Mitgliederversammlung der LAG CLH am 21.11.2012 12 -Auszug Finanzhaushalt v. 07.02.2013 32 -Antrag VZM v.27.02.2013 33 -Kostenzusammenstellung Stand 22.11.2012 34 -Ingenieurvertrag techn. Ausrüstung v. 01.10.2012 35 -Gemeinderatsbeschluss Vergabe Ing. Leistungen techn. Ausrüstung v. 10.09.2012 38 -Gemeinderatsbeschluss Vergabe Ing.Leistungen Planung v. 03.12.2012 39 -Eingangsbestätigung Antrag Baugenehmigung Landkreis v.18.02.2013 40 -Planungsskizzen, Bilder 42 19.03.2013 Eingangsbestätigung ALFF 54 Kopie Projektbewertungsbogen 55 21.03.2013 Prüfung Kommunalaufsichtsbehörde v. 19.03.2013 56 03.04.2013 ILE-Stellungnahme v. 26.03.2013 57 09.04.2013 Demografiebogen, Kostenschätzung Rastplatz Stand 05.04.2013 58 19.04.2013 Belegungsplan 64 20.09.2013 Baugenehmigung v.18.08.2013 66 18.11.2013 Bestätigung Haushaltsplan 2013 v.09.04.2013, Demografiebogen v. 27.03.2013 78 7 29.01.2014 Inaugenscheinnahme- Prüfprotokoll 86 29.01.2014 Baubeschreibung u. Kostenberechnung Stand 28.01.2014 87 12.02.2014 Baubeschreibung u. Kostenberechnung Stand 11.02.2014 92 27.02.2014 Auszug Haushaltsplan 2014 104 17.03.2014 Ablaufplan 106 25.03.2014 Aktualisierter Lageplan Außenanlagen 108 Auswahlkriterien v. 07.05.2014 112 Prüfprotokoll Umwelt v. 07.05.2014 113 Korrektur Prioritätenliste Stand 31.03.2014 114 Aktenvermerk Antragsprüfung v.07.05.2014 115 Prüfung Zuverlässigkeit v. 20.05.2014 116 11.06.2014 Verteilung Rest-FOR mit Stand 25.04.2014 117 18.06.2014 Genehmigung Haushalt 2014, Vergabe Planungsleistungen 118 25.06.2014 Zuwendungsbescheid v. 19.06.2014 140