Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3748 14.01.2015 (Ausgegeben am 14.01.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anträge für Mittel aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ Kleine Anfrage - KA 6/8618 Vorbemerkung des Fragestellenden: Förderungen im Rahmen des Fonds „Aufbauhilfe“ können auch dazu genutzt werden , durch Hochwasser geschädigte Häuser an anderer Stelle neu zu errichten (Ersatzvorhaben ). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viele Anträge auf Bewilligung von Fördergeldern zur Reparatur von Wohnhäusern aus dem Fonds „Aufbauhilfe" liegen bis heute vor? Wie viele dieser Anträge sind bis heute bewilligt worden? Von den 3.385 vorliegenden Anträgen zum Stichtag 15. Dezember 2014 wurden 2.476 Anträge bewilligt. Das entspricht einer Quote von 74 %. 2. In welcher Spanne (€) liegen die Anträge jeweils? Bitte geeignete Klassen der Spannen mit Häufigkeit angeben. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zum Grad des Schadens an Wohngebäuden vor? Wenn ja, bitte ebenfalls in Klassen (etwa 20-Prozent-Schritten) und jeweiliger Häufigkeit oder Anzahl angeben. Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben vor, die die Beantwortung der Frage 2 ermöglichen. 2 3. Für wie viele Wohnhäuser wurden Anträge auf Ersatzneubau in hochwas- sergeschützten Bereichen gestellt und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Falls Anträge nicht bewilligt wurden, bitte begründen. Angaben zu Anträgen auf Ersatzneubau in hochwassergeschützten Bereichen liegen der Landesregierung nicht vor. Es wurden 66 Anträge auf Ersatzneubau für durch hochwassergeschädigte Wohngebäude zum Stichtag 15. Dezember 2014 gestellt. Davon wurden 39 Anträge bewilligt. Es wurden von den Antragstellern 3 Anträge zurückgezogen. In Bearbeitung befinden sich noch 21 Anträge. Abgelehnt wurden 3 Anträge mit der Begründung, dass die Versicherungen den Schaden vollständig reguliert haben.