Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3751 15.01.2015 (Ausgegeben am 15.01.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Aktivitäten der Partei „Der Dritte Weg“ in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8621 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Medienberichten erfolgte am 30. November 2014 „bei Merseburg die Vorstellung der neonazistischen Partei „Der III. Weg“ durch Matthias Fischer“. (Vgl.: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/neonazistische-expansionsbem%C3%BChungen -sachsen-anhalt) Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSOLT ). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheim- 2 haltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins und zwei würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über dieses Treffen? 2. Wo genau fand das Treffen statt und wie viele Personen aus welchen Ortschaften haben daran teilgenommen? Welche Informationen über Aktivitäten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen innerhalb der rechten bzw. neonazistischen Szene in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung ist eine Veranstaltung bekannt, bei der ein im Land Brandenburg wohnhaftes Mitglied der Partei „DER DRITTE WEG (Auch als „Der III. Weg“ bezeichnet.) mit dem Namen Matthias Fischer zum Aufbau und zu den Strukturen der Partei „DER DRITTE WEG“ vortrug. Zur überwiegenden Anzahl der der Landesregierung bekannten Veranstal- tungsteilnehmer liegen Erkenntnisse zu deren Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen wie Kameradschaftsabende und Demonstrationen vor. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Liegen der Landesregierung Informationen über weitere Aktivitäten von Mitgliedern der Partei „Der Dritte Weg“ in Sachsen-Anhalt vor? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3 4. Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten der Partei „Der Dritte Weg“ und insbesondere das Auftreten des vorbestraften Neonazis Matthias Fischer? Zur Partei „DER DRITTE WEG“ liegen tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) vor. Ideologisch vertritt die Partei einen strikten neonazistischen Rechtsextremismus . Gemäß des auf ihrer Internetseite veröffentlichten Zehn-Punkte-Programms zielt sie offenbar auf die Schaffung einer Volkswirtschaft und einer vom Rassegedanken geprägten ethnisch homogenen Volksgemeinschaft ab. In der Agitation der Partei spielen die Themen „Asyl“ und „Überfremdung“ eine große Rolle. Ergänzend weist die Landesregierung auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. Juni 2014 (BT-Drs. 18/1937) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/1731) hin, in der unter anderem folgende Einschätzung enthalten ist: „Führungsaktivisten der Partei (Gemeint ist: „DER DRITTE WEG“) sind seit Jahren fest im rechtsextremistischen Spektrum verankert. Das Parteiprogramm lehnt sich begrifflich zum Teil an Vertreter des „linken“ nationalsozialistischen Parteiflügels der NSDAP an und propagiert ein völkisch-antipluralistisches Menschen- und Gesellschaftsbild. „Der III. Weg“ agitiert antisemitisch, ausländerfeindlich und revisionistisch.“ Der Satzung der Partei “DER DRITTE WEG“ vom 30. September 2013 kann die Absicht entnommen werden, sich künftig bundesweit zu betätigen. So gliedert sich die Partei gemäß § 9 Abs. 1 dieser Satzung in die Gebietsverbände Süd, West, Nord und Mitte, wobei Sachsen-Anhalt zum Gebietsverband Mitte zählt. Gemäß § 10 der Satzung sollen unterhalb der Gebietsverbände Kreisverbände gegründet werden. Gründungen von Kreisverbänden der Partei „DER DRITTE WEG“ im Land Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung bislang nicht bekannt. Die Landesregierung bewertet die Beteiligung des Mitgliedes der Partei „DER DRITTE WEG“ an der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Veranstaltung als Bemühung dieser Partei, ihre Strukturen nach Sachsen-Anhalt auszudehnen.