Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3752 15.01.2015 (Ausgegeben am 15.01.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Gründung und Aktivitäten der Partei „Die Rechte“ in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8622 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach diversen Medienberichten gründete sich am 30. November 2014 ein Landesverband der neonazistischen Partei „Die Rechte“ in Sachsen-Anhalt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSOLT ). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 2 Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen drei bis sechs und neun würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes SachsenAnhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche weiteren Zusammenschlüsse der Partei „Die Rechte“ existieren in welchen Gliederungen aktuell in Sachsen-Anhalt? 2. Wann und wo sind die jeweiligen Zusammenschlüsse gegründet worden und wo haben sie ihren Sitz? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Partei „DIE RECHTE“ in der der Landesregierung bekannten Fassung gliedert sich die Partei in den Bundesverband, in Landesverbände und Kreisverbände. Die Landesverbände können gemäß § 8 Satz 2 der Satzung in ihren Satzungen Bezirksverbände und Ortsverbände vorsehen . Der Landesregierung liegen bezogen auf die Partei „DIE RECHTE“ Erkenntnisse zur Gründung eines Landesverbandes Sachsen-Anhalt am 30. November 2014 und zur Gründung des Kreisverbandes Jerichower Land am 24. Mai 2014 vor. Zu letzterem berichtete die Landesregierung bereits im Rahmen ihrer Antwort vom 6. November 2014 auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Partei DIE LINKE (veröffentlicht unter der Landtagsdrucksachennummer 6/3584). Zwischenzeitlich hat sich der Kreisverband Jerichower Land in Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land umbenannt. Die jeweiligen Gründungsorte und Sitze der genannten Verbände sowie etwaige weitere Zusammenschlüsse im Sinne der Fragestellung sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt. Gemäß Angaben auf der Internetseite des Bundesverbandes der Partei „DIE RECHTE“ soll die Gründung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt im Landkreis Wittenberg stattgefunden haben. 3. Welche Personen bilden jeweils den Vorstand? Erkenntnisse zur personellen Zusammensetzung der jeweiligen Vorstände liegen der Landesregierung insoweit vor, als der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei „DIE RECHTE“ Roman Gleißner ist. 3 Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Wie viele Personen zählen zu den jeweiligen Zusammenschlüssen und aus welchen Orten kommen sie? Bitte nach Geschlechtern getrennt aufzählen . Die Mitteilung vorliegender Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen der je- weiligen Personen bzw. Mitgliedern zu anderen Organisationen oder Parteien des Neonazismus und der extremen Rechten in Sachsen-Anhalt bzw. über Sachsen-Anhalt hinaus? 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen der je- weiligen Zusammenschlüsse zu anderen Organisationen oder Parteien des Neonazismus und der extremen Rechten in Sachsen-Anhalt bzw. über Sachsen-Anhalt hinaus? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen unterhalten die bekannten sachsen-anhaltischen Verbände und Mitglieder der Partei „DIE RECHTE “ Kontakte zum Bundesverband, zum Landesverband Niedersachsen und zum Kreisverband Braunschweiger Land der Partei „DIE RECHTE“ sowie zu den Mitgliedern dieser Partei aus Niedersachsen. Kontakte bestehen ebenfalls zur ungebundenen rechtsextremistischen Szene in Magdeburg und Burg und im Rahmen der Teilnahme an Demonstrationen zu den Landesverbänden Sachsen -Anhalt der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ und der „Jungen Nationaldemokraten“. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. 4 Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 7. Unterhalten die jeweiligen Zusammenschlüsse eigene Internetpräsenzen und welche sind das? Der Landesregierung ist bekannt, dass der Kreisverband Magdeburg /Jerichower Land der Partei „DIE RECHTE“ seit dem 9. November 2014 eine Internetpräsenz im sozialen Netzwerk „Facebook“ unterhält. Zu Internetpräsenzen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei „DIE RECHTE“ liegen keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Treffpunkte der jeweiligen Zusammenschlüsse sind der Landes- regierung bekannt und wo befinden sich diese? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Treffpunkten des Landesverbandes Sachsen-Anhalt und des Kreisverbandes Magdeburg/Jerichower Land der Partei „DIE RECHTE“ vor. 9. Welche Erkenntnisse über Aktivitäten der jeweiligen Zusammenschlüsse sind der Landesregierung in Sachsen-Anhalt bekannt? Bitte aufschlüsseln nach Art, Datum, Ort, Titel und Teilnehmer/Innenzahl der jeweiligen Aktivität. Der Landesregierung ist bekannt, dass vom Kreisverband Jerichower Land am 26. Juli 2014 in Gommern (Landkreis Jerichower Land) im Rahmen einer Verteilaktion Postkarten mit dem Tenor „Tauschen wir die Politiker aus, bevor sie das deutsche Volk austauschen!, Merkel muss weg!, Und Gabriel auch!“ als Briefkastenwurfsendung verteilt wurden. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen sich am 15. November 2014 im Raum Magdeburg Mitglieder der Partei „DIE RECHTE“ zu einer Veranstaltung trafen, die sie selbst als „Heldengedenken“ bezeichneten. Nach eigenen Angaben des Kreisverbandes Magdeburg/Jerichower Land der Partei „DIE RECHTE“ fanden im Jahr 2014 auf den Weihnachtsmärkten in Halle (Saale) und Magdeburg sowie am 4. Dezember 2014 in Burg (Landkreis Jerichower Land) Verteilaktionen von Postkarten statt. Mitglieder des Kreisverbandes Magdeburg/Jerichower Land der Partei „DIE RECHTE“ verteilten am 19. Dezember 2014 in Magdeburg in den Stadtteilen Stadtfeld und Neustädter Feld Flugblätter mit dem Titel „Ihre - neuen - Nachbarn sind bald da!!!“. Hintergrund für diese Verteilaktion war eine von der Landeshauptstadt Magdeburg geplante Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Erkenntnisse über die Anzahl der Teilnehmer an den genannten Aktivitäten liegen nicht vor. 5 Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 10. An welchen Aktivitäten anderer extrem rechter bzw. neonazistischer Par- teien oder Organisationen waren Mitglieder der jeweiligen Zusammenschlüsse beteiligt? Nach Erkenntnissen der Landesregierung haben sachsen-anhaltische Mitglieder der Partei „DIE RECHTE“ an einer Demonstration der rechtsextremistischen „Aktionsgruppe Weißenfels“ unter dem Motto: „Gegen Kriminalität und Asylmissbrauch “ am 6. Dezember 2014 in Weißenfels teilgenommen. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Einbindung von Mitgliedern der jeweiligen Zusammenschlüsse aus Sachsen-Anhalt in die bundesweite Struktur der Partei „Die Rechte“ vor? Der Landesregierung liegen Informationen vor, nach denen der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei „DIE RECHTE“ auch einer von drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Partei „DIE RECHTE“ ist. Zudem hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass ein weiterer stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei „DIE RECHTE“, Hans-Robert Klug, in Sachsen-Anhalt wohnhaft ist. Ob und inwiefern dieser in den Landesverband Sachsen-Anhalt oder den Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land der Partei „DIE RECHTE“ eingebunden ist, ist allerdings nicht bekannt.