Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/377 08.09.2011 (Ausgegeben am 12.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Mögliche Einsparungseffekte aufgrund von Privatisierungsprojekten (PublicPrivate -Partnership) im Strafvollzug Kleine Anfrage - KA 6/7154 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Berechnungen des Landesrechnungshofes von Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass das im Juni 2009 im badischen Offenburg eröffnete und teilprivatisiert betriebene Gefängnis nur minimale Einsparungen für den Landeshaushalt erzielte . Die dortige grün-rote Landesregierung plant deshalb bis 2014 die Rückführung der Privatisierung wieder in staatliche Hand. Ab Mai 2014 sollen dann nur noch Bedienstete des Landes in der Justizvollzugsanstalt arbeiten. Sachsen-Anhalt hat mit der Justizvollzugsanstalt Burg/Madl das erste privatwirtschaftliche Betreibermodell einer Justizvollzugsanstalt verwirklicht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Beabsichtigt die Landesregierung, die Erzielung möglicher Einsparungen aufgrund des privatwirtschaftlichen Betreibermodells der Justizvollzugsanstalt Burg/Madl durch den hiesigen Landesrechnungshof prüfen zu lassen ? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Der Landesrechnungshof führt seit dem 29. August 2011 eine Prüfung durch. 2 2. Welche Einsparungen können zum aktuellen Zeitpunkt durch die Landesregierung festgestellt werden? Bitte detailliert darstellen. Die JVA Burg hat ihren Regelbetrieb zum 1. November 2009 aufgenommen. Die bisherige Zeit im Regelbetrieb ist daher noch zu kurz, um jetzt schon endgültige Aussagen über festgestellte Einsparungen treffen zu können. 3. Welche Einsparungen erwartet die Landesregierung bis zum Ende des Vertrages mit der Betreibergesellschaft? Bitte detailliert darstellen. Auch hierzu können aufgrund der erst kurzen Betriebszeit des Projektes zurzeit noch keine Aussagen getroffen werden. 4. Für den Fall, dass - analog der Prüfungsergebnisse wie in Baden-Württemberg - nur minimale Einsparungseffekte festgestellt werden, würde die Landesregierung einen ähnlichen Weg einschlagen und entsprechende Konsequenzen ziehen, wie nunmehr von der Landesregierung in BadenWürttemberg geplant? Die Entscheidung in Baden-Württemberg beruht, soweit ersichtlich, vor dem Hintergrund von Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg , auf einer übereinstimmenden politischen Willenserklärung der die dortige neue Landesregierung tragenden Koalitionsparteien. Die Landesregierung wird ebenfalls vor dem Hintergrund des Ergebnisses der laufenden Prüfung des Landesrechnungshofes und weiterer eigener Erkenntnisse und Bewertungen aus dem laufenden Betrieb prüfen, ob und inwieweit die zeitlich befristeten Dienstleistungsverträge fortgesetzt werden. 5. Welche Verträge könnten dann zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden, um die Privatisierung rückgängig zu machen? Entstünden dadurch Mehrkosten bzw. Einsparungen? Bis auf den Vertrag zur Gebäudebewirtschaftung könnten alle übrigen Dienstleistungsverträge erstmalig nach fünf Jahren zum 30. April 2014 gekündigt werden . Welche Einsparungen oder Mehrkosten durch eine Kündigung entstünden, kann erst zu dem Zeitpunkt ermittelt werden, in dem eine Kündigung konkret in Betracht gezogen würde. 6. Plant die Landesregierung weitere Privatisierungsmaßnahmen in Justiz- vollzugsanstalten des Landes? Falls ja, in welcher Form? Gibt es Absichten seitens der Landesregierung, künftig mittels Privatisierungsmaßnahmen auch in den hoheitlichen Bereich einzugreifen? Bitte nach JVA, Standort und Leistungsart darstellen. Weitere Privatisierungsmaßnahmen in Justizvollzugsanstalten des Landes sind derzeit nicht geplant. Im Übrigen können im Rahmen eines PPP-Projektes nur solche Leistungen durch die Betreibergesellschaft erbracht werden, die keine hoheitlichen Aufgaben darstellen, wobei das Land die Kontrolle auch über die privatwirtschaftlich erbrachten Dienstleistungen behält.