Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3773 21.01.2015 (Ausgegeben am 22.01.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließung der JVA Dessau-Roßlau Kleine Anfrage - KA 6/8619 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Welche direkten und indirekten Kosten entstehen für das Land Sachsen- Anhalt, für die Stadt Dessau-Roßlau oder für Dritte, für den Fall einer möglichen Schließung der JVA Dessau-Roßlau, im Zusammenhang mit dem Gebäude, den derzeit in der JVA Beschäftigten sowie hinsichtlich des Justizstandortes Dessau? Bitte aufschlüsseln nach Kostenart und Kostenträger . Eine Prognose der Kausalität der direkten und indirekten Kosten für das Land Sachsen-Anhalt, für die Stadt Dessau-Roßlau oder für Dritte für den Fall einer möglichen Schließung der JVA Dessau-Roßlau ist aufgrund der Multivariabilität der determinierenden Faktoren mit an statisch grenzender Sicherheit nicht möglich . Insoweit erfolgt lediglich eine isolierte approximative Kostenfolgenabschätzung . Einsparungen für den Bereich Strafvollzug lassen sich im Wesentlichen aus dem Wegfall der standortgebundenen Fixkosten generieren. Kosten, die im direkten Zusammenhang mit den Gefangenen stehen (z. B. Wäsche, Verpflegung , Gesundheitskosten), werden durch die Schließung der JVA DessauRoßlau nicht reduziert werden können. Die vollständige Schließung des Standortes Dessau-Roßlau ist im PEK „eingepreist“. Das freigesetzte Personal der JVA Dessau-Roßlau ist bereits heute dringend erforderlich, um die an andern Justizvollzugsstandorten bestehenden Vakanzen im Personalbereich auszugleichen . Ferner ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Leistungen (Anstaltsseelsorge ) über langfristige Vertragsbeziehungen gebunden sind. Einspa- 2 rungen können daher nur in dem Umfang erzielt werden, wie diese Leistungen zukünftig nicht mehr in Anspruch genommen und vergütet werden. Die Schließung der JVA Dessau-Roßlau und die Unterbringung der Gefangenen in anderen Justizvollzugsanstalten führen bei der Polizei zu längeren Transportwegen bei der Zuführung von Inhaftierten. Die hierbei entstehenden höheren Kosten werden vom Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 auf höchstens 21.000 Euro und höchstens 810 zusätzliche Mannstunden pro Jahr geschätzt. Zwischen der Stadt Dessau-Roßlau und der JVA Dessau-Roßlau bestehen keine direkten Zahlungs- und Leistungsbeziehungen. Insoweit induziert eine Schließung der JVA Dessau-Roßlau auch keine Veränderung im kommunalen Haushalt der Stadt Dessau-Roßlau. Nachteilige Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt sind nicht zu erwarten. Das Beschaffungswesen für den Strafvollzug des Landes (z. B. Bauunterhalt, Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die Versorgung der Gefangenen, Büro- und Geschäftsbedarf) ist hochgradig zentralisiert. Vereinzelte Dienstleistungen, deren finanzielles Volumen im Vergleich zu den Gesamtausgaben im Strafvollzug vernachlässigbar ist (z. B. Friseurleistungen, Gefangeneneinkauf), werden durch in der Stadt Dessau -Roßlau ansässige Gewerbetreibende erbracht. Diese könnten bei der Schließung der JVA Dessau-Roßlau direkt betroffen sein. Da keine Justizvollzugsbediensteten im Zusammenhang mit der Schließung der Justizvollzugsanstalt aus dem Dienst ausscheiden, ist auch keine Änderung bezüglich der kommunalen Finanzanteilen aus den lohnbezogenen Abgaben zu erwarten. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Welche direkten und indirekten Kosten entstanden für das Land Sachsen- Anhalt, für die jeweiligen Landkreise sowie für die Städte Halberstadt, Magdeburg und Naumburg durch die Schließung der JVA Halberstadt, der JVA Magdeburg und der JVA Naumburg, etwa durch ehemals dort Beschäftigte sowie durch die Liegenschaften, allein oder im Zusammenhang mit anderen Justizstandorten? Bitte aufschlüsseln nach Kostenart und Kostenträger. Die Schließung der Zweigstelle Halberstadt der JVA Magdeburg, der JVA Naumburg, und der JVA Magdeburg sowie die damit verbundene Konzentration an den verbleibenden Justizvollzugsstandorten hat insgesamt zu Einsparungen im Gesamthaushalt geführt. Auch die Schließung dieser ehemaligen Vollzugsstandorte ist im PEK „eingepreist “. Das an diesen Standorten freigesetzte Personal war dringend erforderlich , um die an andern Justizvollzugsstandorten bestehenden Vakanzen im Personalbereich auszugleichen. Die Schließung der Zweigstelle Halberstadt der JVA Magdeburg, der JVA Magdeburg und der JVA Naumburg induzierte keine Veränderung in den kommunalen Haushalten und im Haushalt des Landkreises Harz. 3 Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu nicht vor. 3. Welche Folgen hat die Schließung der JVA Dessau-Roßlau für den Justiz Standort Dessau-Roßlau? Die Schließung der JVA Dessau-Roßlau hat für den Justiz Standort DessauRoßlau keine Folgen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung eines festen Schlie- ßungstermins für die JVA Dessau-Roßlau durch Frau Ministerin Kolb vor dem Hintergrund, dass eine solche Schließung eine Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt (JVAG LSA) durch den Landtag voraussetzt, die bis heute nicht erfolgte? Die Schließung der JVA Dessau-Roßlau führt die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Neuordnung der Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt konsequent fort und passt die Anzahl der Standorte der Zahl der Inhaftierten sowie der personellen und strukturellen Kapazitäten an die tatsächlichen Erfordernisse an. Dass die Umsetzung dieses Vorhabens u. a. eine Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt (JVAG LSA) durch den Landtag voraussetzt, ist selbstverständlich. Unabhängig davon wurden durch den Koalitionsausschuss am 18. Juli 2014 die Schließungspläne zur JVA Dessau-Roßlau beraten und im Ergebnis gebilligt. Der Entscheidung über eine frühzeitige Informationsveranstaltung für die Bediensteten der JVA Dessau-Roßlau, war eine unklare Presseberichterstattung vorausgegangen, durch die die Bediensteten der JVA Dessau-Roßlau im Bezug auf Ihre Zukunft stark verunsichert worden sind. Insoweit diente die Mitteilung über die Schließungsabsichten der JVA Dessau-Roßlau zum angestrebten Termin 1. Juli 2015 ausschließlich der Information der dort beschäftigten Bediensteten . Hierdurch sollten die Bediensteten frühzeitig die Möglichkeit erhalten , sich sowohl im dienstlichen, als auch im privaten Bereich auf die neue Situation einstellen zu können. 5. Beabsichtigt die Landesregierung, an dem im Sommer durch Frau Minis- terin Kolb angekündigten Schließungstermin zum 1. Juli 2015 festzuhalten und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? An der beabsichtigten Schließung der JVA Dessau-Roßlau zum 1. Juli 2015 wird festgehalten. Hierzu wurde ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt (JVAG LSA) vorbereitet . Der Beschluss der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt (JVAG LSA) soll im Januar 2015 gefasst werden. 4 6. Beabsichtigt die Landesregierung, einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt (JVAG LSA), der insbesondere die Schließung der JVA Dessau-Roßlau beinhaltet, in den Landtag einzubringen und falls ja, zu welchem Zeitpunkt? Siehe Antwort zu Frage 5.