Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/378 08.09.2011 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 12.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Besetzung von Aufsichtsräten und anderen Gremien durch Mitglieder der Landesregierung u. a. Kleine Anfrage - KA 6/7149 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Gegenstand der Anfrage ist die Besetzung von Gremien durch Mitglieder der Landesregierung , durch Staatssekretäre, Beamte und/oder beauftragte externe Dritte. Bei dieser Fragestellung wird nicht unterschieden in Gremien, die ohne dienstliches Interesse wahrgenommen werden und ggf. dem privaten Umfeld zuzuordnen sind und solche, die im dienstlichen Interesse wahrgenommen werden. Bei der folgenden Beantwortung der Einzelfragen wurde daher unterstellt, dass lediglich hinsichtlich der Gremien zu antworten war, die im dienstlichen Interesse wahrgenommen werden. Da in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt keine zentrale Erfassung von Gremientätigkeiten erfolgt, musste zur Beantwortung eine ressortübergreifende Abfrage durchgeführt werden, deren Beantwortung zur Terminwahrung kurzfristig erfolgen und von meinem Hause überwiegend ungeprüft zusammengefasst werden musste. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die als Anlage beigefügten Aufstellungen ggf. teilweise lücken- und fehlerhaft sind. Bei der Beantwortung insbesondere von Frage 1 war § 11 DSG-LSA zu berücksichtigen . Auf die Nennung von Namen wurde daher verzichtet. Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 2 1. Welche Aufsichtsräte bzw. anderen Gremien wurden zu Beginn der Legislaturperiode durch welche Mitglieder der Landesregierung, durch Staatssekretäre , Beamte und/oder Beauftragte externe Dritte besetzt? Bitte nach Gremien getrennt darstellen. Siehe Anlage 1. 2. Welche Aufsichtsräte bzw. anderen Gremien sind voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode durch Mitglieder der Landesregierung, durch Staatssekretäre, Beamte und/oder Beauftragte externe Dritte zu besetzen? Bitte nach Gremien getrennt darstellen. Siehe Anlage 2. 3. Welches Erfordernis, ggf. durch gesetzliche Grundlage, besteht für eine Besetzung des jeweiligen Amtes durch ein Mitglied der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und Beauftragte externe Dritte? Bitte nach Gremien getrennt darstellen. Siehe Anlage 1. 4. Wie bewertet die Landesregierung eine den verschiedenen Ämtern inne- wohnende Interessenkollision? Bitte nach Gremien getrennt darstellen. Ich verweise auf den „Beschluss der Landesregierung über die Nominierung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern des Landes für Gremien wirtschaftlicher Unternehmen, sonstiger juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstiger Einrichtungen, auf deren Gremienbesetzung das Land Einfluss hat“ vom 17. November 1998. Danach scheidet eine Nominierung in Fällen von Interessenkollisionen aus. Ergeben sich Interessenkollisionen erst nach erfolgter Wahl, kommt die Mitwirkung der Mandatsträgerin bzw. des Mandatsträgers nicht für Angelegenheiten in Betracht, in denen eine Interessenkollision gegeben ist. Besteht die Interessenkollision allgemein und auf Dauer, ist die Niederlegung des Mandates herbeizuführen. Anlage 1 zu Frage 1 und Frage 3: Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Bundesrat Plenum Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Ministerpräsident Staatsminister Minister MF Ministerin MJ Wegen der Neubildung der Landesregierung ist die Neubenennung von Mitgliedern der Landesregierung im Bundesrat (Art. 51 GG) erforderlich. Kabinettbeschluss vom 20. April 2011 Gemeinsamer Ausschuss Mitglied Ministerpräsident Wegen der Neubildung der Landesregierung ist die Neubenennung von Mitgliedern der Landesregierung im Gemeinsamen Ausschuss (Art. 53a GG) erforderlich. Kabinettbeschluss vom 20. April 2011 Vermittlungsausschuss Mitglied Ministerpräsident Wegen der Neubildung der Landesregierung ist die Neubenennung von Mitgliedern im Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2 GG) erforderlich. Kabinettbeschluss vom 20. April 2011 Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten Mitglied Stellvertretendes Mitglied Ministerpräsident Staatsminister Gemäß Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 der Landesverfassung beschließt die Landesregierung in ihrer Gesamtheit insbesondere über die Bestellung der Vertreter im Bundesrat. Kabinettbeschluss vom 03. Mai 2011 Ministerpräsidentenkonferenz z. Z. Vorsitzender Ministerpräsident Vorsitz turnusmäßig für ein Jahr (die Selbstkoordinierung der Länder im Rahmen der MPK wird aus dem Bundesstaatsprinzip hergeleitet); die Mitgliedschaft knüpft an das Amt (seit Oktober 2010) Europakammer Mitglied Staatsminister Wegen der Neubildung der Landesregierung ist die Neubenennung in der Europakammer (Art. 52 Abs. 3a GG) erforderlich. Kabinettbeschluss vom 20. April 2011 Bevollmächtigter des Landes SachsenAnhalt beim Bund Staatssekretär Stk 2 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Finanzministerkonferenz Minister MF Ständiges Gremium auf Ministerebene Innenministerkonferenz (IMK) Minister MI Ständiges Gremium auf Ministerebene Sportministerkonferenz (SMK) Minister MI Ständiges Gremium auf Ministerebene Kultusministerkonferenz Plenum Präsidium Amtschefkonferenz Amtschefkommission „Qualitätssicherung in Hochschulen“ KMK-AG „Lehrerbildung “ VizePräsidentin Mitglied Mitglied Mitglied Minister MK Ministerin MW Staatssekretär MK Staatssekretär MW Staatssekretär MK Punkt I Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister Beschluss der KMK v. 12.05.2011 Wirtschaftsministerkonferenz Amtschefkonferenz Mitglied Mitglied Ministerin MW Staatssekretär MW Kraft Amtes Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Mitglied Ministerin MW Art. 1 bzw. Art. 4 Abs. 2 des GWK-Abkommens Bauministerkonferenz Mitglied Minister MLV Kraft Amtes BR-Ausschuss für Fragen der Europäischen Union Mitglied Staatsminister Wegen der Neubildung der Landesregierung ist die Neubenennung in den Ausschüssen des Bundesrates (Art. 52 Abs. 4 GG; § 11 GO BR) erforderlich . Kabinettbeschluss vom 03. Mai 2011 3 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Ständiger Beirat Mitglied Staatssekretär Stk Wegen der Neubildung der Landesregierung ist die Neubenennung von Mitgliedern im Ständigen Beirat (§ 9 Geschäftsordnung des Bundesrates) erforderlich. Die Mitgliedschaft folgt aus der Bestellung zum Bevollmächtigten des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund. Kabinettbeschluss vom 03. Mai 2011 Alle Fachausschüsse des Bundesrates Stellvertretendes Mitglied Staatssekretär Stk Dr. Schneider ist, mit Ausnahme des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union – zusätzlich als Stellvertreter benannt. Kabinettbeschluss vom 03. Mai 2011 BundesratsFinanzausschuss Mitglied Minister MF Art. 52 Abs. 4 GG Ausschuss für Wirtschaft des Bundesrates Mitglied Stellv. Mitglied Ministerin MW Staatssekretär MW Art. 52 Abs. 4 GG Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates Mitglied Mitglied Minister MK Ministerin MW Art. 52 Abs. 4 GG EU-Ministerrat „Wettbewerbsfähigkeit “ (Bereich Forschung) Bundesbeauftragte Ministerium MW Art. 52 Abs. 3a GG DeutschFranzösische Freundschaftsgruppe Mitglied Staatssekretär Stk Die deutsch-französische Freundschaftsgruppe setzt sich auf deutscher Seite aus Mitgliedern des Bundesrates sowie Bevollmächtigten der Länder beim Bund zusammen. Kabinettbeschluss vom 03. Mai 2011 Deutsch-Russische Freundschaftsgruppe Mitglied Minister MLV Die deutsch-russische Freundschaftsgruppe setzt sich auf deutscher Seite aus Mitgliedern des Bundesrates sowie Bevollmächtigten der Länder beim Bund zusammen. Kabinettbeschluss vom 03. Mai 2011 4 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Parlamentarische Versammlung der NATO Stellvertretendes Mitglied Staatsminister In der parlamentarischen Versammlung der NATO (NATO PV) ist Deutschland durch zwölf Mitglieder des Deutschen Bundestages und sechs Mitglieder des Bundesrates vertreten. Darüber hinaus können die Mitglieder des Bundesrates von acht Stellvertretern vertreten werden. Kabinettbeschluss vom 03. Mai 2011 Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder Vorsitzender Staatsminister Siehe Ministerpräsidentenkonferenz Europaministerkonferenz der Länder Mitglied Staatsminister Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Landesregierung Mitglied für die gesamte Legislaturperiode Kraft Amtes als Europaminister MDM-Aufsichtsrat Mitglied Staatsminister Staatssekretär MF Gesellschaftsvertrag der MDM MDR-Rundfunkrat Mitglied Staatssekretärin MLU MDR Staatsvertrag Ordensbeirat Mitglied Präsident des Landtages Stellv. Ministerpräsident Präsident des Landesverfassungsgerichts Präsident des LRH Erlass vom 23.05.2006 zur Stiftung des Verdienstordens des Landes Sachsen-Anhalt (MBl. LSA S. 449), geändert durch Erlass vom 28.08.2007 (MBl. LSA S. 722) Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder (KSL) Vorsitzender des Stiftungsrates Ministerpräsident § 6 Abs. 3 der Satzung Dieses Amt hat der Regierungschef, der den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz führt, inne. Die Amtszeit endet mit der Beendigung des MPK-Vorsitzes am 30.09.11. Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes (KSB) Mitglied im Stiftungsrat Ministerpräsident § 7 Abs. 1 Nr. 15 der Satzung Der Vorsitzende des Stiftungsrates der Kulturstiftung der Länder ist Mit- 5 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage glied im Stiftungsrat der KSB. Dieses Amt endet daher am 30.09.11. Kuratorium des Deutschen Museums Mitglied im Kuratorium Ministerpräsident § 4 Abs 2, 3 der Satzung Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist an das Amt des Ministerpräsidenten gebunden. Präsidium des Vereins WittenbergZentrum für Globale Ethik e.V. Mitglied im Präsidium Ministerpräsident § 8 Abs. 2 der Satzung Der Ministerpräsidenten ist kraft Amtes Mitglied im Präsidium NORD/LB Aufsichtsrat 2. stv. Vorsitzender Minister MF § 10 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung der NORD/LB NORD/LB Präsidialausschuss Vorsitzender Minister MF § 15 Abs. 2 der Satzung der NORD/LB NORD/LB Prüfungsausschuss Mitglied Beamter § 16 Abs. 2 der Satzung der NORD/LB Nord/LB Allgemeiner Arbeitsund Kreditausschuss Mitglied Minister MF § 17 Abs. 2 der Satzung der NORD/LB NORD/LB Allgemeiner Beirat Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung Mitglied Minister MF § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Allgemeinen Beirat NORD/LB Allgemeiner Beirat Wirtschaftsbeirat Mitglied Minister MF § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Allgemeinen Beirat NORD/LB Allgemeiner Beirat Sparkassenbeirat Mitglied Minister MF § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Allgemeinen Beirat NORD/LB Beirat für das Agrarkreditgeschäft stv. Vorsitzender Minister MLU § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Beirat NORD/LB Regionaler Beirat Sachsen-Anhalt stv. Vorsitzende Mitglied Ministerin MW Minister MLU § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Beirat 6 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Mitglied Staatssekretär MF NORD/LB Trägerversammlung Mitglied Mitglied Staatssekretär MF Beamter § 21 Abs. 1 der Satzung der NORD/LB Investitionsbank Sachsen-Anhalt Verwaltungsrat Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Minister MF Minister MLV Ministerin MW Minister MLU Minister MS Minister MK Ministerin MJ Staatsminister § 13 der Verordnung über die Errichtung der Investitionsbank Investitionsbank Sachsen-Anhalt Beirat Vorsitzender Minister MF § 9 Abs. 2 des Statuts der Investitionsbank Investitionsbank Sachsen-Anhalt Prüfungsausschuss Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Minister MF Minister MLV Ministerin MW Minister MLU Minister MS Minister MK Staatsminister Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Verwaltungsrates der Investitionsbank Investitionsbank Sachsen-Anhalt Kreditausschuss Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Stellv. Mitglied Minister MF Ministerin MW Minister MLV Minister MLU Staatsminister Beamter Nr. 3 der Geschäftsordnung für den Kreditausschuss des Verwaltungsrates der Investitionsbank KfW Bankengruppe Beirat für Fördermaßnahmen in den neuen Ländern Mitglied Staatssekretär MF § 8 Abs. 7 der Satzung der KfW Deutsche Bundesbank Beirat Gastrecht Minister MF § 9 Abs. 2 Bundesbankgesetz 7 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Ostdeutscher Sparkassenverband Landesbeirat Mitglied Mitglied Mitglied Staatssekretär MW Beamter Beamter § 6 Abs. 3 der Satzung des OSV Agrarmarketinggesellschaft mbH Aufsichtsrat Mitglied Beamter Gesellschaftsvertrag Brockenhaus GmbH Aufsichtsrat Mitglied Beamtin Entsendung und Abberufung durch das MF (§ 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vom 28.11.2005). DEGES Aufsichtsrat der Deutsche Einheit Fernstraßenplanung und Bau GmbH Mitglied Beamter § 6 des Gesellschaftsvertrages vom 07.10.1991 FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH Aufsichtsrat Mitglied Beamter Wiederwahl durch die Gesellschafterversammlung am 01.06.2010 Historische Kuranlagen und Goethetheater Bad Lauchstädt GmbH - Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzende Beamtin Gesellschafterbeschluss vom 06.11.2001/14.07.2003. IBG Beteiligungsgesellschaft SachsenAnhalt mbH – Aufsichtsrat Mitglied Beamter § 6 Gesellschaftsvertrag IBG Beteiligungsgesellschaft mbH –Beteiligungsausschuss Mitglied Beamter Amtszeitende durch Abberufung Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (IMG) mbH – Aufsichtsrat Mitglied Ministerin MW Staatssekretär MW Staatssekretär MF § 11, 12 der Satzung und Kabinettsbeschluss v. 17.04.2007 8 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Landesanstalt für Altlastenfreistellung Verwaltungsrat Mitglied Beamtin § 5 Abs .3 Satz 1 des Gesetzes über die Einrichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender Mitglied Beamter Beamter § 8 Abs. 1 der Satzung LEUCOREA Stiftung des öffentlichen Rechts an der MartinLuther -Universität Kuratorium Mitglied Mitglied Staatssekretär MW Beamter Beamter Mitglied gem. § 11 Abs. 1 Buchstabe c) der Stiftungssatzung Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt – Aufsichtsrat Mitglied Staatssekretär MF Staatssekretär MI § 8 der Satzung, analog Kabinettsbeschluss v. 03.04.2007 MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesell - schaft mbH – Aufsichtsrat Mitglied Staatssekretärin MLU Beamter § 10 der Satzung Mitteldeutsche Flughafen AG (MF AG) Aufsichtsrat Mitglied Minister MF Minister MLV Beamter Das Land hat als Aktionär das Recht zwei Aufsichtsratsmandate für den AR der MF AG zu besetzen Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH Aufsichtsrat Vorsitzender Staatssekretär MW Gem. Gesellschaftsvertrag Mitteldeutsche Flughafen Aktiengesellschaft (MFAG) – Aufsichtsrat Mitglied Minister MF § 11 Abs. 2 der Satzung Mitteldeutsche Medienförderung Aufsichtsrat Mitglied Staatssekretär MF § 8 Gesellschaftsvertrag 9 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Mittelständische Beteiligungsgesell - schaft SachsenAnhalt (MBG) mbH Aufsichtsrat Stellv. Mitglied Beamter Stellv. Mitglied (für Herrn Schaper, MW) gem. MW-Schreiben v. 18.03.2011 NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie (Anstalt des öffentlichen Rechts) – Aufsichtsrat Mitglied Beamter § 5 der Satzung Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH - Aufsichtsrat Vors. Staatssekretär MLV Mitgliedschaft MLV gem. § 8 Gesellschaftsvertrag Vorsitz gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Gesellschaftsvertrag SALEG - Aufsichtsrat Vors. Mitglied Staatssekretär MLV Beamtin § 7 Nr. 2 i.V.m. Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der SALEG v. 29.04.1998 § 7 Nr. 2 der Satzung SALUS gGmbH Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes SachsenAnhalt - Aufsichtsrat Mitglied Beamtin Ende der Amtszeit: keine Regelung im Gesellschaftsvertrag Staatliche Textil- und Gobelinmanufaktur Aufsichtsrat Vorsitz Mitglied Beamter Beamter Beamter Beamter § 11 Gesellschaftsvertrag vom 10.03.1998 Neuberufung gem. Gesellschafterbeschluss vom 16.09.2010. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ – Aufsichtsrat Mitglied Beamter § 8 Abs. 2 Buchst. b) HIS Hannover GmbH Kuratorium Mitglied Beamter § 14 der Satzung 10 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH (MIDEWA) Aufsichtsrat Mitglied Staatssekretärin MLU Gem. Gesellschaftsvertrag Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Kuratorium Mitglied Stellv. Mitglied Mitglied Mitglied Minister MF Staatssekretär MF Minister MK Ministerin MW Mitglied gem. § 7 (1) Nr. 2 Stiftungssatzung. Laufzeitende mit Ausscheiden aus dem Amt. Verhinderungsvertreter für Herrn Minister Bullerjahn (gem. Schreiben vom 14.07.2011). Kunststiftung des Landes SachsenAnhalt Mitglied Mitglied Minister MK Minister MF Gesetz über die Kunststiftung Mitglied gem. § 6 (1) Nr. 2 Stiftungsgesetz (qua Amt; Laufzeitende mit Ausscheiden aus Amt). Stellv. Mitglied gem. § 6 (1) Stiftungsgesetz. Verhinderungsvertretung für Herrn Minister Bullerjahn gem. Schreiben vom 5.7.2011. Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen -Anhalt Kuratorium Mitglied Beamter Mitglied gem. § 7 (1) Stiftungssatzung. Benennung durch Landesregierung und Berufung durch Kultusminister. Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Stiftungsrat Mitglied Mitglied Minister MK Beamter Stiftungsgesetz, Kab.Beschluss v. 21.06.2011 Gem. § 7 (1) Nr. 2 Stiftungsgesetz Stiftung Kloster Michaelstein – Musikinstitut für Aufführungspraxis Stiftungsrat Mitglied Beamtin Gem. § 7 (1) Stiftungssatzung Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen -Anhalt Kuratorium Mitglied Beamter Mitglied gem. § 6 (1) Nr. 2 Stiftungssatzung. Gem. § 6 (1) Stiftungssatzung erfolgt Berufung und Abberufung im Einvernehmen mit der Entscheidungsinstitution durch das MK. 11 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage „Reformationsjubiläum 2017“ Kuratorium Lenkungsausschuss Mitglied Minister MK Kab.Beschluss v. 31.01.2006 Anhalt 800 Kuratorium Mitglied Minister MK LT-Beschluss 5/67/2269/B vom 13.11.2009 Stiftung Moritzburg – Kunstmuseum des Landes SachsenAnhalt - Stiftungsrat Mitglied Staatssekretär MF Mitglied gem. § 7 (1) Nr. 2 Stiftungssatzung. Stiftung Bauhaus Dessau Stiftungsrat Mitglied Minister MK Gesetz über die Errichtung der Stiftung Bauhaus Dessau, Kabinettsbeschluss vom 05.10.2010 Stiftung Schulpforta Kuratorium Mitglied Minister MK Stiftungssatzung Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen Stiftungsrat Mitglied Staatssekretär MK Stiftungssatzung, Kabinettsbeschluss vom 05.07.2011 Kloster Bergesche Stiftung - Stiftungsrat Mitglied Staatssekretär MK Stiftungssatzung, Kabinettsbeschluss vom 05.07.2011 Stiftung Kloster Memleben - Kuratorium Mitglied Beamter Stiftungssatzung Stiftung Umwelt-, Natur - und Klimaschutz des Landes SachsenAnhalt - Stiftungsrat Mitglied Mitglied Beamtin Beamtin Gem. § 5 (3) Stiftungssatzung beginnt und endet die Amtszeit des Stiftungsrates mit der Legislaturperiode. Die konstituierende Sitzung findet spätestens 3 Monate nach Beginn der Legislaturperiode statt. Gesetz über die SUNK Stiftung „Sport in Sachsen-Anhalt“ – Kuratorium Vors. Minister MI Gemäß Satzung der Stiftung Stiftung „Sport in Sachsen-Anhalt“ - Vorstand Mitglied Staatssekretär MI Gemäß Satzung der Stiftung Deutsche Schulsportstiftung Kuratorium Mitglied Minister MK Stiftungssatzung Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung Stiftungsrat Mitglied Beamtin Satzung der Stiftung 12 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Kuratorium Otto-vonGuericke -Stiftung Magdeburg Mitglied Beamter Satzung der Stiftung Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Stiftungsrat Ländervertreter Staatssekretär MW Beschluss der Amtschefkonferenz der KMK Studienstiftung des deutschen Volkes Kuratorium Ländervertreter Ministerin MW Beschluss 331. KMK vom 14./15.10.2010 Stiftung Hochschulzulassung Stiftungsrat Mitglied Staatssekretär MW Kraft Amtes, Beschluss der 328. KMK vom 10.12.2009 Universitätsklinikum Halle (Saale) A.ö.R. Aufsichtsrat Mitglied Mitglied Minister MF Ministerin MW § 10 HMG LSA Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Mitglied Mitglied Minister MF Ministerin MW § 10 HMG LSA Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF), Verwaltungsrat Mitglied Mitglied Staatssekretärin MLU Beamter § 5 Abs .3 Satz 1 des Gesetzes über die Einrichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Bewilligungsausschuss Mitglied Beamter Gem. I.1. Geschäftsordnung des Bewilligungsausschusses der Bürgschaftsbank Bürgschaftsausschuss SachsenAnhalt (Landesbürgschaften ) Vorsitzender Beamter Allgemeine Bestimmungen für Landesbürgschaften zur Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt; RdErl. MF v. 10.05.2007 LIMSA Verwaltungsrat Vors. Staatssekretär MF § 4 Abs. 2 Statut Verwaltungsrat JVA Burg Lenkungsgruppe der Staatssekretäre Mitglied Staatssekretär MF Gem. Kabinettsbeschluss vom 21.09.2004 13 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Landeskuratorium der Ostdeutschen Sparkassenstiftung im Land SachsenAnhalt Mitglied Mitglied Staatssekretär MI Staatssekretär MK Gemäß Satzung der Stiftung, Kab.Beschluss v. 31.05.2011 Kuratorium der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster Mitglied Beamter § 34 Abs. 1 S. 2 DHPolG Beirat der Luftfahrerschule für den Polizeidienst von Bund und Ländern beim BMI Mitglied Beamter § 6 der Vereinbarung über die Luftfahrerschule für den Polizeidienst Landespräventionsrat Mitglied Staatssekretär MI § 4 der Geschäftsordnung des LPR vom 17.01.2007 Sportreferentenkonferenz (SRK) Mitglied Beamtin Ständiges Gremium auf Referentenebene Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Mitglied Beamter § 44 Abs. 2a Satz 3 Nr. 3 Buchstabe a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch i.V. m. § 3 der VO über die Unfallkasse Beirat am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz (FH) Mitglied Beamter Gemäß Geschäftsordnung der Hochschule Verwaltungsrat der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften für öffentliche Verwaltung Speyer (DHV) Mitglied Beamter Gemäß rheinland-pfälzisches Landesgesetz über die DHV Verwaltungsrat des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer (FöV) Mitglied Beamter Gemäß rheinland-pfälzische Landesverordnung über das FöV Landesausschuss für Erwachsenenbildung (LAEB) Mitglied Beamter Gemäß Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen -Anhalt 14 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) Mitglied Beamter Gemäß Berufsbildungsgesetz Härtefallkommission des Landes SachsenAnhalt (HFK) Mitglied Integrationsbeauftragte der Landesregierung , Beamtin Gemäß Härtefallkommissionsverordnung Bundesagentur für Arbeit Verwaltungsrat Mitglied Staatssekretärin MS §§ 371 Abs. 3, 337 Abs. 2, 379 Abs. 2 SGB III Vorstandsrat Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) e.V. Mitglied Ministerin MW Beschluss der Landesregierung Europeain Chemical Regions Network (ECRN) e.V. Präsidentin Ministerin MW Satzung des Vereins, Beschluss der Landesregierung Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) Mitglied Ministerin MW Satzung der Gesellschaft, Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) Mitglied Stellv. Mitglied Ministerin MW Staatssekretär MW § 5 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation , Post und Eisenbahnen Senat der MaxPlanck -Gesellschaft Ständiger Gast Ministerin MW Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) Qualifizierungsinitiative für Deutschland Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anerkennungsverfahren “ Mitglied Staatsekretär MW Beschluss der Amtschefkonferenz der KMK Fulbright-Kommission Vertreter der KMK Staatssekretär MW Beschluss der Amtschefkonferenz der KMK Mitwirkung der Länder im Rahmen von Kulturabkommen, Ländervertreter für die Kulturabkommen Ländervertreter Staatssekretär MW Beschluss der Amtschefkonferenz der KMK 15 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage mit Armenien, Korea und Ungarn Steuerungsgruppe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich“ nach Art. 91 b Abs. 2 GG Ländervertreter Staatssekretär MW Beschluss der Kultusministerkonferenz Administrativer Beirat für das Nationale Bildungspanel (NEPS) Vertreter der KMK Staatssekretär MW Beschluss der Kultusministerkonferenz Institut für Hochschulforschung e.V. an der MLU HalleWittenberg Mitglied Staatssekretär MW Satzung des Vereins Landesfachausschuss für Kur- und Erholungsorte Sachsen -Anhalt Mitglied Beamter § 14 KurortVO des Landes Sachsen-Anhalt Evangelische Hochschule für Kirchenmusik - Kuratorium Mitglied Beamter § 11 der Satzung vom 30.04.2044 Leibniz-Institut f. Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Gatersleben Stiftungsrat Vorsitz Beamter § 7 Abs. 1 der Satzung, Vorsitz Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa Stiftungsrat Vorsitz Beamter § 7 Abs. 1 der Satzung , Vorsitz gem § 9 Abs. 1 Leibniz- Institut für Pflanzenbiochemie Halle - Stiftungsrat Vorsitz Beamter § 7 Abs. 1 der Satzung, Vorsitz Leibniz-Institut für Neurobiologie Stiftungsrat Vorsitz Beamter § 7 Abs. 1 der Satzung , Vorsitz gem. § 9 Abs. 1 16 Gremium Amt Amtsinhaber Rechtsgrundlage Wissenschaftszentrum Sachsen-Anhalt In der Lutherstadt Wittenberg e.V. Vorstand Programmbeirat Mitglied Mitglied Ministerin MW Beamter Mitglied kraft Amtes, nach § 8 der Vereinssatzung ist eine weiteres Vorstandsmitglied das Land, vertreten durch den für Hochschulen zuständigen Minister § 9 der Vereinssatzung Forschungs- und Entwicklungszentrum Magdeburg Aufsichtsrat Mitglied Beamter § 10 Gesellschaftsvertrag Experimentelle Fabrick (ZPVP GmbH) - Aufsichtsrat Mitglied Beamter § 9 Gesellschaftsvertrag vom 06.11.1996 An-Institut IFU e.V. Aufsichtsrat Mitglied Beamter § 7 Satzung vom 21.04.1993 Statistisches Bundesamt Ausschuss für Hochschulstatistik Mitglied Beamter Europäisches Hochschulinstitut Oberster Rat Mitglied Beamter BR-Beschluss vom 06.11.2009; Beauftragter des BR (in der Eigenschaft als Vors. des HS-Ausschusses der KMK) Deutsche Forschungsgemeinschaft Hauptausschuss Mitglied Ministerin MW Landesintegrationsbeirat Mitglied Staatssekretär MW Deutsches Institut für Pädagogische Forschung - Stiftungsrat Mitglied Staatssekretär MK Beschluss der KMK v. 09./19.06.2011 Eisenbahnstrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur Mitglied Minister MLV § 4 Abs. 4 Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) Deutsches Institut für Bautechnik Berling (DIBt) Verwaltungsrat Mitglied Beamter Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vom 09.12.1992 17 *1 jeweils ein Mitglied/Stellv. wird durch den - den Landkreistag Sachsen-Anhalt, - den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, - die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände im Land Sachsen-Anhalt e.V., - den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, - die Katholische Kirche in Sachsen-Anhalt, - die Evangelische Kirchen in Sachsen-Anhalt, - das Ministerium für Arbeit und Soziales sowie - das Ministerium des Innern zur Berufung vorgeschlagen. Anlage 2 zu Frage 2: Gremium Rechtsgrundlage Hinweise Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag der MDM Amtsperiode (5 Jahre) endet zum 31.07.2012 MDM-Vergabeausschuss Gesellschaftsvertrag der MDM Amtsperiode (3 Jahre) endet zum 30.08.2013 MDR-Rundfunkrat MDR-Staatsvertrag Amtszeit 6 Jahre Konstituierende Sitzung am 7. Dezember 2009 MDR-Verwaltungsrat MDR-Staatsvertrag Amtszeit 6 Jahre Konstituierende Sitzung am 22. März 2010 ZDF-Fernsehrat ZDF-Staatsvertrag Amtszeit 4 Jahre Konstituierende Sitzung am 4. Juli 2008 Deutschlandradio (DLR) Hörfunkrat DLR-Staatsvertrag Amtszeit 6 Jahre Konstituierende Sitzung am 23. März 2010 DREFA Media Holding GmbH Aufsichtsrat § 6 Abs. 2 Satz der Satzung der DREFA Media Holding GmbH Amtsperiode (2 Jahre) endet am 31.12.2012 Kuratorium der Stiftung Dome und Schlösser § 7 Abs. 1 der Satzung Fachlicher Bezug (Referatsleiter Bildung, Wissenschaft , Kultur und Kirchen) Ausschuss der Regionen der EU Die Benennung eines Mitglieds erfolgt gemäß Art. 263 EG-Vertrag (Art. 305 AEUV) i.V.m. § 14 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12.März 1993 und dem am 27. Mai 1993 geschlossenen Abkommen der Länder über die Entsendung der Mitglieder und Stellvertreter in den AdR Amtsperiode (4 Jahre) endet 2014 Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat k.A. Amtsperiode (2 Jahre) endet 2012 Stiftung „Sport in SachsenAnhalt “ - Kuratorium Gem. Satzung der Stiftung Wechsel des Geschäftsbereichs von MS an MI 2 Gremium Rechtsgrundlage Hinweise Stiftung „Behindertensport“ - Kuratorium Gem. Satzung der Stiftung Wechsel des Geschäftsbereichs von MS an MI Stiftung „Behindertensport“ - Vorstand Gem. Satzung der Stiftung Wechsel des Geschäftsbereichs von MS an MI Stiftung „Behindertensport“ - Vorstand Gem. Satzung der Stiftung Wechsel des Geschäftsbereichs von MS an MI Lotto-Toto-GmbH SachsenAnhalt - Beirat Gem. Geschäftsordnung Wechsel des Geschäftsbereichs von MS an MI Lotto-Tot-GmbH SachsenAnhalt - Gem. Geschäftsordnung Wechsel des Geschäftsbereichs von MS an MI Beirat am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz (FH) Gem. Geschäftsordnung der Hochschule Eintritt des jetzigen Vertreters in den Ruhestand (29.02.2012) Verwaltungsrat der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften für öffentliche Verwaltung (DHV) Gem. rheinland-pfälzisches Landesgesetz über die DHV Eintritt des jetzigen Vertreters in den Ruhestand (29.02.2012) Verwaltungsrat des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer (FöV Gem. rheinland-pfälzisches Landesgesetz über die FöV Eintritt des jetzigen Vertreters in den Ruhestand (29.02.2012) Landesausschuss für Erwachsenenbildung (LAEB) Gem. Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt Eintritt des jetzigen Vertreters in den Ruhestand (29.02.2012) Landesauausschuss für Berufsbildung (LAB) Gem. Berufsbildungsgesetz Eintritt des jetzigen Vertreters in den Ruhestand (29.02.2012) Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt (HFK) Gem. Härtefallkommissionsverordnung Berufungsfrist der Mitglieder und Stellvertreter beträgt zwei Jahre, somit werden in der laufenden Legislatur noch zwei weitere Berufungen stattfinden. Verwaltungsrat des Landesbetriebs Liegenschaftsund Immobilienmanagements Sachsen-Anhalt (LIMSA) Gem. Betriebsordnung Wechsel jetzigen Vertreters zum MF Beirat für Versorgungsrücklagen des Landes Sachsen -Anhalt Gem. Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt 12/2009 für fünf Jahre berufen Beirat für das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt Kabinettsbeschluss vom 19.12.2006 Wechsel des Referatsleiters Ministerium für Arbeit und § 82 Abs. 2 BBiG v. 23.03.2005 (BGBl. I, S. 3 Gremium Rechtsgrundlage Hinweise Soziales - Landesausschuss für Berufsbildung 931), zul. geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I, S. 2407) SALUS gGmbH Aufsichtsrat Geschäftsordnung Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) Satzung Ministerium für Arbeit und Soziales Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Satzung des Arbeitskreises (schreibt u. a. vor, dass geeignete Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und aus arbeitsschutzrelevanten Einrichtungen berufen werden sollen) Bundesprüfstelle Bonn § 19 JuSchG i.d.F. v. 23.07.2002 (BGBl. I, S 2730) zul. geändert durch Art 3 Abs. 1 EUBekSexAUSKindUG v. 31.10.2008 (BGBl I, S. 2149) St. Ursula Stiftung Bistum Magdeburg - Stiftungsrat § 8 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Stiftung Demokratische Jugend Berlin - Kuratorium § 7 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Stiftung Familie in Not Sachsen-Anhalt - Stiftungsrat § 7 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH FSK – Arbeits- und Hauptausschuss §§ 12 Abs.1,14 Abs. 2 und 6 Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 G v. 31.10.2008 (BGBl. I 2149) in Verbindung mit § 6 Abs.3 der Grundsätze der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH Freiwillig Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH FSK - Appellationsausschuss §§ 12 Abs.1,14 Abs. 2 und 6 Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 G v. 31.10.2008 (BGBl. I 2149) in Verbindung mit § 6 Abs.3 der Grundsätze der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag KMK-Kulturausschuss GO KMK, funktionsgebunden Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz SachsenAnhalt - Stiftungsrat Stiftungsgesetz, funktionsgebunden Stiftung Kloster Michaelstein – Musikakademie Stiftungssatzung, funktionsgebunden 4 Gremium Rechtsgrundlage Hinweise Sachsen-Anhalt für Bildung und Aufführungspraxis Stiftung Luthergedenkstätten - Kuratorium Stiftungssatzung, Kabinettsentscheidung steht aus Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt – Kuratorium Stiftungssatzung, Kabinettsentscheidung steht aus Stiftung Moritzburg, Kunstmuseum des Landes Sachsen -Anhalt Stiftungssatzung, Kabinettsentscheidung steht aus Franckeschen Stiftung Kuratorium Stiftungssatzung, Kabinettsentscheidung steht aus Friedrich-Nietzsche-Stiftung Stiftungssatzung, funktionsgebunden Stiftung Händel-Haus - Kuratorium Stiftungssatzung, Kabinettsentscheidung steht aus Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH - Aufsichtsrat Gesellschaftsvertrag Stiftung Haus der Geschichte - Kuratorium Errichtungsgesetz, Kabinettsbschluss vom 07.06.2011; BR-Beschluss steht noch aus Deutsches Museum - Kuratorium Satzung, Kabinettsentscheidung erforderlich Kloster Jerichow - Kuratorium Stiftungssatzung Kulturstiftung der Länder - Stiftungsrat Stiftungssatzung, Kabinettsentscheidung steht aus Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftungssatzung, Kabinettsentscheidung steht aus Verwaltungsrat des Flughafenverbandes (ADV) Gem. § 8 Abs. 1 Satz d der ADV Satzung (wiedergewählt am 01.01.2011; Mandat bis 31.12.2013) Aufsichtsrat des Flughafens Leipzig/Halle GmbH (FLH) Gem. § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (gewählt am 29.05.2007; Mandat bis Sommer 2012) *1 jeweils ein Mitglied/Stellv. wird durch den - den Landkreistag Sachsen-Anhalt, - den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, - die LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände im Land Sachsen-Anhalt e.V., - den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, - die Katholische Kirche in Sachsen-Anhalt, - die Evangelische Kirchen in Sachsen-Anhalt, - das Ministerium für Arbeit und Soziales sowie - das Ministerium des Innern zur Berufung vorgeschlagen. anlage378.pdf Anlage zu 1+3 KA 6 7149 30 Aug 2011 _2_ Anlage zu 2 KA 6 7149 Aug 2011 bereinigt _2_