Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3785 28.01.2015 (Ausgegeben am 29.01.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hakenkreuz-Schmierereien in der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben Kleine Anfrage - KA 6/8626 Vorbemerkung des Fragestellenden: An der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben (Salzlandkreis) haben Unbekannte laut Medienberichten im Oktober 2014 eine Ausstellung zu den Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) mit Hakenkreuzen beschmiert. Wie das Innenministerium Sachsen-Anhalts mitteilte, habe der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der Sachstand nach den derzeitigen Ermittlungen im Ein- zelnen dar? Im Zeitraum vom 29. September 2014 bis 28. Oktober 2014 fand im Foyer des Hörsaales im Haus 7 der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt eine Wanderausstellung zum Thema „Die Opfer des NSU“ statt. Am 28. Oktober 2014 um 14.50 Uhr wurde festgestellt, dass bislang unbekannte Täter auf der Schautafel Nr. 1 ein Hakenkreuz in den Abmaßen 40 cm x 40 cm und auf der Schautafel Nr. 3 den Schriftzug „Es lebe die NSU“ mit rotem Farbstift aufgebracht hatten. Durch die vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte des Revierkommissariats Aschersleben erfolgten die Anzeigenaufnahme und erste Befragungen. Der Tatort wurde fotografisch gesichert, die betroffenen Schautafeln Nr. 1 und 3 sowie zwei 2 rote Whiteboard-Marker sichergestellt und unverzüglich zur Untersuchung an das LKA Sachsen-Anhalt übersandt. Zur weiteren Bearbeitung des Verfahrens wurde durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord am 29. Oktober 2014 die Ermittlungsgruppe „Hörsaal“ eingerichtet. Nach Abstimmung der Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft Magdeburg wurden ein Zeugenaufruf initiiert und zahlreiche Vernehmungen durchgeführt. Im Ergebnis der Vernehmungen konnte der Tatzeitraum eingeengt werden. Die Auswertung der gesicherten Spuren ist weitgehend abgeschlossen. Der Abgleich der Fingerabdruckspuren erbrachte keine Erkenntnisse. Der Auswertungsbericht der DNA-Analyse sowie der Abgleich der Vergleichsfingerabdrücke einer Tatortberechtigten stehen noch aus. Durch die eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen konnten bislang keine Erkenntnisse zum Täter erlangt werden. 2. Wurde bereits ein Tatverdächtiger bzw. Tatverdächtigte ermittelt? Wenn ja, war dieser/waren diese der Polizei bereits bekannt? Falls ja, mit welchen Delikten oder in welchen Zusammenhängen war er/waren sie gegebenenfalls wann aufgefallen? Bislang sind keine Tatverdächtigen ermittelt worden. 3. Wie kam der Täter/kamen die Täter in das Gebäude, das normalerweise nur nach einer Einlasskontrolle zugänglich ist? Dies konnte bislang nicht ermittelt werden. 4. Handelt es sich bei den Tatverdächtigen um Angehörige der Polizeihoch- schule oder externe Besucher/innen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.