Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/380 08.09.2011 (Ausgegeben am 12.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Gudrun Tiedge (DIE LINKE) Integrierte Vorgangsbearbeitung bei der Polizei (IVOPOL) in Sachsen-Anhalt - Teil V Kleine Anfrage - KA 6/7134 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage der Antwort auf die Kleine Anfrage Teil 1, KA 6/7130 verwiesen. 1. Wie viele a) Personen und b) Personendatensätze sind derzeit in IVOPOL erfasst? Auf die Antwort zu Teil I (KA 6/7130), Frage 3, wird verwiesen. Anzahl Personen: 2.069.652 Anzahl Personendatensätze: 4.823.708 (Stand:08.08.2011) 2. Wie viele Datensätze wurden seit dem 1. Januar 2009 jeweils aus welchem Grund (Ablauf der Speicherfrist, fehlende Erforderlichkeit der Speicherung u. a.) a) gelöscht und b) gesperrt oder c) berichtigt? Jahr gelöscht gesperrt 2009 10.175 105.756 2010 6.108.945 53.948 2011 (Stand: 24.08.2011) 385.341 455 2 Die Angabe der Gründe für die Löschung bzw. Sperrung zu jedem einzelnen Datensatz ist nicht möglich. Berichtigungen werden statistisch nicht erfasst. Die überdurchschnittlich hohe Anzahl von gelöschten Datensätzen im Jahr 2010 ist darauf zurückzuführen, dass das im Jahr 2009 überarbeitete automatisierte Prüf- und Löschfristenkonzept von IVOPOL LSA erst im Jahr 2010 technisch umgesetzt werden konnte (siehe Antwort zu Teil II (KA 6/7131, Frage 2). 3. Wer überprüft die Erforderlichkeit der Speicherung? Die Prüfung, welche personenbezogenen Daten für die Aufgabenerfüllung noch erforderlich sind, wird in den speichernden (datenschutzrechtlich verantwortlichen ) Stellen von dafür qualifizierten Personen vorgenommen. 4. Welche Prüfungstermine und Prüffristen gelten für Einträge in die IVO- POL? Bitte differenziert nach Vorgangstyp auflisten. Auf Ziffer III der Vorbemerkung wird verwiesen. In Nr. 7 des Verfahrensverzeichnisses sind die Fristen für die Prüfung bzw. Löschung der einzelnen Vorgangsarten festgelegt. 5. Wie viele Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern wurden beim LKA, bei Polizeidienststellen oder dem Landesinformationszentrum seit dem 1. Januar 2009 a) gestellt, b) beschieden, c) mit jeweils welcher Begründung verweigert oder sind d) mit jeweils welcher Begründung noch in Bearbeitung? Hierzu liegen keine vollständigen Angaben der Behörden vor, da keine einheitlichen Statistiken vorgeschrieben sind bzw. geführt werden. LKA Für 2009 und 2010 liegen keine Angaben vor. 2011 sind bislang 31 Auskunftsersuchen eingegangen, davon sind 15 positiv beschieden. 14 Anträge sind noch in Bearbeitung, davon zwei Fälle wegen noch ausstehender eindeutiger Identifizierung der Antragsteller, zwölf Fälle wegen noch ausstehender Auskunft weiterer speichernder Stellen des Landes. Zwei Anträge wurden an andere speichernde Stellen des Landes weitergeleitet, da keine datenschutzrechtliche Zuständigkeit des LKA vorlag. 3 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd Seit 2009 sind zehn Auskunftsersuchen eingegangen, davon sind sieben positiv beschieden. Drei Anträge wurden abgelehnt, weil es sich jeweils um Auskunftsersuchen Dritter (nicht Betroffener) handelte und insoweit die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung nicht vorlagen. Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Seit 2009 sind sieben Auskunftsersuchen eingegangen, davon sind sechs positiv beschieden. Ein Antrag wurde abgelehnt, weil es sich um das Auskunftsersuchen eines Dritten (nicht Betroffenen) handelte und insoweit die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung nicht vorlagen. Bei den übrigen Behörden und Einrichtungen der Landespolizei sind im angegebenen Zeitraum keine Auskunftsersuchen gestellt worden.