Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3806 02.02.2015 (Ausgegeben am 11.02.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alleenschutz in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8581 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Alleen in Sachsen-Anhalt können hinsichtlich des verwendeten Pflanzgutes als sehr vielfältig bezeichnet werden und prägen die Landschaft in vielen Regionen des Bundeslandes in einem nicht unerheblichen Maße. Aus dieser Perspektive heraus, wird einer nachhaltigen Pflege dieser Alleen eine hohe Bedeutung zuteil. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im März 2014 die Richtlinien für die Gehölzpflege an Bundes- und Landesstraßen überarbeitet. Dabei wurden in Zusammenarbeit verschiedener Ministerien zentrale Aspekte der Gehölzpflege neu gewichtet. Der Schutz der Alleen im klassifizierten Straßennetz wird ferner durch neue spezifische bundesweit geltende Richtlinien erschwert. Unter Verweis auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit entstanden die für die Alleen maßgeblichen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006). Die Praxis einiger Straßenbauverwaltungen, die die genannten Richtlinien entsprechend eng auslegen, zeigt, dass zahlreiche Alleen mittelfristig in ihrem Bestand gefährdet sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viele Kilometer Alleen im klassifizierten Straßennetz gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit? Bitte nach Straßenkategorie differenzieren . Im klassifizierten Straßennetz in Sachsen-Anhalt gibt es im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde auf Basis der bislang ins Baumkataster aufgenommenen ca. 58 % der vorhandenen Bäume 2 79,107 km Alleen an Bundesstraßen und 96,762 km Alleen an Landesstraßen. Bei einer linearen Hochrechnung ergibt sich ein theoretischer Bestand von ca. 136,4 km Alleen an Bundesstraßen und ca. 166,8 km Alleen an Landesstraßen. 2. Wie viele Kilometer einseitige Baumreihen im klassifizierten Straßennetz gibt es nach Kenntnis der Landesregierung? Bitte nach Straßenkategorie differenzieren. Im klassifizierten Straßennetz in Sachsen-Anhalt gibt es im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde auf Basis der bislang ins Baumkataster aufgenommenen ca. 58 % der vorhandenen Bäume 140,213 km einseitige Baumreihen an Bundesstraßen und 221,710 km einseitige Baumreihen an Landesstraßen. Bei einer linearen Hochrechnung ergibt sich ein theoretischer Bestand von ca. 241,7 km einseitiger Baumreihen an Bundesstraßen und ca. 382,3 km einseitiger Baumreihen an Landesstraßen. 3. Wie hat sich der Alleenbestand im klassifizierten Straßennetz nach Kenntnis der Landesregierung seit 2005 entwickelt? Bitte nach Straßenkategorie differenzieren. 4. Wie hat sich der Bestand einseitiger Baumreihen im klassifizierten Straßennetz nach Kenntnis der Landesregierung seit 2005 entwickelt? Bitte nach Straßenkategorie differenzieren. Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Da die komplette Erfassung der Bäume an klassifizierten Straßen derzeit noch nicht abgeschlossen ist und derartige Erfassungen zuvor nicht vorhanden waren , kann keine fundierte Aussage zu der Entwicklung des Bestandes an Alleen und einseitigen Baumreihen gegeben werden. 5. Existiert ein Kataster der Alleen und Straßenbäume in Sachsen-Anhalt? Wenn ja, wo ist dieses Kataster einsehbar? Wenn nein, plant das Land ein solches Kataster einzurichten? In der Landesstraßenbaubehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LSBB) wird derzeit der Aufbau eines Baumkatasters betrieben. Von den ca. 313.000 Bäumen wurden bislang 181.000 erfasst. Die Ersterfassung der Bäume ist damit noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Erfassung der einzelnen Bäume bekommen diese auch das Merkmal, ob sie Bestandteil einer Allee oder einer Baumreihe sind. 3 6. Welche konkreten Anstrengungen unternimmt das Land für den Schutz von Alleen in Sachsen-Anhalt? Welche Maßnahmen zur Erhaltung von Alleen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 in Sachsen-Anhalt durchgeführt bzw. befinden sich in der gegenwärtigen Durchführung? Bitte die konkreten Maßnahmen benennen. Das Land hat im § 21 NatSchG LSA den Schutz von Alleen gesetzlich geregelt. Die Straßenbauverwaltung des Landes (SBV) hat Regelungen getroffen, die das Nachpflanzen von Bäumen in Alleen betreffen. Im Zuge dieser Aktivitäten wurden seit 2011 jährlich finanzielle Mittel zur Ergänzung des Baumbestandes (auch für Alleen) bereitgestellt. In der SBV finden regelmäßig Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen (intern und extern) zur Jung- und Altbaumpflege statt. Seit 2010 hat die SBV 22 Bedienstete als zertifizierte Baumkontrolleure im Sinne der Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL-Baumkontrollrichtlinie) ausbilden lassen. Insgesamt 14 Baumwarte kontrollieren nach den FLL-Regelwerken den Baumbestand an Bundes- und Landesstraßen . In den jährlichen Baumschauen wird durch die SBV der Baumbestand gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden kontrolliert. In Protokollen werden Festlegungen zur Nachpflanzung und Pflege getroffen. 7. Welche Befreiungen von den Verboten des § 21 Abs. 1 NatSchG LSA wur- den in den Jahren 2010 bis 2014 an Bundes- und Landesstraßen gewährt und in wie vielen Fällen? Es wurden Befreiungen von den Verboten des § 21 Abs. 1 NatSchG LSA in folgenden Formen gewährt: - Explizite Befreiung von den Verboten des § 21 Abs. 1 NatSchG LSA, - Kreisbaumschutzverordnung, - Baumschutzsatzungen der Städte, - Fällgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), - Befreiung der UNB, - Einvernehmensherstellung, - Baumschauprotokoll, - Wasserrechtliche Genehmigung, - Plangenehmigung und - Planfeststellung. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahren und Statistiken ist die genaue Zahl der Fälle nicht ermittelbar. Exemplarisch seien hier die Zahlen für die Landkreise Börde und Jerichower Land genannt: In den Jahren 2010 bis 2014 wurden in beiden Landkreisen insgesamt 2.316 Bäume im Rahmen von turnusmäßigen Baumschauen sowie 607 Bäume im Zuge von Baumaßnahmen gefällt. 4 8. Werden die Naturschutzbehörden bei der Gehölzpflege beteiligt? Wenn ja, wie erfolgt die Beteiligung? Wenn nein, warum nicht? Die Naturschutzbehörden werden im Rahmen von Genehmigungsverfahren (z. B. Baumfällungen) und Baumschauen beteiligt. 9. Welche landesspezifischen Vorgaben bzw. Richtlinien existieren in Sach- sen-Anhalt für die Gehölzpflege an Bundes- und Landesstraßen? Wo sind diese Vorgaben veröffentlicht? Falls keine Vorgaben existieren sollten, warum nicht? Es existieren zahlreiche Vorgaben und Richtlinien, die durch die LSBB im Rahmen der Gehölzpflege zu beachten sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige Regelwerke aufgeführt: - Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen (Version 1.1) Leistungsbereich 2: Grünpflege, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Abt. Straßenbau, Straßenverkehr, Bonn, Dezember 2004 - Standardleistungskatalog: Leistungsbereich 107 Landschaftsbauarbeiten Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) - Ausgabe Dezember 2009 - Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, FGSV - Ausgabe 2006 - Baumkontrollrichtlinie - Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen FLL - Ausgabe 2010 - Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege , FLL - Ausgabe 2005 - Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate, FLL - Ausgabe 2010 - Dienstanweisung der LSBB DA 19/2014: Grundsätze zur Pflege, Erhaltung und Kontrolle des Baumbestandes an Straßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (Einsatz Baumwarte, Durchführung Baumkontrolle / Baumschau / Baumuntersuchung, Nutzung Baumkataster) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Land- schaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB 05) - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, z. Zt. in Überarbeitung. 5 10. Falls Vorgaben zur Gehölzpflege existieren: Werden auch Vorgaben zur Auswahl des Pflanzgutes bei Nach- und Neupflanzungen gemacht? Wenn ja, was beinhalten diese Vorgaben? Ja, es erfolgen Vorgaben zur Auswahl des Pflanzgutes. In der Regel wird durch die LSBB gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut ausgeschrieben. Ausnahme bilden Obstgehölze an Straßen und auf Streuobstwiesen. 11. Wird in diesem Zusammenhang die Verwendung autochthonen Pflanzgu- tes vorgeschrieben oder spielt dies bei der Auswahl des Pflanzgutes keine Rolle? Vergleiche Antwort zu Frage 10. 12. Kann sich die Landesregierung vorstellen, die einführend angesproche- nen Richtlinien aus Nordrhein-Westfalen zu übernehmen? Wenn nein, warum nicht? Bitte begründen. Die angesprochenen Vorschriften sind der Landesregierung bekannt. Grundsätzlich erscheinen die Regelungen sinnvoll. Eine mögliche auf das Land Sachsen -Anhalt abgestimmte Einführung wird derzeit geprüft. 13. Bei welchen Neu- und Umbaumaßnahmen im Bundesstraßen- und Lan- desstraßennetz Sachsen-Anhalts wurden seit 2010 unter Anwendung der RPS 2009 bzw. der ESAB 2006 Alleen bzw. einseitige Baumreihen beseitigt ? Bitte Neu-/Aus- oder Umbaumaßnahme sowie abschnittsbezogen mit Längenangaben benennen. 14. Bei welchen Ausbaumaßnahmen im Bestandsnetz wurden Alleen oder einseitige Baumreihen auf Grundlage der RPS 2009 beseitigt? Bitte die jeweiligen Abschnitte mit Längenangabe benennen. Die Fragen 13. und 14. werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich sei angemerkt, dass infolge Neu-, Um- oder Ausbaumaßnahmen in Sachsen-Anhalt wegen der mit der Baurechtschaffung verbundenen Ausgleichs - und Ersatzpflicht die Alleen oder Baumreihen, wenn keine Nachpflanzung unmittelbar am selben Ort möglich ist, an einem anderem Ort wiederhergestellt werden. Damit bleibt die Gesamtbilanz der vorhandenen Alleen und Baumreihen erhalten. Zudem werden in der Regel alle Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen richtlinienkonform , also unter Anwendung der RPS 2009 bzw. ESAB 2006 gebaut. Nachfolgende Tabelle 1 stellt eine Übersicht zu vorgenommenen Baumfällungen dar. 6 Tabelle 1: Beseitigung von Alleen bzw. einseitigen Baumreihen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen Straße Abschnitt Maßnahme Länge in km B 71 Estedt-OU Gardelegen Ausbau 1,57 B 100 RW Radis - Gräfenhainichen Radweg neu 2,50 B 100 OD Bitterfeld Bismarckstr. Ausbau 0,71 B 100 Knoten Landsberg Ausbau 1,50 B 107 RW Hohengöhren - Klietz Radweg neu 0,20 B 187 Mühlanger - Iserbegka Ausbau 1,70 B 187 Wittenberg, Dresdener Str. Ausbau 2,40 B 188 Solpke - Weteritz Ausbau 2,26 B 189 Brücke ü. DB bei Borstel Ausbau Einzelbäume / Gehölzgruppe B 246 OD Zeppernik Ausbau 0,36 B 246a OD Seehausen Ausbau 0,25 B 248 Ahlum - Rohrberg, Str. und RW Ausbau, Radweg 2,17 B 248 SAW - Hoyersburg Ausbau Einzelbäume L 2 OD Garz Ausbau 0,21 L 2 OD Warnau Ausbau 0,90 L 2 OD Kuhlhausen Ausbau 0,36 L 11 OD Diesdorf Ausbau 0,30 L 20 Walbeck - Weferlingen Ausbau 0,69 L 24 OD Oebisfelde Ausbau 0,23 L 27 RW OD Gardelegen Ausbau und Radweg 0,81 L 31 Bölsdorf - Tangermünde Ausbau und Radweg 2,40 L 32 RW Heeren - Stendal Neubau Einzelbäume / Gehölzgruppe L 34 B 1 - LG BB Ausbau 0,92 L 42 Bodendorf - L 25 Ausbau 0,50 L 43 Behnsdorf - Siestedt Ausbau 0,45 L 63 Calbe - Brumby Ausbau 0,20 L 120 Jeber - Bergfrieden Stackelitz Ausbau 2,87 L 123 Straach - Berkau Ausbau 2,50 L 123 L 126 OD Zahna Ausbau 3,44 (1. BA im Bau) L 124 OD Straach 2. und 3. BA Ausbau 1,20 L 126 Wittenberg - Zahna Ausbau 9,40 L 145 L 148 Knoten Wülknitz Ausbau 1,14 L 149 Cüchern - B 6(n) Ausbau 0,96 7 15. Bei welchen Alleen oder einseitigen Baumreihen des klassifizierten Straßennetzes wurden Schutzplanken zwischen Fahrbahn und Bäumen nachgerüstet, um die Anforderungen der RPS 2009 zu erfüllen? Bitte die jeweiligen Abschnitte mit Längenangaben benennen. Gemäß den Vorgaben der RPS 2009 besteht keine grundsätzliche Veranlassung für umfängliche Nachrüstungen von Fahrzeugrückhaltesystemen an Bestandsstraßen . Lediglich im Falle von auffälligem Unfallgeschehen gemäß dem diesbezüglich einschlägigen Merkblatt, ist der auffällige Streckenabschnitt auf die ggf. sinnvolle bzw. notwendige Nachrüstung von Fahrzeugrückhaltesystemen zu untersuchen . Im Zuständigkeitsbereich der LSBB erfolgten bisher keine derartigen Nachrüstungen . 16. In welchen Abschnitten des klassifizierten Straßennetzes mit Alleen und einseitigen Baumreihen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt und welche Erfahrungen wurden bisher damit gesammelt? Bitte die jeweiligen Abschnitte mit Längenangabe benennen. Für welche Alleen ist vorgesehen, künftig aus Gründen der Verkehrssicherheit die Höchstgeschwindigkeit herabzusetzen? Durch die LSBB wurden in der Vergangenheit folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich von Alleen und einseitigen Baumreihen auf der Grundlage verkehrsbehördlicher Anordnungen der unteren Straßenverkehrsbehörde vorgenommen: - L 15 zwischen Uenglingen und Schernikau auf ca. 3 km und - B 245a Barneberg Richtung Nord von Netzknoten (NK) 3832114A Stat.0,000 km nach NK 3832117 Stat.0,575 km auf ca. 1 km. Belastbare, insbesondere verallgemeinerbare, Erfahrungen können aufgrund dieser zwei Einzelmaßnahmen nicht abgegeben werden. Derzeit wird in Bund/Länder-Dienstbesprechungen im Rahmen sicherheitserhöhender Maßnahmen diskutiert, bundesweit auch im Straßenbestand Mindeststandards einzuführen. Ein Diskussionspunkt ist, dass bei einem Baumabstand von unter 4,5 m entweder eine passive Schutzeinrichtung errichtet oder die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert wird. Das Ergebnis der hieraus abgeleiteten Vorgaben wird von der LSBB berücksichtigt werden. 8 17. In welchem Umfang wurden seit 2010 neue Alleen oder einseitige Baum- reihen nach den genannten Richtlinien (RPS 2009 bzw. der ESAB 2006) unter Einhaltung der Mindestpflanzabstände angelegt? Bitte die Abschnitte benennen und nach Straßenkategorien differenzieren. Nachfolgende Tabelle 2 stellt eine Übersicht zu durchgeführten Neupflanzungen dar. Tabelle 2: Neupflanzung von Alleen bzw. einreihigen Baumreihen Straße Abschnitt Leistungsumfang/Anzahl der gepflanzten Bäume B 1 Magdeburg - Heyrothsberge 65 Stück B 6n BA 15 Bernburg - Kreis- grenze SLK / ABI 635 Stück Laubbäume als einseitige Baumreihe mit einer Gesamtlänge von 3.777 m davon 2.040 m als Doppelreihe B 188 RW Weddendorf - Bergfriede 40 Stück Lückenbepflanzung - beidseitig B 188n OU Oebisfelde, 1. PA 316 Stück Hochstämme, ein- bzw. beidseitig B 246 RW Oschersleben - Hornhausen 116 Stück - einseitig B 246a Meyendorf - Seehausen 98 Stück - einseitig L 24 Seehausen - Dreileben 75 Stück - einseitig L 49 Niederndodeleben - Klein Rodeleben 140 Stück - einseitig L 52 B 1 - Körbelitz 61 Stück - einseitig L 234 Kelbra - Roßla 59 Stück - einseitig Zudem wurden diverse Einzelergänzungen im Sinne von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (vgl. Punkt 7) gepflanzt. 18. Welche Erfahrungen hat die Straßenbauverwaltung bei der Anwendung der ESAB 2006 in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen in Sachsen-Anhalt gesammelt und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Pflanzungen in Lücken von Altbaumbeständen im Straßenbestand sind als schwer umsetzbar zu bewerten, da sich der vorhandene Baumbestand meist sehr dicht an der Fahrbahn befindet. Immer wieder ist festzustellen, dass Leitungen parallel zum Straßenkörper verlaufen. Auch durch den Verkehr verfestigte Seitenbereiche sowie der Salzeintrag und dadurch schlechtere Bodenbedingungen sind problematisch. Unter dem Traufbereich von Altbäumen entwickeln sich aufgrund der Beschattung und Konkurrenz neu gepflanzte Bäume eher spärlich. All dies führt dazu, dass nicht angewachsene Bäume oft nachgepflanzt werden müssen. 9 Gute Erfahrungen konnte die Straßenbauverwaltung hingegen bei der Lückenbepflanzung von Jungbaumbeständen sammeln. Die Jungbäume stehen grundsätzlich in größeren Abständen zur Fahrbahn. Der Standort für Neupflanzungen entlang der Straßen ist daher besser geeignet als zwischen den vorhandenen Altbäumen. Es kann dort eher eine geschlossene Allee bzw. Baumreihe geschaffen werden. Je weiter Bäume vom Fahrbahnrand entfernt stehen, desto günstiger wirkt sich das in der Regel auf den Gesundheitszustand aus (weniger Salzbelastung im Wurzelbereich, geringere Hitzebelastung durch Abstrahlung vom Asphalt). Gleichwohl bewirkt der offensichtlich positive größere Abstand der Bäume vom Fahrbahnrand, dass der optische Bezug der Baumreihe zur Straße zunehmend fehlt. Insgesamt wird eingeschätzt, dass Pflanzungen nach ESAB 2006 zwar durchaus nicht problemfrei sind, aber die Möglichkeit bieten, Pflanzungen an Straßen mit dem Ziel der Erhaltung des Alleencharakters bzw. von einseitigen Baumreihen auch weiterhin durchzuführen. Diese Vorgehensweise sollte deshalb beibehalten werden. 19. Welche Erfahrungen hat die Straßenbauverwaltung bei der Anwendung der RPS 2009 in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen in Sachsen-Anhalt gesammelt und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Einhaltung der RPS 2009 führt dazu, dass Alleen und einseitige Baumreihen nur unter strengen Auflagen (Mindestabstände, setzen von Fahrzeugrückhaltesystemen ) gepflanzt werden. Angesichts der Kosten für Fahrzeugrückhaltesysteme einschließlich deren Unterhaltung werden Bäume innerhalb der kritischen Abstände der RPS 2009 nur in geringem Maße (z. B. Lückenbepflanzung nach ESAB) gepflanzt. Eine beidseitige Führung von Schutzeinrichtungen, insbesondere über mehrere Kilometer, hinter denen sich die neu anzulegenden Alleeabschnitte befinden, wird auch unter dem Aspekt, dass ein Fahrzeug keine Möglichkeit hat, bei einer Panne in den Straßenseitenraum auszuweichen, als kritisch bewertet. Unter Bezug des § 15 Abs. 3 BNatSchG, wonach möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche für Bauvorhaben in Anspruch zu nehmen ist, wird es unter Berücksichtigung von ausreichenden Abständen für die benötigten Pflanzstreifen nur eine eingeschränkte Anlage von Alleeabschnitten geben. Eine Neuanlage wird damit in der Regel nur noch zur Kompensation von Eingriffen und auf Straßen mit untergeordneter Bedeutung möglich sein. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen wird sinngemäß auf die Ausführungen zu Frage 18 verwiesen. Insgesamt ist festzustellen, dass insbesondere die RPS 2009 zu Gunsten der Verkehrssicherheit die Neupflanzung von Bäumen an Bundesfern- und Landesstaßen erschwert.