Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3822 18.02.2015 (Ausgegeben am 18.02.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schülerbeförderung am Girls/Boys Day Kleine Anfrage - KA 6/8629 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Girls/Boys Day erfreut sich in Sachsen-Anhalt trotz sinkender Schüler/innenZahlen einer stetig steigenden Beliebtheit. Dabei stehen Schüler/innen vor allem im ländlichen Raum häufig vor dem Problem der Fahrtkosten. In einigen Landkreisen bzw. Kommunen scheint es Regelungen zur Kostenübernahme zu geben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Welche Regelungen gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Schülerbeförderung am jährlichen Boys und Girls Day? Insbesondere ist darauf einzugehen, für welche Jahrgangsstufen die Regelungen gelten, ob Fahrtkosten der Schüler/innen im Rahmen der Teilnahme am Boys/Girls Day erstattet werden und ob Fahrgelegenheiten vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt organisiert werden. Nach der von der Landesregierung aus Anlass der Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Situation wie folgt dar: Mit Ausnahme des Landkreises Stendal gibt es bei den Landkreisen und kreisfreien Städten keine speziellen Regelungen der Aufgabenträger zur Schülerbeförderung am Boys und Girls Day. Im Landkreis Stendal ist ein Arbeitskreis aus den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Stendal, der Polizei und der Jugendeinrichtungen gebildet worden, wobei die Schülerbeförderung über den Kooperationspartner Bundeswehr organisiert und finanziert wird. In den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten können für diesen Tag die Schülerfahrausweise genutzt werden, soweit die Teilnahme am Boys und Girls Day von 2 der Schule als Schulveranstaltung gemäß Runderlass des MK vom 21. Dezember 2012 anerkannt ist. Die Aufgabenträger hatten bisher keine Veranlassung, Fahrgelegenheiten zu organisieren, weil die vorhandenen Fahrausweise zur Nutzung des bestehenden ÖPNV-Angebots genutzt werden können oder im Fall des Landkreises Stendal die Bundeswehr die kostenlose Beförderung übernimmt.