Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3836 19.02.2015 (Ausgegeben am 23.02.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Umsetzung des Mindestlohngesetzes im Sport Sachsen-Anhalts Kleine Anfrage - KA 6/8638 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem 1. Januar 2015 soll mit dem Mindestlohngesetz eine Lohnuntergrenze in Deutschland sichergestellt werden. Für viele Menschen werden sich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verbessern. Mit den gesetzlichen Neuregelungen verbinden sich jedoch auch neue Herausforderungen, die auch durch den organisierten Sport in Sachsen-Anhalt bewältigt werden müssen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. In welcher Weise und in welchem Umfang unterstützte die Landesregierung bisher den Landessportbund und die sonstigen Sportorganisationen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sachsen-Anhalt? Bei der Aufstellung des Haushaltsplans zum Doppelhaushalt 2015/2016 wurde Vorsorge für die Umsetzung des Mindestlohngesetzes durch die Veranschlagung zusätzlicher Mittel beim LSB getroffen. Die Landesregierung unterstützt die Landesfachverbände, die Kreis- und Stadtsportbünde und die Sportvereine finanziell bei der Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form von Pauschalen gem. §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 SportFG i. V. m. §§ 2, 5 und 7 AVO SportFG. Diese Pauschalen errechnen sich anhand von Komponenten, die gemeinsam mit dem Sport erarbeitet worden sind. In der Verausgabung der Mittel sind die Sportorganisationen, solange sie sie für ihre satzungsgemäßen Aufgaben verwenden, frei. 2 Für die Entlohnung der Beschäftigten, die die satzungsgemäßen Aufgaben der Sportorganisation erfüllen, steht somit auch die Pauschalförderung zur Verfügung . 2. Verfügen der Landessportbund und die sonstigen Sportorganisationen mit dem beschlossenen Landeshaushalt 2015/2016 tatsächlich über die finanziellen Mittel, das Mindestlohngesetz in Sachsen-Anhalt umzusetzen? Wie begründet sich die dazugehörige Position der Landesregierung? Nach Auffassung der Landesregierung verfügt der LSB über ausreichende Mittel, um das Mindestlohngesetz umzusetzen. Da der Landesregierung bisher keine Problemfälle bezüglich der Umsetzung des Mindestlohngesetzes bekannt wurden, wird davon ausgegangen, dass die Landesfachverbände , die Kreis- und Stadtsportbünde und die Sportvereine über ausreichende Mittel verfügen. 3. Welche Herausforderung und Probleme gibt es im Sport Sachsen-Anhalts bei Umsetzung des Mindestlohngesetzes? Bitte aufgliedern nach Landessportbund , Landessportschule, Landesfachverbände, Stadt- und Kreissportbünde sowie Vereine. In der Geschäftsstelle des LSB gab es keine Probleme, weil die Eingruppierung der Beschäftigten über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. In der Landessportschule Osterburg bekamen die Beschäftigten, die bisher Einkommen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes erhielten, neue Arbeitsverträge und erhalten nunmehr zumindest den gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Hinsichtlich der Umsetzung des Mindestlohngesetzes in den Landesfachverbänden , der Kreis- und Stadtsportbünde und den Sportvereinen sind der Landesregierung durch die Sportorganisationen keine Probleme mitgeteilt worden. 4. Sind bestehende Herausforderungen und Probleme mit anderen Bundes- ländern vergleichbar? Welche Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung dafür ausschlaggebend? Probleme bei anderen Landessportbünden in Deutschland sind der Landesregierung bisher nicht bekannt. 5. Wie und wodurch wird die Landesregierung den Landessportbund und die sonstigen Sportorganisationen zukünftig dabei unterstützen, das Mindestlohngesetz in Sachsen-Anhalt erfolgreich umzusetzen? Die Landesregierung wird den LSB auch weiterhin institutionell auf Basis des Sportfördergesetzes fördern und die Pauschalförderung der Landesfachverbände , Kreis- und Stadtsportbünde und Sportvereine beibehalten.