Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3850 27.02.2015 (Ausgegeben am 02.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Schweizer Wechselkurspolitik auf die öffentliche Verschuldung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8651 Vorbemerkung des Fragestellenden: Medienberichten zufolge hat die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank den Wechselkurs für den Franken freizugeben, auch Folgen für deutsche Kommunen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Hat die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank nach Kenntnis der Landesregierung auch Folgen für die Verschuldung der Kommunen Sachsen -Anhalt? Wenn ja, wie viele Kommunen sind betroffen und um welchen absoluten und relativen Betrag ist die Verschuldung insgesamt gestiegen? Die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank hat nach Kenntnis der Landesregierung keine Folgen für die Verschuldung der Kommunen in Sachsen-Anhalt. Nach dem Ergebnis einer Abfrage im kommunalen Bereich bestehen derzeit in Sachsen-Anhalt keine Kommunalkredite in Schweizer Franken. Zu einem Landkreis, 4 Städten und einer Verbandsgemeinde stehen die Antworten noch aus. Es ist aber auch hier von demselben Ergebnis auszugehen, da der Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Kreditaufnahmen der Kommunen (§ 108 Kommunalverfassungsgesetz) derartige Kredite nicht bekanntgeworden sind. 2. Hat das Land Vermögen oder Schulden in die Schweiz ausgelagert? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe bestehen diese Positionen? Das Land hat keine Vermögen oder Schulden in die Schweiz ausgelagert. 2 Die Vermögen sind vollständig in Spezial Alternative Investmentfonds investiert, die von der Universal Investment GmbH in Frankfurt am Main verwaltet und von der BNP Paribas Securities Services in Frankfurt am Main verwahrt werden. Im Bereich Schulden hat das Land in geringem Umfang Fremdwährungskredite in Schweizer Franken aufgenommen, die aber ausnahmslos hinsichtlich des Wechselkursrisikos vollständig abgesichert sind, so dass aus der Wechselkursbewegung keine Verluste für das Land entstehen. Dies ist nach dem jeweils geltenden Haushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch Voraussetzung für die Kreditaufnahme in einer anderen Währung als Euro (§ 3 Abs. 6 Haushaltsgesetz). 3. Hat die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank auch Folgen für die Verschuldung des Landes? Wenn ja, um welchen absoluten und relativen Betrag ist die Verschuldung insgesamt gestiegen? Die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank hat aus den zu Frage zwei genannten Gründen keine Folgen für die Verschuldung des Landes.