Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3875 13.03.2015 (Ausgegeben am 16.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Verkehrssicherheit an der Kreuzung der Kreisstraße K 2187 mit der B 176 in der Stadt Weißenfels Kleine Anfrage - KA 6/8663 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Kreisstraße K 2187 kreuzt höhengleich zwischen Weißenfels und Tagewerben die seit 2011 unter Verkehr befindliche Bundesstraße B 176. Die Medien berichteten wiederholt von Unfällen, die ihre Ursache darin hatten, dass die Vorfahrt nicht gewährt wurde. Allgemein wurden die Möglichkeiten der Beschilderung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als ausgereizt betrachtet und Abhilfe sei allenfalls durch Errichtung einer Lichtsignalanlage zu schaffen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie hoch war das jährliche Verkehrsunfallaufkommen in den Jahren 2011 bis 2014 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2015 in dem Kreuzungsbereich und wie hoch war der Anteil der Verkehrsunfälle, die auf die Nichtbeachtung der Vorfahrt zurückzuführen sind? Aus der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik sind diesbezüglich mit Stand 23. Februar 2015 folgende Daten zu entnehmen: Jahr        Verkehrsunfälle gesamt            davon mit Personenschaden       Anzahl Vorfahrtsunfälle    2011                               9                                                        7                                                               7     2012                               6                                                        4                                                               5                    2013                               7                                                        5                                                               6  2                   2014                               10                                                      5                                                               8                    2015                               0                  0                          0  2. Welche Maßnahmen wurden bislang von der zuständigen Straßenver- kehrsbehörde und den Straßenbaulastträgern ergriffen, um die Verkehrssicherheit in dem o. g. Kreuzungsbereich zu erhöhen? Im Mai 2011 wurden durch die zuständigen Straßenbaubehörden die vorhandenen Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) der StVO im Zuge der K 2187 und der Gemeindestraße gegen Verkehrszeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren !) der StVO ausgetauscht. Damit einher ging die Änderung der Fahrbahnmarkierung (Herstellung von Haltelinien). Dies geschah auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Burgenlandkreises. Des Weiteren wurden Verkehrsschauen unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde , der Straßenbaubehörden und der Polizei durchgeführt. In deren Ergebnis wurde Folgendes festgestellt und empfohlen: - Der Knotenpunkt ist übersichtlich, es liegen keine Sichteinschränkungen vor. - Es sind keine baulichen Änderungen erforderlich. - Es wird die verstärkte Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch die Polizei zur Einhaltung der Haltepflicht und der Geschwindigkeit empfohlen. 2013 wurde in diesem Rahmen der Vorschlag zur Errichtung einer Knotenlichtsignalanlage diskutiert. Diesem wurde jedoch seitens der Verkehrsunfallkommission unter Vorsitz der Polizeibehörde aus den vorgenannten Gründen bislang nicht gefolgt. 3. Welche Maßnahmen planen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden und die Straßenbaulastträger, um die Verkehrssicherheit in dem o. g. Kreuzungsbereich zu erhöhen? Im vierten Quartal 2014 hat die Verkehrsunfallkommission die Situation besprochen und folgende Festlegung getroffen: Die Beschilderung und Markierungen auf der Kreis- und der Gemeindestraße werden nochmals optimiert. Gemäß den Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen werden zusätzlich zur Beeinflussung der Geschwindigkeit sogenannte Rüttelstreifen als bauliche Begleitmaßnahme auf die Fahrbahnen der Kreis- und der Gemeindestraße vor dem Kreuzungsbereich aufgebracht, um das verkehrsgerechte Heranfahren der Fahrzeuge aus den Nebenstraßen an den Kreuzungsbereich zur B 176 zu fördern. Eine begleitende verkehrsbehördliche Anordnung seitens der Straßenverkehrsbehörde des Burgenlandkreises wurde bereits im Dezember 2014 an die jeweiligen Straßenbaubehörden erlassen . 3 Aufgrund der Witterungsbedingungen war eine Durchführung der Maßnahmen bisher nicht möglich. Jedoch erfolgte bereits in der 6. Kalenderwoche 2015 eine separate Beauftragung an das bauausführende Unternehmen. Die Aufstellung der Beschilderung wurde für die 9. Kalenderwoche 2015 zugesichert. Das Aufbringen der Rüttelstreifen ist ebenfalls witterungsabhängig und könnte im März 2015 realisiert werden. Die zukünftige Akzeptanz dieser Maßnahmen durch die Verkehrsteilnehmer und die Einhaltung der Verkehrsregeln bleiben abzuwarten und sind zu evaluieren .