Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3879 17.03.2015 (Ausgegeben am 17.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Förderung kultureller Maßnahmen 2015 und 2016 Kleine Anfrage - KA 6/8658 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Haushaltsplan des Kultusministeriums ist die Förderung kultureller Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 gem. § 9 Glücksspielgesetz im Kapitel 07 87, Titelgruppe 86 dargestellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Haben in allen Förderbereichen die Prioritätenabstimmungen zur Vergabe der Landesmittel für das Haushaltsjahr 2015 stattgefunden? Wenn nicht, in welchen Förderbereichen stehen die Abstimmungen noch aus? Die Prioritätenabstimmungen für das Haushaltsjahr 2015 wurden Ende Januar 2015 für alle Förderbereiche abgeschlossen. Frage 2: In welcher Weise wurden und werden die Fachverbände bei den Prioritätenabstimmungen eingebunden? Die Fachverbände Museumsverband, Landeszentrum „Spiel und Theater“, Landesverband der Musikschulen, Landesheimatbund, Landesvereinigung kulturelle Kinderund Jugendbildung sowie Friedrich-Bödecker-Kreis und in wenigen Einzelfällen der Landesmusikrat und die Werkleitz Gesellschaft werden vom Landesverwaltungsamt regelmäßig in das jährliche Förderverfahren einbezogen. Sie erhalten entweder Ein- 2 sichtnahme in die Originalakten oder bekommen in ausreichendem Maße Auszüge aus den Projektakten zugesandt. Die Fachverbände geben auf dieser Grundlage ausschließlich fachlich-inhaltliche Voten ab. Frage 3. Welche Summen stehen für die im Haushaltsplan genannten elf Förderbereiche für das Haushaltsjahr 2015 aus der Titelgruppe Förderung kultureller Maßnahmen gem. § 9 Glücksspielgesetz zur Verfügung? Bitte einzeln nach Förderbereich auflisten. Siehe Anlage. Frage 4. Welche Plansummen stehen für die im Haushaltsplan genannten elf Förderbereiche für das Haushaltsjahr 2016 aus der Titelgruppe Förderung kultureller Maßnahmen gem. § 9 Glücksspielgesetz zur Verfügung? Bitte einzeln nach Förderbereich auflisten. Siehe Anlage. 3                   Anlage      Antwort auf die Fragen 3. und 4.    in Euro Förderbereich Plan 2015 1) Plan 2016 Ankauf von Sammlungsgut 257.200 257.200 Denkmalpflege 276.300 276.300 Traditions- und Heimatpflege 521.700 521.700 Bibliotheken 132.700 132.700 Kinder-, Jugend- und Soziokultur 172.800 172.800 Bildende und angewandte Kunst 58.900 58.900 Museen 350.000 350.000 Theater 361.900 361.900 Musik 232.100 232.100 UNESCO - Denkmalpflege 150.000 150.000 UNESCO - Museen 126.400 126.400 Summe 2.640.000 2.640.000 1) Das Ministerium der Finanzen erteilt im Rahmen der Haushaltsführung 2015 zunächst die 75%ige Freigabe der möglichen Ausgabeansätze, die in Abhängigkeit zu den Einnahmen aus der Konzessionsabgabe der Wettunternehmen stehen.