Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3880 17.03.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 17.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Personalausgabenquote Kleine Anfrage - KA 6/8659 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Haushaltspräsentation, eingestellt im Informationssystem Sachsen-Anhalt (ISA) - AIS Haushalt -, wird eine Personalausgabenquote von rund 34 % ausgewiesen. Diese Personalquote gibt den tatsächlichen Personalfinanzierungsaufwand wider. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Personalaufwendungen fließen neben dem Kernhaushalt in die tatsächlichen Personalfinanzierungsaufwendungen ein? Wie haben sich die Personalaufwendungen in den Ausgliederungen und den Kernhaushalten seit 2012 entwickelt? Bitte die Daten entsprechend den Darstellungen im PEK 2011, I.3.1 aufzeigen. Die in der Vorbemerkung angesprochene Personalausgabenquote von 34 % bezieht neben den Personalausgaben der Hauptgruppe 4 die in der Hauptgruppe 6 veranschlagten Personalkostenanteile (insbesondere Hochschulen, Landesbetriebe ), die Aufwendungen im Rahmen der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme und die Zuführungen zum Pensionsfonds ein. Ihr liegt jedoch nicht der Blickwinkel des PEK zugrunde. Die der Quotenberechnung zugrundeliegenden Einzelpositionen sind in Tabelle 1 dargestellt (Anlage). 2 2. Sind in den Personalaufwendungen unter 1. auch die Leistungen für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme und die Zuführungen an das Sondervermögen „Pensionsfonds“ enthalten und wie haben sich diese seit 2012 entwickelt? Siehe hierzu Antwort auf Frage 1. 3. Die ausgewiesenen Personalausgabenquoten in der MIPLA 2014 bis 2018 betragen für 2015 = 23,9 % und für 2016 = 25 %. Wie hoch waren bei den jeweiligen Berechnungen die abgezogenen Anteile für die „besonderen Finanzierungsvorgänge“ an den Gesamtausgaben? Welche Finanzierungsvorgänge in welcher Höhe waren es? Die in der Mipla ausgewiesene Personalausgabenquote basiert auf der klassischen , rein an der Haushaltssystematik sich orientierenden und methodisch in Bund und Ländern nach den gleichen Grundsätzen erfolgenden Berechnung. Hierbei werden die Ausgaben der Hauptgruppe 4 - und nur diese - ins Verhältnis zu den sogenannten bereinigten Gesamtausgaben gesetzt. Die bereinigten Ausgaben werden aus den Gesamtausgaben abgeleitet. Ziel der Bereinigung ist es, aus den Gesamtausgaben insbesondere Periodenverschiebungen und haushaltstechnische Verrechnungen herauszurechnen. Nach der Bereinigung verbleiben die tatsächlich dem Haushaltsjahr als abgegrenzte Abrechnungsperiode zuzuordnenden Ausgaben. Deswegen werden von der Summe der Gesamtausgaben die Tilgungsausgaben (Obergruppe 59), Zuführungen an Fonds und Stöcke (Obergruppe 91), Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren (Obergruppe 96) und haushaltstechnische Verrechnungen (Ogr. 98) abgezogen. In den Jahren 2014 bis 2018 belaufen sich die Ausgaben in diesen Obergruppen auf die in Tabelle 2 (Anlage) ausgewiesenen Summen. 4. Wie hoch sind die tatsächlichen Personalaufwendungen in den anderen Bundesländern im Vergleich zu Sachsen-Anhalt? In den Finanzstatistiken des Statistischen Bundesamtes werden die Personalausgaben der Länder nur insoweit erfasst, als sie in der Hauptgruppe 4 veranschlagt sind. Personalausgaben, die haushaltssystematisch anders eingruppiert sind, werden hierbei nicht eingerechnet. Aus diesem Grund liegen Vergleichsdaten anderer Länder für den im Sinne der Antwort 1 definierten, weit gefassten Begriff des Personalaufwandes nicht vor. Als Tabelle 3 in der Anlage ist daher die jüngste verfügbare Übersicht über die tatsächlichen Personalausgaben in der Hauptgruppe 4 der anderen Bundesländer beigefügt. Sie weist die IstAusgaben im Jahr 2013 aus.