Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3883 17.03.2015 (Ausgegeben am 18.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8665 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf den Angaben der einzelnen Ressorts, zumal derzeit eine entsprechende landesweite Sammlung der erfragten Daten in der gewünschten, differenzierten Form nicht erfolgt. Zwar wird durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt eine gesonderte Statistik zu Korruptionsdelikten geführt, diese ist allerdings unter rein repressiven Aspekten erstellt , nicht in ausreichendem Maße umfassend im Sinne der Anfrage und daher hier nur eingeschränkt zu verwenden. 1. Wie viele Fälle von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten wurden gegen Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2011 bis 2014 geführt? Bitte differenziert nach Jahren sowie Bereichen der Landesverwaltung - Ministerium, Bereich, Referat, Dienstort - aufführen. In lediglich drei Ministerien des Landes liegen Erkenntnisse über die Einleitung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten während der Jahre 2011 bis 2014 aus dem jeweiligen Geschäftsbereich vor: 2 a) Ministerium der Finanzen 2011: 3 2012: - 2013: 2 2014: - Drei der Verfahren betrafen die Finanzverwaltung, die verbleibenden zwei den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt. Weitergehende Ausführungen wurden zu dieser Fragestellung aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betreffenden nicht gemacht . b) Ministerium für Inneres und Sport 2011: 3 2012: 1 2013: - 2014: 1 Die angegebenen fünf Ermittlungsverfahren richteten sich gegen Bedienstete der Polizeidirektionen Sachsen-Anhalt Nord und Sachsen-Anhalt Süd. Die Dienstorte befanden sich in Magdeburg (3 Fälle), Burg sowie Querfurt. c) Ministerium für Arbeit und Soziales Zu den einzelnen Fragestellungen bezüglich Nrn. 1 bis 8 der Kleinen Anfrage wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Stellung bezogen. 2. Handelt es sich bei den Fällen um Inhaber/innen von Arbeitsplätzen, die bereits zuvor als besonders korruptionsgefährdet eingestuft waren? Nein. 3. In welcher Besoldungsstufe waren die (Stellen der) Betroffenen jeweils eingeordnet? Zu a): Die Stellen der Betroffenen waren den Besoldungsgruppen A 9 BBesO (2x), A 10 BBesO und A 13 BBesO sowie der Entgeltgruppe E 10 TV-L zugeordnet. Zu b): Die Polizeibediensteten waren den Besoldungsgruppen A 8 BBesO (1x), A 9 BBesO (2x) und A 10 BBesO (2x) zugeordnet. 3 4. Wie lange hatten die betroffenen Bediensteten ihren Arbeitsplatz inne? Zu a): Die betroffenen Bediensteten hatten ihre Arbeitsplätze/Dienstposten 12 Jahre, 7 Jahre, 2 Jahre (2x) und 9 Monate inne. Zu b): Die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter übten die jeweiligen Funktionen 6 Jahre, 4 Jahre (2 x) bzw. 3 Jahre (2 x) aus. 5. Welche Delikte werden ihnen jeweils konkret zur Last gelegt (z. B. Korruption , Betrug, Untreue etc.)? Zu a): Bestechlichkeit in 2 Fällen Bestechlichkeit/versuchte Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 1 Fall Steuerhinterziehung/Untreue in 1 Fall Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung unter Ausnutzung der Stellung als Finanzbeamter in 1 Fall Zu b): Bestechlichkeit in 4 Fällen Vorteilsannahme in 1 Fall 6. In wie vielen dieser Fälle sind bereits Prozesse mit welchem Ergebnis (Urteil, Strafmaß) geführt worden? Zu a): In drei der Verfahren wurde Anklage erhoben. Die Abschlüsse gestalteten sich diesbezüglich im Einzelnen wie folgt: - 1 Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50.000,-- €; - 1 Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung; - 1 Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Darüber hinaus wurde ein Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Im verbleibenden Strafverfahren sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zu b): Sämtliche Verfahren wurden gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 4 7. Vor welchen Gerichten sind die Prozesse geführt worden? Zu a): Die Strafverfahren wurden vor dem Landgericht Magdeburg, dem Landgericht Stendal und dem Amtsgericht Stendal geführt. Zu b): Entfällt. 8. Wie hoch war der finanzielle Schaden in den einzelnen Fällen? Zu a): Die Schadenshöhen beliefen sich laut der geführten Ermittlungen auf 281.953,99 €, 147.000,-- € bzw. 22.859,-- €. In einem Fall ist kein finanzieller Schaden entstanden; im verbleibenden Verfahren sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, sodass zur Höhe des finanziellen Schadens derzeit keine Angaben gemacht werden können. Zu b): In diesen Fällen trat kein Finanzschaden ein. 9. Erstellt die Landesregierung Berichte zur Korruptionsprävention? Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen, mit welchem Inhalt und mit welchen Schlussfolgerungen? Nein (s. auch Vorbemerkung). 10. Hat die Landesregierung und wenn ja, in welchem Umfang, der Bundesregierung zu den jeweiligen bzw. dem aktuellen Bericht zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung zugearbeitet? Nein. 11. Welche Aufgaben hat die Zentrale Stelle für Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung inne? Welche Maßnahmen mit dem Ziel der Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung wurden bisher und mit welchem Erfolg ergriffen? Der „Zentralen Stelle für Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung“ obliegen vielfältige Aufgaben, deren Ziel es ist, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung grundlegendes Verständnis für die Thematik zu schaffen und dem Entstehen sowie der Verbreitung von korruptivem Handeln im Land Sachsen-Anhalt entgegenzuwirken. Die Schwerpunkte dieser Organisationseinheit lassen sich wie folgt umreißen: 5 a) Koordinierende Funktionen Die Zentrale Stelle koordiniert spezifische Maßnahmen auf Ebene der obersten Landesbehörden. Für diese Zwecke, allerdings auch zum allgemeinen Erfahrungsaustausch, wurde ein Interministerieller Arbeitskreis eingerichtet, der zumeist zweimal jährlich zusammenkommt. Daneben obliegt ihr die Abstimmung korruptionspräventiver Aktivitäten im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport. Dazu wurde ebenfalls ein entsprechender Arbeitskreis geschaffen, der ebenfalls zweimal jährlich tagt. b) Sensibilisierung/ Fortbildung Die Zentrale Stelle bietet diverse Maßnahmen an, um das Problem - aber auch das Verantwortungsbewusstsein der Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Dazu gehören insbesondere: • Erarbeitung und Veröffentlichung von Flyern zur Verwendung in der Bevölkerung, bei Bediensteten und Vorgesetzten; • Angebot von weiterführenden Informations- und Lehrmaterialien; • Unterstützung der Behörden des Landes bei der Durchführung von Dienstbesprechungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Daneben soll erstmals im laufenden Kalenderjahr eine Broschüre zur Korruptionsprävention erstellt werden. c) Rechtliche Vorgaben Unter Federführung der Zentralen Stelle wurden in enger Zusammenarbeit mit den Ministerien und der Staatskanzlei die nachfolgend aufgeführten Gemeinsamen Runderlasse erarbeitet: • Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption (Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 30.06.2010 - 34.31- 02080/100, MBl. LSA 2010, S. 434); • Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 22.02.2010 - 34.3-03013/100, MBl. LSA, S. 112); • Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen in der Landesverwaltung (Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min v. 05.03.2012 - Z 3..13 - 02081, MBl. LSA, S. 115). In ihnen sind die meisten Belange der Korruptionsprävention geregelt. So sind darin insbesondere Regularien zu folgenden Aspekten enthalten: 6 • Belehrungs-/Sensibilisierungsverpflichtungen; • Thematisierung im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Dienstbesprechungen; • Verhaltenskodizes (für sämtliche Bedienstete und für Vorgesetzte); • Feststellen und Analysieren (besonders) gefährdeter Aufgabengebie- te/Arbeitsplätze; • Personalauswahl/-rotation; • Bestellen von Ansprechpartnern „Anti-Korruption“ innerhalb der Res- sorts/ in den nachgeordneten Bereichen, einschließlich Zuweisung konkreter Aufgaben; • Einzelmaßnahmen der Dienst- und Fachaufsicht (auch: Transparenz des Verwaltungshandelns/Mehraugenprinzip/Einrichtung von Kontrollgremien /Schaffen detaillierter Handlungsempfehlungen); • Bestimmungen zum öffentlichen Auftragswesen. d) Kontrollmechanismen Die Umsetzung und Einhaltung der rechtlichen wie verwaltungsinternen Vorgaben wird weitestgehend eigenverantwortlich durch die betreffenden Behörden überwacht. Zu Zwecken des Monitorings im Bereich der Anti-Korruptionsstrategien nimmt die Zentrale Stelle jedoch auch Aufgaben der Innenrevision im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport wahr. Wie in vergleichbaren Bereichen anderer präventiver Maßnahmenkonzepte , ist auch im Hinblick auf die Korruption das Ausmaß eines Erfolgseintritts einschlägiger Strategien nur schwerlich messbar. Auf wissenschaftlich gestützte Evaluationen auf diesem Sektor wurde bislang aufgrund des damit verbundenen hohen Zeit- und Kostenaufwands verzichtet. Vorrangig bleiben also die Daten aus kriminalpolizeilichen Statistiken zum entsprechenden Straftatenaufkommen als Grundlage für eine Bewertung. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sie sich nach wie vor auf einem relativ geringen, sogar rückläufigen Niveau bewegen. Dieses könnte ein Indiz dafür sein, dass die im Land Sachsen-Anhalt getroffenen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit geeignet sind, korruptives Verhalten zu reduzieren.