Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3895 18.03.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 19.03.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Haushaltskonsolidierung und Förderung des gemeinnützigen Vereinssports Kleine Anfrage - KA 6/8667 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Sport hat in unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen seine Heimat. Vielerorts waren und sind die Verantwortlichen bemüht, gute Voraussetzungen für die Betätigung im Breiten- und Nachwuchs- sowie im Gesundheits- und Rehabilitationssport zu erhalten und zu sichern. Haushaltskonsolidierung engt zunehmend die dafür notwendigen Handlungsspielräume der Kommunen ein. Sportvereine werden nicht selten in die Pflicht genommen, wenn es um den Erhalt der Sportstätteninfrastruktur und des Sportbetriebs insgesamt geht. Immer häufiger gerät so der gemeinnützige Vereinssport an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Gemeinden, Städte und Landkreise hatten am 31. Dezember 2014 für das Jahr 2014 ihren Haushalt beschlossen? Welche dieser Kommunen erreichten dabei den Haushaltsausgleich nach § 100 Abs. 3 KVG LSA? Eine Auflistung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 2. In welchen Kommunen (alle) wurden die beschlossenen Haushalte 2014 durch die Kommunalaufsicht beanstandet und deshalb nicht oder verzögert in Kraft gesetzt? 2 Soweit möglich, wird um Sortierung der Gemeinden nach Landkreisen gebeten. Diese Auflistung ist ebenfalls der beigefügten Anlage zu entnehmen. 3. Wie wird die Entwicklung insgesamt bewertet und welche Probleme sieht die Landesregierung im Zuge der oben beschriebenen Situation für den gemeinnützigen Vereinssport? Dringlichste Aufgabe für die betroffenen Gebietskörperschaften im Land Sachsen -Anhalt bleibt die auch durch den Landesrechnungshof geforderte Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung. Damit werden Handlungsspielräume insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben und somit auch im Bereich der Sportförderung eingeschränkt bleiben. Vor Ort zeigt sich eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, was als Indiz für weiterhin funktionierende kommunale Strukturen gewertet werden kann. 4. Wie wird die Situation in den einzelnen Kreis- und Stadtsportbünden be- wertet? Welche Unterschiede gibt es? Wie entwickelten sich Beteiligung an den Betriebskosten entsprechend § 11 Satz 3 Sportfördergesetz? Die Situation in den einzelnen Stadt- und Kreissportbünden wird von diesen sehr unterschiedlich dargestellt. So teilt der Stadtsportbund Magdeburg mit, dass es in der Stadt Magdeburg „nach Einführung des Sportfördergesetzes keine Änderungen für die Erhebung/Beteiligung von Betriebskosten für Vereine gegeben hat“. Die Sportförderrichtlinie der Stadt Magdeburg, welche auch schon vor dem Sportfördergesetz galt, wurde bisher nicht geändert bzw. angepasst . Dagegen führte der Kreissportbund Altmark-West aus, dass die Kommunen “an finanzielle Grenzen“ gestoßen sind, dies aber „regional unterschiedlich“ ist und dadurch die „freiwilligen Aufgaben" bei Konsolidierungsmaßnahmen der Kommunen als Erste durch das “Finanzierungs-/Zuschusssieb“ fallen. Weiterhin führt der KSB aus, dass „die Beteiligung an den Betriebskosten in Einzelfällen die zumutbare Belastbarkeit der Sportvereine überschreitet“. Die Kreis- und Stadtsportbünde Anhalt-Bitterfeld, Stendal-Altmark, Jerichower Land und Börde geben an, dass die Beteiligung der Sportvereine an den Betriebskosten in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Vereine als auch in der Höhe der Beteiligung selbst gestiegen ist. Sie bezeichnen dies als „besorgniserregend “ und teilen mit, dass dies auch teilweise zu Beitragserhöhungen für die Vereinsmitglieder geführt hat. Allerdings wird die Beteiligung im Kinder- und Jugendsport deutlich anders bewertet bzw. teilweise nicht wahrgenommen. 5. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Förderung des gemeinnützi- gen Vereinssports insgesamt sowie für die Förderung des Kinder- und Jugendsports im Besonderen? Der organisierte Sport trägt vor, dass die „finanziellen Rahmenbedingungen für den Sportstättenbau zumindest in einer Größenordnung von 1,5 Mio. Euro jährlich durch das Land abgesichert werden sollten“. Denn, so wird ausgeführt, „ge- 3 rade der Zustand unserer Sportstätten ist für die Förderung des Vereinssportes (Angebote, Mitgliedergewinnung) als sportlich/kultureller Träger der Kommunen von großer Bedeutung“. Dass die Kommunen nach Abwägung ihrer finanziellen Möglichkeiten die Vereine im Kinder- und Jugendsport größtenteils nicht an den Betriebskosten beteiligen , wird begrüßt. Sportorganisationen sind aufgerufen, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen. Vereinen, die aufgrund ihrer Größe nicht mehr allein bestehen können, wird empfohlen, sich Partnervereine zu suchen oder zu fusionieren. Anlage KA 6/8667, Haushaltskonsolidierung und Förderung des gemeinnützigen Vereinssports, Frage 1 und 2 Landkreis / Gemeinde ja nein ja nein ja nein Dessau-Roßlau x x x Halle x x x Magdeburg x x x Altmarkkreis Salzwedel x x x Hansestadt Salzwedel x x x Hansestadt Gardelegen x x x Arendsee (Altm.) x x x Kalbe (Milde) x x x Klötze x x x VerbG Beetzendord-Diesdorf x x x Flecken Apenburg-Winterfeld x x x Beetzendorf x x x Dähre x x x Flecken Diesdorf x x x Jübar x x x Kuhfelde x x x Rohrberg x x x Wallstawe x x x Anhalt-Bitterfeld x x x Aken (Elbe), Stadt x x x Bitterfeld-Wolfen x x x Köthen (Anhalt) x x x Muldestausee x x x Osternienburger Land x x x Raguhn-Jeßnitz x x x Sandersdorf-Brehna x x x Südliches Anhalt x x x Zerbst/Anhalt x x x Zörbig x x Börde x x x Barleben x x x Haldensleben x x x Niedere Börde x x x Sülzetal x x Hohe Börde x x x Oebisfelde-Weferlingen x x x Wanzleben-Börde x x x Oschersleben (Bode) x x x Wolmirstedt x x x VBG Elbe Heide x x x Angern x x x Westheide x x x Burgstall x x x Colbitz x x x Loitsche-Heinrichsberg x x x Rogätz x x x HH 2014 beschlossen HH - Ausgleich HH beanstandet Zielitz x x x VBG Obere Aller x x x Hötensleben x x x Eilsleben x x x Harbke x x x Sommersdorf x x x Ummendorf x x x Völpke x x x Wefensleben x x x VBG Westliche Börde x x x Am Großen Bruch x x x Ausleben x x x Gröningen x x x Kroppenstedt x x x VBG Flechtingen x x x Calvörde x x x Ingersleben x x x Altenhausen x x x Erxleben x x x Flechtingen x x x Bülstringen x x x Beendorf x x x Burgenlandkreis x x x VBG An der Finne x x x An der Poststraße x x x Bad Bibra x x x Eckartsberga x x x Finne x x x Finneland x x x Kaiserpfalz x x x Lanitz-Hassel-Tal x x x VBG Droyßiger-Zeitzer-Forst x x x Droyßig x x x Gutenborn x x x Kretzschau x x x Wetterzeube x Schnaudertal x x x Elsteraue x x x Hohenmölsen x x x Lützen x x x Naumburg x x x VBG Unstruttal x x x Balgstädt x x x Freyburg x x x Goseck x x x Gleina x x x Karsdorf x x x Laucha x x x Nebra (Unstrut) x x x Teuchern x x x Weißenfels x x x VBG Wethautal x x x Meineweh x x x Mertendorf x x x Molauer Land x x x Osterfeld x x x Schönburg x x x Stößen x x x Wethau x x x Zeitz x x x Harz x x x Ballenstedt x x x Blankenburg x x x Falkenstein x x x Halberstadt x x x Harzgerode x x x Huy x x x Ilsenburg x x x Nordharz x x x Oberharz am Brocken x x x Osterwieck x x x Quedlinburg x x x Thale x x x Wernigerode x x x VerbG Vorharz x x x Ditfurt x x x Groß Quenstedt x x x Harsleben x x x Hedersleben x x x Schwanebeck x x x Selke-Aue x x x Wegeleben x x x Jerichower Land x x x Burg x x x Genthin x x x Möckern x x x Gommern x x x Jerichow x x x Biederitz x x x Elbe-Parey x x x Möser x x x Mansfeld-Südharz x x x Allstedt x x x Arnstein x x x Gerbstedt x x x Hettstedt x x x Lutherstadt Eisleben x x x Mansfeld x x x Sangerhausen x x x Seegebiet Mansfelder Land x x x Südharz x x x VBG Goldene Aue x x x Berga x x x Brücken-Hackpfüffel x x x Edersleben x x x Kelbra x x x Wallhausen x x x VBG Mansfelder-Grund-Helbra x x x Ahlsdorf x x x Benndorf x x x Blankenheim x x x Bornstedt x x x Helbra x x x Hergisdorf x x x Klostermansfeld x x x Wimmelburg x x x Saalekreis x x x Bad Dürrenberg x x x Bad Lauchstädt, Goethestadt x x x Barnstädt x x x Braunsbedra x x x Farnstädt x x x Kabelsketal x x x Landsberg x x x Leuna x x x Löbejün-Wettin x x x Merseburg x x x Mücheln (Geiseltal) x x x Nemsdorf-Göhrendorf x x x Obhausen x x x Petersberg x x x Querfurt x x x Salzatal x x x Schkopau x x x Schraplau x x x Steigra x x x Teutschenthal x x x Salzlandkreis x x x Alsleben (Saale) x x x Aschersleben x x x Barby x Bernburg (Saale) x x x Bördeaue x x x Börde-Hakel x x x Bördeland x x x Borne x x x Calbe (Saale) x x x Egeln x x x Giersleben x x x Güsten x x x Hecklingen x x x Ilberstedt x x x Könnern x x x Nienburg (Saale) x x x Schönebeck (Saale) x x x Seeland x x x Staßfurt x x x Plötzkau x x x Wolmirsleben x x x VBG Egelner Mulde x x x VBG Saale-Wipper x x x Stendal x x x Hansestadt Havelberg x x x Hansestadt Osterburg x x x Hansestadt Stendal x x x Bismark x x x Tangerhütte x x x Tangermünde x x x VBG Arneburg-Goldbeck x x x Arneburg x x x Eichstedt (Altmark) x x x Goldbeck x x x Hassel x x x Hohenberg-Krusemark x x x Iden x x x Rochau x x x Hansestadt Werben (Elbe) x x x VBG Elbe-Havel-Land x x x Kamern x x x Klietz x x x Sandau (Elbe) x x x Schollene x x x Schönhausen x x x Wust-Fischbeck x x x VBG Seehausen x x x Aland x x x Altmärkische Höhe x x x Altmärkische Wische x x x Hansestadt Seehausen x x x Zehrental x x x Wittenberg* x x x Annaburg x x x Bad Schmiedeberg x x x Coswig (Anhalt) x x x Gräfenhainichen x x x Jessen (Elster) x x x Kemberg x x x Lu.-Wittenberg x x x Oranienbaum-Wörlitz x x x Zahna-Elster x x x *1. HH-Satzung beanstandet und nachfolgend zurückgenommen